Ich habe am 12 12 12 ein gebrauchtes Auto von einem bekannten Ehepaar gekauft (Besitzer waren beide bzw. scheinen beide im ursprünglichen Kaufvertrag sowie im Typenschein auf). Das Fahrzeug war noch angemeldet, um Probefahrten von Kaufinteressenten zu ermöglichen. Verkäuferin war letztlich jedoch die Gattin, da der Mann schwerst krank war bzw. bereits im Sterben lag. Der Mann ist am 14 12 12 dann leider tatsächlich verstorben.
Am 17 12 12 – im Zuge der Abwicklung aller Behördenwege in einem Todesfall – hat die Gattin die Kfz-Versicherungsverträge gekündigt und wollte gleichzeitig das Kfz unter Vorlage der Nummertafeln, des Typenscheins und der Zulassungsscheine I+II bei der Zulassungsbehörde abmelden, was jedoch nicht möglich war. Die Bedienstete sagte, dass ausschließlich der Zulassungsbesitzer eine Abmeldung vornehmen kann, andernfalls (im Todesfall) benötige sie eine Vollmacht des Verlassenschaftsnotars … und hat die ganze Sache nur „ruhend gestellt“ (sodass keine weiteren Prämien fällig werden). Durch die Nicht-Abmeldung habe ich jetzt das Pech, das Fahrzeug weder anmelden geschweige denn nutzen zu können.
Kennt sich hier zufällig jemand mit solchen Sachen aus (von Versicherung oder Polizei??) oder weiß, ob es eigentlich unzulässig ist, ein Kfz VOR der Abmeldung zu kaufen?? Im I-Net liest man 1000 Sachen dazu .. teilweise steht aber, dass JEDER der die erforderlichen Papiere (insbesondere den Typenschein) in Händen hat, eine Abmeldung vornehmen kann.
Am 17 12 12 – im Zuge der Abwicklung aller Behördenwege in einem Todesfall – hat die Gattin die Kfz-Versicherungsverträge gekündigt und wollte gleichzeitig das Kfz unter Vorlage der Nummertafeln, des Typenscheins und der Zulassungsscheine I+II bei der Zulassungsbehörde abmelden, was jedoch nicht möglich war. Die Bedienstete sagte, dass ausschließlich der Zulassungsbesitzer eine Abmeldung vornehmen kann, andernfalls (im Todesfall) benötige sie eine Vollmacht des Verlassenschaftsnotars … und hat die ganze Sache nur „ruhend gestellt“ (sodass keine weiteren Prämien fällig werden). Durch die Nicht-Abmeldung habe ich jetzt das Pech, das Fahrzeug weder anmelden geschweige denn nutzen zu können.
Kennt sich hier zufällig jemand mit solchen Sachen aus (von Versicherung oder Polizei??) oder weiß, ob es eigentlich unzulässig ist, ein Kfz VOR der Abmeldung zu kaufen?? Im I-Net liest man 1000 Sachen dazu .. teilweise steht aber, dass JEDER der die erforderlichen Papiere (insbesondere den Typenschein) in Händen hat, eine Abmeldung vornehmen kann.