Rechtliche Situation wenn Hund beißen würde?

Eve-Francis

Super Knochen
Hallo, hab mal wieder ne Frage von einer Arbeitskollegin.

Vielleicht könnt ihr euch noch an den meinen Thread wegen dem Rotweiler und der Knieoperation erinnern.

Sie hat folgendes Problem:

Der Rotweiler und der 2te Hund (Mischling aus Schäfer und Labrador) gehören meiner Arbeitskollegin und deren Mutter. Die Eltern befinden sich derzeit in Scheidung (es geht hoch her, Gerichtsverhandlungen...). Der Vater ist vor einiger Zeit aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hat die Mutter und die 3 "Kinder" mit allen Problemen wie Krediten usw. zurückgelassen. Nun ist der Mann arbeitslos und treibt sich plötzlich jeden Tag wieder am Hof rum. Das Haus gehört beiden, daher können sie dagegen auch nichts machen. Jedoch brüllt der Typ andauernd rum, schreit Mutter und Oma (89 Jahre!!!) an usw. Die Hunde bekommen das natürlich mit und reagieren dementsprechend nicht freundlich auf den Mann. Letztens trat der Mann mit dem Fuß nach dem Rotweiler, der darauf natürlich die Zähne fletschte und zu bellen anfing. Er ging zwar nicht auf den Mann los, aber meine Freundin hat den Hund gleich in ein anderes Zimmer gebracht. Nun ist es aber so, das der Mann ja tagtäglich am Hof auftaucht und dort rumläuft, und meine Freundin den/die Hunde nicht andauernd einsperren kann. Was wäre, würde der Hund den Mann wirklich beißen? Als er nach dem Hund trat sagte er noch: "Dich krieg ich auch noch!" (er hatte damals, als das mit dem Knie passierte auch schon angedeutet, das er den Hund einschläfern lässt!)

Kann man da rechtlich was tun? Meine Freundin hat Angst das ihr, sollte einer der Hunde wirklich beißen, ihr die Hunde weggenommen werden!

LG Evelyn
 
zur polizei gehen und den typen vom grundstück verweisen lassen, bzw zu gericht gehen und eine einstweilige verfügung erwirken, dass er sich nicht am grundstück aufhalten darf.

dann seid ihr mit den hunden auf der sicheren seite.

lg
 
hi, wie gesagt gehört das haus beiden Elternteilen, bzw. der grund wo es draufsteht gehört dem mann. da kann man ihn doch nicht so einfach vom grundstück verweisen, oder? die mutter kann leider auch nicht wegziehen, da sie es sich finanziell nicht leisten kann.

lg evelyn
 
Ich geh jetzt mal von D aus - wenn der Mann keinen Unterhalt zahlt,/zahlen kann - kann das Nutzrecht des Hauses als Unterhalt angerechnet werden - somit hat er zwar das Eigentum aber nicht das Nutzrecht und sie könnte ihn tatsächlich rauswerfen, vorallem wenn er alle drangsaliert.
Allerdings hat das keinen Einfluß darauf, ob er gebissen wird oder nicht. Hier mußt du sogar einem Einbrecher, der von deinem Hund gebissen wird, Schmerzensgeld zahlen:(
 
Letztens trat der Mann mit dem Fuß nach dem Rotweiler, sagte er noch: "Dich krieg ich auch noch!"
LG Evelyn

Wenn es zu der oben genannten Handlung Zeugen gibt, kann der Mann wegen Tierquälerei angezeigt werden.
Ebenso die Aussprache einer Drohung (es muss ja nicht der Hund damit gemeint sein) kann zur Anzeige gebracht werden.
Dann ist der Mann zumindest behördlich bekannt und - wenn einer der Hunde wirklich zubeissen sollte - dann kann es auf "Notwehr Verhalten" hinauslaufen und den Hunden passiert garnix.
 
hi, wie gesagt gehört das haus beiden Elternteilen, bzw. der grund wo es draufsteht gehört dem mann. da kann man ihn doch nicht so einfach vom grundstück verweisen, oder? die mutter kann leider auch nicht wegziehen, da sie es sich finanziell nicht leisten kann.

lg evelyn

wenn er sie bedroht geht das obwohl er eigentum daran hat. allerdings alles nur mit polizei. sie soll mal bei der anwaltskammer (?) anrufen. da gibts irgendso ein gratis info service. hat mir mal sehr geholfen.

lg
fiona
 
Wenn es zu der oben genannten Handlung Zeugen gibt, kann der Mann wegen Tierquälerei angezeigt werden.
Ebenso die Aussprache einer Drohung (es muss ja nicht der Hund damit gemeint sein) kann zur Anzeige gebracht werden.
Dann ist der Mann zumindest behördlich bekannt und - wenn einer der Hunde wirklich zubeissen sollte - dann kann es auf "Notwehr Verhalten" hinauslaufen und den Hunden passiert garnix.


Den Hunden passiert nichts, aber den HH sehr wohl
 
Den Hunden passiert nichts, aber den HH sehr wohl

Jein, wenn der HH bereits im Vorhinein bei den Behörden auf "Bedrohung" und tierquälerisches Verhalten hingewiesen hat, dürfte eigentlich nicht viel dabei rauskommen für den HH.
Ich würde mich diesbezüglich auch beim zuständigen Tierschutzverband informieren, immerhin geht´s ja da um was.
 
Hi,

danke für eure Infos. Leider waren nur Mutter, Oma und meine Arbeitskollegin anwesend, und die werden als Zeugen wohl nicht anerkannt werden. :( Werde ihr die Tipps von euch aber weiterleiten.

Danke nochmals!

LG Evelyn
 
Hi,

danke für eure Infos. Leider waren nur Mutter, Oma und meine Arbeitskollegin anwesend, und die werden als Zeugen wohl nicht anerkannt werden. :( Werde ihr die Tipps von euch aber weiterleiten.

Danke nochmals!

LG Evelyn

ich weiss nicht ob sich was geändert hat. damals wars so, dass man in der situation der bedrohung die polizei rufen musste (es muss kein tätlicher angriff sein) und mit der bescheinigung kann man eine wegweisung beantragen.

lg
fiona
 
In dieser Situation würde ich als Frau sehr wohl vom Wegweiserecht Gebrauch machen. Und ich denke, dass sehr wohl auch die Verwandtschaft als Zeuge gilt.
 
Wozu gibts das Sicherheitspolizeigesetz?

Egal wem das Haus gehört!
Und wenns dem Aggressor gehört, kann und wird er weggewiesen;)
Danach einstweilige Verfügung beim BG beantragen, daß er noch länger das Haus nicht betreten darf. Soll er doch hingehen wohin er will!:mad:

Gewalttätige Männer kann ich aber sowas von nicht ausstehen:mad:
 
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