Recht – ausdauernd...

Seniorenpeter

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Medium Knochen
Es geht hier um einen Artikel aus dem Oktoberheft des Hundemagazins „Wuff“:

http://www.wuff.eu/wp/recht-ausdauernd-gut-ding-will-weile-haben/

(Leider ist Online nur eine Vorschau dieses Artikels verfügbar, es sei denn, man löhnt vorab 2,90€ für einen „Tagespass“, oder man ist Abonnent). Aber vielleicht liegt bei vielen hier Mitlesenden ja auch die Print-Ausgabe vor. Ansonsten möchte ich zum besseren Verständnis ganz kurz den Inhalt beschreiben:

Der bayerische Halter eines „Kategorie II-Listenhundes“ beantragte ein für die Haltung nach bayerischem Recht notwendiges „Negativ-Zeugnis“, das ihm im Dezember 2010 erteilt wurde, allerdings unter Auflagen, mit denen der Hundehalter nicht einverstanden war. Deshalb klagte er gegen diese Auflagen vor dem VG München – und unterlag in erster Instanz. Im wesentlichen ging es um folgende Auflagen:

Ihrem Hund ist bei freiem Auslaufein ein sicherer Maulkorb anzulegen.

Beim Ausführen des Hundes zusammen mit einem oder mehreren anderen Hunden ist sicherzustellen, dass nur einem Hund der Freilauf ohne Leine gestattet wird, sofern nicht andere Umstände dazu führen, dass alle Hunde an der Leine geführt werden müssen.
Damit wollte sich der Hundehalter nicht abfinden, und ging in den Instanzenweg. Im April 2016 änderte schließlich der Verwaltungsgerichtshof München die Urteile ab und hob die beiden Auflagen auf. Im Schlussabsatz des Artikels ist dann noch zu lesen:

Damit hat der Hundehalter nach fast sechs Jahren endlich das ihm zustehende Ergebnis für seinen Hund erzielt.
Nach meiner Ansicht bedarf dieser „Wuff“-Artikel unter mehreren Gesichtspunkten einiger Anmerkungen:

Zum Inhalt

Der Artikel ist erstaunlich kurz und erstaunlich inhaltsarm. Viel mehr als in meiner kurzen Inhaltsbeschreibung steht da tatsächlich nicht drin, außer ziemlich nichtssagenden Ausführungen, warum die letzte Instanz die beiden besagten Auflagen als nicht gefahrenvermeidend ansah. Ich vermisste Hinweise auf rechtliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Präzedenzfälle usw.), das Ganze wirkt auf mich irgendwie unambitioniert heruntergeschrieben. Dass der Autor dies auch ganz anders kann, bewies er z.B. im aktuellen Januar-Heft, in dem er unter dem Titel „Recht ambivalent“ das Zurückbehaltungsrecht an Tieren behandelt: Sehr detailliert, sehr informativ, mit vielen Hinweisen auf rechtliche Grundlagen und Aspekte.

Im Oktober-Heft jedoch lässt dies alles zu wünschen übrig. Warum urteilen die Einen so, die Anderen ganz anders? Liegt das Geschick des Anwalts nur darin, mit prozesstaktischen Mitteln an die „richtige“ Kammer zu kommen, die personell so besetzt ist, dass ein günstiges Urteil zu erwarten ist? Welche rechtlichen Parameter liegen den einzelnen Urteilen zugrunde? Und ist dies nicht wieder mal ein Beispiel für ein „Recht der Besserverdienenden“ – einen solchen Instanzenweg muss man sich schließlich leisten können, und der Anwalt verdient auf jeden Fall...

Nochmals: Nach meinem Eindruck ist der Artikel etwas unambitioniert verfasst worden, so als würde der Herr Rechtsanwalt über sein Birdie am 9. Loch letztens auf dem Golfplatz berichten... Dafür spricht vielleicht auch sein Hinweis auf die „sportliche Ausdauer und Hartnäckigkeit“.

Zur Aufmachung

Hier beziehe ich mich ausschließlich auf den Artikel in der Printausgabe. Der inhaltlich etwas dürftige Artikel hat naturgemäß auch einen verringerten Platzbedarf. Der Raum der Seite 61 reicht völlig, trotz fetter Überschrift und dickem Werbebanner. Na gut, warum nicht... Aber links daneben, auf der Seite 60, kann der verblüffte Leser dies sehen: Das (sehr ansprechende) Bild eines „Listenhundes“, und sonst nichts (außer den ausführlichen Kontaktdaten mit allem pi-pa-po des Autors Lars-Jürgen Weidemann und seiner Kanzlei):

wuff_10_16_60.jpg


Oha. Eine ganzseitige Werbeseite für einen Rechtsanwalt, ohne jeglichen redaktionellen Inhalt. Ich habe keine Ahnung, ob so ein Ding mit zumindest deutschen Vorschriften zum Thema „Rechtsanwaltswerbung“ vereinbar ist (ich bin wahrlich kein Experte). Jedenfalls ist dies ein nobles Berücksichtigen der Interessen des Autors Lars-Jürgen Weidemann durch die „Wuff“-Redaktion. Ob angesichts der Preise dies auch von allen „Wuff“-Abonnenten so prickelnd empfunden wird? Ich selbst kann jedenfalls nur hoffen, dass der Autor zusätzlich zu der großflächigen, auflagenstarken „Werbung“ nicht auch noch ein dickes Honorar für den eher dürftigen Artikel erhält...

Last not least

Beim ersten Lesen dieses „Wuff“-Artikels beschlich sich mir ein sehr ungutes Gefühl. Nicht wegen des Artikels an sich, aber sehr wohl angesichts des Headliners dieses Artikels:

In manchen Situationen des Lebens benötigt es Geduld,um ein Ziel zu realisieren oder Erfolg zu haben. Dies gilt umso mehr dann, wenn verwaltungsgerichtliche Verfahren geführt werden; aber sportliche Ausdauer und Hartnäckigkeit helfen insofern gelegentlich weiter.
Dies liest sich so, als ginge es nicht darum, Recht und Unrecht abzuwägen und dem Recht Genüge zu tun, sondern: „Ein Ziel realisieren“, „Erfolg zu haben“. Im Falle eines Anwaltes für u.a. „Tierrecht“ frage ich mich allerdings, wo denn bei derlei Prioritäten die „tierschützerische Moral“ bleibt? Sie gerät hoffentlich bei den Zielen und Erfolgen nicht völlig aus dem Blickwinkel...

Mein ungutes Gefühl hat auch damit zu tun, dass ich den Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann im Jahr 2011 als Rechtsbeistand der Ex-Betreiberin des „Gnadenhofs“ Momo erleben durfte / musste. Ein Bericht darüber ist hier zu lesen:

http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?114190-Neue-Infos-um-Gnadenhof&p=2448952&viewfull=1#post2448952

Ich will auf die Einzelheiten gar nicht weiter eingehen. Nach dem Urteil des LG Verden in diesem Jahr wird allerdings vor allem bei „facebook“ kolportiert, dass die Ex-Betreiberin des „Gnadenhofs“ Momo „freigesprochen“ worden wäre, und dass man nun auch die Verwaltungsgerichts-Urteile „umdrehen“ würde. Was könnte da wohl das Jahr 2017 bringen, wenn man dem Tenor des Weidemann-Artikels folgt „nach 6 Jahren Recht bekommen – Ziel realisieren – Erfolg haben“... Steht da womöglich auch ein Aufrollen der Verwaltungsgerichtsverfahren wegen des „Gnadenhofs“ Momo bevor? Heißt dies womöglich auch, dass der „Gnadenhof“ Momo (oder eigentlich besser „Müllkippe in Dörrieloh“) nach einer eventuellen Aufhebung der Urteile als „tierheimähnliche Einrichtung“ anzuerkennen sei? Der Umzug der Ex-„Gnadenhof“-Betreiberin und ihrer Freundin zurück an ihre alte „Wirkungsstätte“ ist wohl jedenfalls schon in vollem Gange...

Tut mir leid, aber ich kann so manche Dinge im Tierschutzrecht nicht so „sportlich“ sehen, wie der Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann...

Viele Grüße
 
Mein ungutes Gefühl hat auch damit zu tun, dass ich den Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann im Jahr 2011 als Rechtsbeistand der Ex-Betreiberin des „Gnadenhofs“ Momo erleben durfte / musste. Ein Bericht darüber ist hier zu lesen:

Den genannten Artikel und den Gnadenhof kenne ich nicht.. Aber ich kenne Herrn Weidemann, den nicht nur ich als sehr guten und kompetenten Anwalt kennen gelernt habe.. Ein Anwalt, den ich bedenkenlos jedem Hundehalter weiter empfehlen würde, bei allen Problemen rund um den Hund besonders bei Listenhunden.. Dank Herrn Weidemann mussten etliche Listenhunde nicht ihr Leben lassen und viele HH konnten mit ihren Hunden weiter in Frieden leben, denen man vorher das Leben schwer gemacht hatte..

Ich kann nur gutes über den Anwalt Herrn Weidemann berichten und finde ihn klasse, weil er sich erfolgreich für die Tiere und deren Halter engagiert..
 
Den genannten Artikel und den Gnadenhof kenne ich nicht..
Ich möchte ob einer derartigen Aussage milde darauf hinweisen, daß wir uns hier innerhalb eines Unterforums befinden, in dem es um "Diskussionen über Artikel der WUFF Printausgabe" geht. Daher finde ich es bedauerlich und etwas fehl am Platz, daß Du "genannten Artikel" zwar nicht kennst, aber Dich zu einer "Solidaritätsaussage" zugunsten des Herrn Weidemann genötigt fühlst.

Aber ich möchte es auch für Dich noch einmal ganz deutlich machen: Ich habe nirgendwo die anwaltliche Reputation und Befähigung des Rechtsanwalts Weidemann angezweifelt, auch nicht seine vermutlich großen Verdienste um die rechtlichen Belange von Hunden im Allgemeinen und "Listenhunden" im Besonderen, sondern mir ging es um die kritische Betrachtung eines Artikels in der WUFF Printausgabe, der von besagtem Herrn Weidemann verfasst worden ist. Und selbst dabei habe ich seinen Artikel in der aktuellen Januar-Ausgabe positiv hervorgehoben - diesen Artikel werde ich vermutlich in einem gesonderten Thema hier im Unterforum noch behandeln.

Einen Diskussionsbeitrag zu dem hiesigen Thema hätte ich von Dir gern gesehen. So aber finde ich es sehr schade, daß Du so wenig zum Thema beizutragen hast.

Viele Grüße
 
Einen Diskussionsbeitrag zu dem hiesigen Thema hätte ich von Dir gern gesehen. So aber finde ich es sehr schade, daß Du so wenig zum Thema beizutragen hast.

Ach, das ging mir ähnlich... Ich hätte von dir auch einen sachlichen Beitrag erwartet, anstatt wieder vom Gnadenhof Momo zu lesen, um den es in dieser Wuff Printausgabe nicht ging..

Und deshalb mein Beitrag dazu;

Mein ungutes Gefühl hat auch damit zu tun, dass ich den Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann im Jahr 2011 als Rechtsbeistand der Ex-Betreiberin des „Gnadenhofs“ Momo erleben durfte / musste. Ein Bericht darüber ist hier zu lesen:..... [/FONT]

weil ich Herrn Rechtsanwalt Weidemann anders erleben durfte, als du es mit deinem „unguten Gefühl“ dargestellt hast.. ;)
 
Ich hätte von dir auch einen sachlichen Beitrag erwartet, anstatt wieder vom Gnadenhof Momo zu lesen, um den es in dieser Wuff Printausgabe nicht ging..
Es bleibt völlig Dir überlassen, ob Du meinen Themeneröffnungs-Beitrag "sachlich" findest, oder nicht... Herr Weidemann stellte in seinem von mir vorgestellten Beitrag einen Rechtsfall dar, der nach (fast) sechs Jahren zur "Zufriedenheit" eines Mandanten beendet wurde. Von Recht oder Unrecht war innerhalb des Weidemann'schen Artikels nichts zu lesen, nur von "Zielen" und "Erfolgen". Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2011 in Sachen "Gnadenhof Momo" kam mir nur wegen möglicher Parallelen in den Sinn (die ich in meinem Themeneröffnungs-Beitrag aufzeigte). Dies ohne weiter auf diesen damaligen Prozess eingehen zu wollen !!

Aber weil Du es augenscheinlich nicht anders willst: Ich erlebte den Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann am 28. September 2011 als Rechtsbeistand der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B., gegen die Interessen von 97 Hunden, die im Jahr 2010 von diesem unseligen Tierschinderhof beschlagnahmt und gerettet wurden, und weiteren 21 Hunden, die im Jahr 2011 vom gleichen Tierschinderhof beschlagnahmt und gerettet wurden. Gegen die Interessen von Tieren, die unmittelbar nach der Beschlagnahmung wegen ihres aussichtlosen Zustands euthanasiert werden mussten, gegen die Interessen von Tieren, die früher auf diesem unseligen Hof leiden mussten oder zukünftig hätten leiden müssen, weil der Rechtsanwalt Weidemann im Auftrag seiner Mandantin den "§11" und die Anerkennung einer "tierheimähnlichen Einrichtung" erstreiten wollte, der ein ausgesprochenes Hunde- und Katzenhaltungsverbot trotz all des erwiesenen dortigen Tierleids pulverisieren wollte, der die dort zuständigen Veterinärbehörden dauerhaft "mundtot" machen wollte?

Jede Klägerin / jeder Kläger hat das Recht auf einen Rechtsbeistand, der ihre / seine "Ziele" verfolgt und für entsprechende "Ergebnisse" sorgt. Und trotzdem stelle ich in diesem Zusammenhang nochmals den Begriff der "tierschützerischen Moral" in den Raum. Als Herr Weidemann die "Interessen" Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin vertrat, handelte er gegen die Interessen der betroffenen Tiere. Das Bild, das sich mir dort bot, war ungleich differenzierter als das Idealbild, das Du hier feilbietest. Deinen Spott über meine "unguten Gefühle" empfinde ich als unangebracht.

Viele Grüße
 
Bei Tiermessis kann man wohl schwer vom "Recht Besserverdienender" sprechen. Der Anwalt hat jedenfalls die Interessen seiner Mandantin zu vertreten, und nicht die der Tiere. Vielleicht glaubt er allerdings damit auch die Interessen der Hunde zu vertreten ?
 
Bei Tiermessis kann man wohl schwer vom "Recht Besserverdienender" sprechen.
Dies kann ich nicht abschließend beurteilen. Jedoch hat zumindest die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin (obwohl sie sich in all den vielen Verfahren, die ich beobachtete, als total einkommens- und mittellos bezeichnete) wohl meist ihre "Sponsoren" gehabt, die für ihre mitunter prominenten Anwaltsrechnungen gelöhnt haben.

Der Anwalt hat jedenfalls die Interessen seiner Mandantin zu vertreten, und nicht die der Tiere.
Dies mag so sein, widerspricht jedoch jedenfalls dem hier im Thread gemalten "Idealbild" des Vertreters der Rechte der Tiere... Ich glaube nicht, daß man als Anwalt jedes Mandat annehmen muss.

Vielleicht glaubt er allerdings damit auch die Interessen der Hunde zu vertreten ?
Dies konnte ich zumindest während des Prozesses in Hannover in keinster Weise erkennen.

Viele Grüße
 
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