Rechtlich gesehen- Lebensgefährte

Sandra007

Super Knochen
Mein Freund möchte eine Reise für uns buchen und er wäre über seine Visakarte versichert( also das gilt dann für alles rund um die reise) nun wenn er über seine karte bucht und bezahlt dann ist er auch versichert bei erkrankungen von an der reise beteiligten familienmitgliedern und auch bei lebensgefährten, so und das ist jetzt der springende Punkt, ab wann gilt man laut gesetz als Lebensgefährte???:confused:wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
 
hallo!

lebensgefährte bis du dann, wenn du mit deinem partner auf der selben adresse gemeldet bist!

das selbe gilt für pflegeurlaub etc.
 
..."von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn ein Partner und eine Partnerin länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind"

muss mich verbessern.. wenn es z.B aus beruflichen gründen erforderlich ist, dann muss eine lebensgemeinschaft sich nicht am selben wohnsitz abspielen.
 
bei uns wars damals kein drama math in der rechtschutzversicherung mit einzutragen, waren nur die meldezettel notwendig.

nur solltest du das bei der versicherung erledigen bevor ihr die reise bucht.
 
Früher war es so, dass man ab ca 6 Jahren mit gleichem gemeldeten Wohnsitz einer Ehe gleichgestellt war, dh Lebnsgefährte war mitversichert bei Kreditkarten. Reiseversicherungen, ...
Aber man hatte keine Erbansprüche, Unterhaltsansprüche etc. ....
Aber wie es jetzt ausschaut ??? :confused:

Hast schon mal unter www.help.gv.at nachgeschaut?
 
Früher war es so, dass man ab ca 6 Jahren mit gleichem gemeldeten Wohnsitz einer Ehe gleichgestellt war, dh Lebnsgefährte war mitversichert bei Kreditkarten. Reiseversicherungen, ...
Aber man hatte keine Erbansprüche, Unterhaltsansprüche etc. ....
Aber wie es jetzt ausschaut ??? :confused:

Hast schon mal unter www.help.gv.at nachgeschaut?

ja aber ehrlich gesagt find ich da immer nur sachen die ich nicht wissen will:confused:
 
das eine lebensgemeinschaft mit einer ehe gleichgestellt wird ab einer gewissen dauer das gibts schon laaaaaaaange nimmer!!

bei einer lebensgemeinschaft müssen, soweit ich weiß, beide an der gleichen adresse gemeldet sein!!!
wenn ihr nur zusammen lebt und er nicht bei dir oder umgekehrt gemeldet ist, habts leider pech gehabt. somit besteht keine legale lebensgemeinschaft ;)

der spruch lebensgefährte = lebensgefahr stimmt sprichwörtlich TOTAL!!! :D
 
Bei mir in der Arbeit gilt Lebensgefährte auch nur dann wenns am selben Wohnsitz gemeldet sind (Hauptwohnsitz) ;)
 
macht nicht den gleichen lebensfehler, ich war 22 jahre in einer lebensgemeinschaft (lebensgefahr )obwohl wir zwei fast tolle kinder hatten . wäre es zu einer ehe gekommen wäre warscheinlich vieles anders gekommen . :o:o
 
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