rechtliche frage zur verwahrung!

Berta!

Gesperrt
Profi Knochen
kurzgeschichte: seit jahren weigert sich mein nachbar, seinen zaun von etwa 40m länge instand zu setzen.(gespräche gibts, recht nett noch dazu, nur er weigert sich eben)
so reparierte und erhöhte ich den zaun. er war ca 1m hoch, ich erhöhte auf 1.50.
zusatzgeschichte: die meersau der nachbarskinder und der hase sind auf sommerurlaub im garten.(gehege 1m vom zaun entfernt.) pold hört die tiere und war in einem unbeobachteten moment schon wieder drüben.
frage: da ich ja verpflichtet bin, meinen hund sicher zu verwahren, muss ICH nun SEINEN zaun reparieren oder neu machen, und das auf 40m länge?
zusatzfrage: wer zahlt den zaun?
 
da gibt's irgendso eine regelung mit linker und rechter seite - nur wer für welche verantwortlich ist, weiss ich jetzt nicht :confused:
 
es ist seine rechte seite, also ist er für den zaun zuständig. ich aber für meinen hund.
wer macht jetzt den zaun?
 
Berta! schrieb:
es ist seine rechte seite, also ist er für den zaun zuständig. ich aber für meinen hund.
wer macht jetzt den zaun?


:confused: :confused: :confused:
Wobei von Haus aus ein Zaun mit einem Meter schon sehr nieder ist, muß er nicht eine Mindesthöhe haben?
 
Skylarimar schrieb:
Hallo!
Also bei uns ist es so: rechts gehört uns, links dem Nachbarn, Rückseite beiden!

LG

bei uns isses umgekehrt.....;) ...rechts vom eingang ist seins.
der zaun ist 55 jahre alt, damals war das noch net so geregelt, und außerdem hatten wir keine hunde.
 
ich glaub, es gibt überall eine regelung, aber solang keine frage akut ist, kümmert man sich üblicherweise um solche sachen nicht....;)
 
Habe auf der Gemeinde nachgefragt und für uns IST diese Thema akut :D

Irgendwo im Gestzestext aber ,gibt es einen Abschnitt über die Verwahrung von Hunden......Wenn man den finden würde ,wäre es wohl klasse ...
Suche jetz schon die ganze Zeit´,aber leider erfolglos
 
naja!? er ist zuständig für den zaun, du für den hund - soweit sogut!

da pold in den garten des nachbarn geht, schätze ich, musst du dafür sorgen, dass er das nicht tut.:confused:
ist verwirrend.
er hat einen zaun. wenn es keine auflage gibt, dass dieser ein bestimmte höhe, oder festigkeit hat, wirst du da keine chance haben.
aber du musst dafür sorgen, dass dein hund nicht ins fremde grundstück geht.
wenn du den zaun reparierst, wirst auf den kosten übrig bleiben.

hab keine ahnung wer da in wien zuständig wäre, aber es muss ja eine stelle geben, die diese frage beantworten kann.
lg herzal
 
resa schrieb:
Habe auf der Gemeinde nachgefragt und für uns IST diese Thema akut :D

Irgendwo im Gestzestext aber ,gibt es einen Abschnitt über die Verwahrung von Hunden......Wenn man den finden würde ,wäre es wohl klasse ...
Suche jetz schon die ganze Zeit´,aber leider erfolglos
das gesetz findest du unter http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=lrwi&d=LRWI&i=174&p=2&q=%20%20%20%20und%20%28hundehaltung%29 -
bzw. für andere bundesländer http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ unter landesrecht und dann suchfunktion tierhaltegesetz oder hundehaltung...

aber über gartenzäune steht da nichts :o
 
Die rechte Seite vom Zaun gehört einem und zwar wenn man vor dem Haupteingang des Hauses steht, allerdings ist niemand verpflichtet einen Zaun zu machen.
Es ist aber so, dass du verpflichtet bist deine Tiere so zu verwahren, dass sie keinen Schaden anrichten können.
d.h. ganz einfach wenn du einen Zaun willst, auch wenns dem Nachbar seine Seite ist, musst du ihn machen.
Das Gesetz gilt in ganz Österreich und gilt seit 1811.
 
sabsn, seit 1811......:eek: ;) :D
danke jedenfalls, dacht ich mir, dass ich zuständig bin, ich kauf mal nächste woche eine schilfmatte.......:o
herzal auch danke.;)
 
sabsn schrieb:
Die rechte Seite vom Zaun gehört einem und zwar wenn man vor dem Haupteingang des Hauses steht, allerdings ist niemand verpflichtet einen Zaun zu machen.
Es ist aber so, dass du verpflichtet bist deine Tiere so zu verwahren, dass sie keinen Schaden anrichten können.
d.h. ganz einfach wenn du einen Zaun willst, auch wenns dem Nachbar seine Seite ist, musst du ihn machen.
Das Gesetz gilt in ganz Österreich und gilt seit 1811.

Das ist gut und einleuchtend. Bin eigentlich auch dieser Meinung, woll nur noch weiter suchen.

Fürchte auch fast, dass du übrig bleibst und selbst entweder einen Zaun machst oder den Pold irgendwie hinbekommst:D ( fesseln, knebeln u.s.w.:p :D )

LG
Susi
 
....bin für hauen......;) :D
na, im normalfall kennt der pold seine grenzen, auch die des grundstücks, gestern aber waren kinder beim nachbarn zu besuch (er liiiiiebt kinder), das meerschwein hat dauernd gequiekt, so isses mit ihm durchgegangen. er wollt halt auch dabei sein.....:rolleyes:
beim zrückholen war er eh seeeeeehr klein......;)
 
Berta! schrieb:
sabsn, seit 1811......:eek: ;) :D
danke jedenfalls, dacht ich mir, dass ich zuständig bin, ich kauf mal nächste woche eine schilfmatte.......:o
herzal auch danke.;)

Wir hatten auf der Hinterseite des Gartens auch ein Riesenloch im Zaun (für den eigentlich der Nachbar verantwortlich ist) wo meine Kleine auch schon mal ausgebüxt ist, als ihre Läufigkeit anfing und ich es noch net bemerkt hab.
Hab mir aber da keinen Kopf gemacht, ich habs ihm 2x gesagt, g´macht hat er nix und dann haben wir noch auf unserem Grund einen ordentlichen hohen Zaun gemacht und Efeu angepflanzt, damit man irgendwann seinen alten verrotteten Gartenzaun nicht mehr sieht. Mir war es das wert, denn bevor ich mich streite wegen sowas tu ich lieber selbst was. Kann oft nämlich totaler Blödsinn rauskommen zw. Nachbarn wegen so Kleinigkeiten.
 
Ich kann nur für Deutschland sprechen und hier ist es so, dass man den Zaun des Nachbarn nicht ohne dessen Einverständinis reparieren darf und schon gar nicht erhöhen.
 
*Sandra* schrieb:
Ich kann nur für Deutschland sprechen und hier ist es so, dass man den Zaun des Nachbarn nicht ohne dessen Einverständinis reparieren darf und schon gar nicht erhöhen.

Ja, aber ich darf und muß mir meinen eigenen machen, wenn mein Hund sonst Blödheiten im Kopf hat. Gibts halt 2 Zäune, einen neuen und einen alten.;)

LG
Susanne
 
Oben