Rechtliche Frage

also echt, Leute gibt´s...:rolleyes::mad:
Hat die Tante sonst nix zu tun?

Ich halt Dir die Daumen, dass Du das klären kannst und die Dich nicht klagt....
 
sie ist ein cocker spaniel, also kein sonderlich großer hund.

ich verstehe ja, wenn das bellen stört und bin auch bereit gegenmaßnahmen zu setzen, weil ich andere Leute ja gar nicht belästigen WILL. zum Beispiel wird am wochenende ein sichtschutz an der terasse montiert, damit akira (so heisst sie) keinen grund mehr hat hinunter zu bellen.

Ich glaube, diese Frau will einfach meine wohnung. SIe und ihr mann werden jetzt auch schon älter und vielleicht wird ihnen ihre wohnung im vierten stock zu groß. meine im sechsten stock ist kleiner und hat außerdem noch eine 20m² große terasse, die ich nicht bezahlen muss. jetzt versucht sie natürlich mit alleine mitteln uns loszuwerden. SIe hat sich auch schon einmal bei mir beschwert, weil wir angeblich zigarettenstummel auf ihren balkon werfen. Sie hatte da "als beweis" zigarettenstummel in der hand, nur waren die von einer ganz anderen marke. Das macht die absichtlich. ich nehme an, sie hat versucht nachbarn gegen uns aufzuhetzen und die werden gesagt haben, dass der hund zwar manchmal zu hören ist, aber nicht stört. Jetzt will sie denen wahrscheinlich beweisen, dass er doch stört und provoziert unsere Maus zum Bellen.

Ich habe gestern ein bisschen recherchiert. Ich glaube, es wäre gesetzlich zumindest strafrechtlich nicht relevant, wenn ich eine minikamera aufstelle (bzw. im blumentopf verstecke. ich habe die ganz letzte wohnung im letzten stock. da kommt niemand vorbei, nur leute, die zu mir wollen und die nachbarin. die kamera müsste aber leicht so zu positionieren sein, dass meine unmittelbare nachbarin nicht gefilmt wird, wenn sie ihre wohnung betritt und verlässt.

Ich hab echt angst, dass ich entweder den hund oder die wohnung verlier...

Mit meiner unmittelbaren nachbarin reden ist so eine geschichte. die ist halt auch so pingelig, würde zwar laut eigenen aussagen nie gegen mich aussagen, meint aber, akira stört sie auch auf der terasse (gut, dagegen wird ja jetzt was unternommen). sie meinte auch bei uns am gang stehen zu viele schuhe und wir haben die dann gleich weggeräumt, weil ich auf gute nachbarschaft schon wert lege und es auch einsehe, dass 6 Paar schuhe einfach zuviel sind. Jetzt standen nur mehr 2 Paar schuhe vor der tür und das auch nur dann, wenn wir zuhause waren. heute bekomme ich eine email:

Liebe Patricia,

ich bin sehr froh, dass wir uns ausgesprochen haben und Du Verständnis für mein Anliegen gezeigt hast.
Aber ganz hast Du mich noch nicht verstanden. Ideal wäre, wenn keine Schuhe am Gang stehen würden. Wie bei mir. Diese graue Schuhschalle stelle bitte in deinem Vorzimmer auf und dort werden die Schuhe, die aktuell getragen werden auch aufbewahrt. Nicht am Gang.
Schuhe am Gang sind keine schöner Anblick für anderen Leute. Ausnahme ist nur Winter, wenn der Schnee draußen liegt und wir kommen mit tropfenden Schuhen nach Hause - solche Schneebedeckten Schuehe kann man am Gang aufstellen. Wenn man bei uns im Stiegenhaus zu Fuß geht, hat kein Mensch die Schuhe draußen stehen. (nur die Frau T***, aber sie ist kein Maßstab für mich). (anmerkung: Frau T** ist die hausmeisterin)


ich weiß nimma was ich tun soll. mein plan im lotto zu gewinnen und ein haus zu bauen ist halt nicht der sicherste
 
Es gibt viele Häuser wo verlangt wird, dass rein gar nix am Gang herumsteht.
Ich glaube, damit muss man sich abfinden. Teilweise hat das auch mit der Feuerwehr zu tun.
 
ich kann aus leidvoller erfahrung dir nur raten das antibelltraining zu beginnen.
ich wurde vor jahren auch angezeigt weil mein hund angeblich soviel bellt.alle anderen nachbarn haben ausgesagt,daß er nicht viel bellt,und daß er nicht stört.es war damals ein schäferhund.bei gericht kam ich mit einer verwarnung davon.falls der eine nachbar mich aber wieder anzeigt wird es teuer.an die summe kann ich mich nicht mehr erinnern,es waren noch schillinge damals.
ich hab dann wirklich trainiert,der hund hat 4 kilo zugenommen weil ich ihn ja dauernd loben mußte,aber es hat geklappt.
wünsch dir alle gute,vielleicht kannst du das ohne gericht lösen.:)
 
Aus feuerpolizeilicher Sicht, ist es eig. verboten, Schuhe (oder was auch immer), auf/in den Gang zu stellen, weil es den Fluchtweg behindert.

Wird Dir jeder Feuerwehrmann bestätigen....

Ich würde es echt mal mit einer kleinen Cam versuchen....
 
Es gibt viele Häuser wo verlangt wird, dass rein gar nix am Gang herumsteht.
Ich glaube, damit muss man sich abfinden. Teilweise hat das auch mit der Feuerwehr zu tun.

ja hat mim brandschutz zu tun, weil der fluchtweg frei sein muss, dh jede einengung ist zu unterlassen, im schlimmsten fall, wenns brennt und die leute runterstürmen und über die schuhe fliegen, hast den scherben auf (bei einem 1-2 stöckigen haus, wird es bei normalen nachbarn egal sein, je höher die gebäude und je länger die fluchtwege im brandfall, desto "heikler" wird es....

vielleicht habe ich es überlesen, ist das eine mietwohnung, genossenschaft, eigentum, gemeindewohnung? je nachdem würde ich auch mal an die verwaltung schreiben bzw. genau protokollieren, wann der hund alleine ist, inkl. aufnahmegerät (hab ich selbst bei meinem vorigen hund machen "müssen", zwecks dokumentation), ideal wäre halt irgendein hundesitter, vl mal für die nächste zeit (stundentInnen sind normalerweise gerne dazu bereit;))
 
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es Privatpersonen komplett verboten ist, Überwachungskameras (egal welche Größe oder die jetzt grad modernen Wildkameras) aufzustellen, AUSSER man hat eine behördliche Genehmigung dafür eingeholt und weist gut sichtbar mit einem Plakat extra darauf hin, dass hier Kamera überwacht wird. Nicht mal den eigenen Garten dürfte man überwachen, wenn auch nur eine Ecke des Nachbarhauses mitgefilmt werden könnte oder gar Personen von nebenan oder auf der Straße Gehende auf´s Bild kommen KÖNNTEN. Klar ist so ein Plakat kontraproduktiv wenn man ein Haus z.B. gegen Einbrecher überwachen möchte, aber gesetzlich dürfte es so sein. Aber zumindest eine gewisse Abschreckung bei Einbrechern ist trotzdem gegeben, ebenso wie wenn auf einer Gartentür steht „Vorsicht Hund“ oder Ähnliches (egal ob da nun ein Hund wohnt oder nicht).

Ich würde bei der Polizei fragen, ob es erlaubt ist, einen Zettel „Wohnungstüre überwacht“ anzubringen, auch wenn keine Kamera installiert ist oder z.B. nur so eine 10-Euro-Schmähkamera … ich denke die „liebe Nachbarin“ checkt das nicht ob die echt ist oder nicht bzw. überlegt sich vielleicht doch ob sie nocheinmal anläutet um deinen Hund auf die Palme zu bringen (Manche haben echt zu viel Zeit anscheinend :rolleyes:). Egal ob erlaubt oder nicht, Wildkamera würde ich nicht aufstellen. Die sind ja nicht grad billig und die kann jeder einfach mitnehmen.
 
Ich würde lediglich ein größeres Schild mit der Aufschrift "Achtung hier wird per Video überwacht" an die Wohnungseingangstüre hängen.

Das wird die Alte 100%ig schon abschrecken, denn solche Leute sind mega feige und haben einen Riesenschiss vor der Obrigkeit.
 
meine freundin hattte das gleiche problem - sie hat, auf anraten vom hundetrainer, eine videocam laufen lassen, wenn sie aus dem haus ging - und holla die waldfee, man sah drauf, dass der hund gar nicht die ganze zeit gebellt hat.
sie hat das video der mieterin gezeigt - seither ist ruhe!
 
Ich würde lediglich ein größeres Schild mit der Aufschrift "Achtung hier wird per Video überwacht" an die Wohnungseingangstüre hängen.

Das wird die Alte 100%ig schon abschrecken, denn solche Leute sind mega feige und haben einen Riesenschiss vor der Obrigkeit.

das wollte ich auch gerade vorschlagen. einfach einen "warnzettel" auf die türe kleben. sollte das nichts nützen, dann eine kameraattrappe dazu;)
 
Ob so eine Warnung vor der Videoüberwachung zielführend ist, weiß ich nicht. mMn könnte sie kontraproduktiv sein - wie kann man beweisen, da es "nur so dahingeschrieben" ist/war.

Ein Aufnahmegerät in der Nähe der Eingangstüre könnte klingeln und klopfen ebenso nachweisen, wie das Bellen. Ich würde vorm Verlassen und beim Nachhausekommen Datum u. Uhrzeit aufsprechen.

lg Feline
 
es ist ja einmal "nur" einen versuch wert, der nichts kostet und event. zielführend ist;) da es sich um eine ältere dame handelt, sucht diese vermutlich nicht nach einer "versteckten" kamera, sondern es könnte schon der hinweis reichen, um sie von ihren störversuchen abzuhalten.

das anbringen einer überwachungskamera ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese in die gegend/den raum (z.b. stiegenhaus) filmt. wird sie jedoch auf das EIGENE objekt (fenster, türe) gerichtet, braucht man keine genehmigung, da man ja niemanden filmt, sondern nur das eigentum damit schützt, so wie es auch bei den einbruchssicherungen (alarmanlagen mit videoüberwachung) ist.
 
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