radfahren mit hund an der leine verboten?

Doris70

Super Knochen
ein bekannter von mir versucht mir einzureden, dass es

1. verboten sei, mit hund an der leine rad zu fahren
2. es auch mit der "fahrradfeder" verboten ist

was darf man dann eigentlich mit hund und rad machen? nur im körberl mitführen? :)

weiss jemand vielleicht den rechtlichen hintergrund?
 
Hallo!
Meine Mutter wurde mal von einem Polizisten aufgehalten als sie mit dem Rad gefahren ist und mein Hund nebenbei herlief(an der Leine) Aber ich glaub in den meisten Fällen drückt die Polizei ein Auge zu. Bei ihr wars halt so dass sie direkt vor seiner Nase an ihm vorbeigefahren ist und er gerade mit Kindern Verkehrserziehung gemacht hat. Da ist ihm wohl nix anderes übrig geblieben als sie zu verwarnen.
Gesetzlich ist es bei uns in Kuchl auch verboten die Hunde von der Leine zu lassen, es sei denn sie haben eine Ausbildung. Aber da hält sich keiner drann und es sagt auch keiner was dagegen. Beim Radfahren mit Hund ists das gleiche. Offiziell verboten aber inoffiziell erlaubt.

Ach ja der Polizist damals hat auch gesagt,dass der Hund auch mit einer Vorrichtung am Rad nicht mitlaufen darf.
Hund und Radfahren geht nur wenn der Hund frei läuft. Und das darf man aber nicht weil ja Leinenpflicht ist.

Seit ich einen Hund habe muss ich ständig gegen die Gesetze verstossen.

Ich meine recht machen kann man es keinem Gestz.Bleibt der Hund ständig an der Leine verstößt es gegen das Tierschutzgesetz zwecks Artgerechterhaltung und so.
Lässt man ihn von der Leine verstößt man gegen das Gesetz "Leinenpflicht"
WIe mans dreht und wendet macht mans verkehrt.

Lg.Babsi
 
Babsi S. schrieb:
Ich meine recht machen kann man es keinem Gestz.Bleibt der Hund ständig an der Leine verstößt es gegen das Tierschutzgesetz zwecks Artgerechterhaltung und so.
Lässt man ihn von der Leine verstößt man gegen das Gesetz "Leinenpflicht"
WIe mans dreht und wendet macht mans verkehrt.

Lg.Babsi


naja, also gegen das tierschutzgesetz wird man wohl kaum verstossen wenn man den hund an der leine führt.
ich finde es viel tierschutzwidriger wenn leute ihre hunde in der stadt freilaufen lassen u sich einen dreck darum scheren ob der hund gerade über die strasse läuft od auf dem gehweg sein geschäft verrichtet :(
 
SnoopDog1977 schrieb:
naja, also gegen das tierschutzgesetz wird man wohl kaum verstossen wenn man den hund an der leine führt.
ich finde es viel tierschutzwidriger wenn leute ihre hunde in der stadt freilaufen lassen u sich einen dreck darum scheren ob der hund gerade über die strasse läuft od auf dem gehweg sein geschäft verrichtet :(

Ich mein ja nicht das man den Hund nie nicht an der Leine führt. In der Stadt oder am Marktplatz ist mein Hund immer an der Leine. Meiner kommt sogar an die Leine sobald ich einen Spaziergänger sehe, weil mein Hund Fremden gegenüber etwas ängstlich ist.
Aber: Laut Leinenpflicht darf der Hund nie von der Leine. Und nur im eigenen Garten frei laufen. Wo soll den der Hund dann seinen Bewegungsdrang ausleben? Und die Kondition von einem Menschen hält mit der Kondi vom Hund einfach nicht mit. Ich müsste schon ein Supermarathonläufer sein um mit meinem Hund an der Leine soviel zu laufen, wie es der Hund ohne Leine tut.
Hab ja mal mit einer von "VIer-PFoten" geredet und die sagt, wenn Leinenplicht gilt, muss zumindest in der Nähe eine Hundewiese sein, wo der Hund seinen Bewegungsdrang ausleben kann. Bei uns ist nie nächste Hundewies 25km weit weg, weil ich auf den Land wohne und es nirgends sowas gibt, wo der Hund offiziell frei laufen darf.
Und was das Geschäft verrichten mit dem Leinenzwang zu tun hat versteh ich nicht. Hund machen auch ihr Geschäft wenn sie an der Leine sind und ja es gibt auch Menschen die dass dann nicht wegräumen, auch wenn der Hund an der Leine ist.
Nix für ungut.
Lg Babsi
 
Babsi S. schrieb:


Ich mein ja nicht das man den Hund nie nicht an der Leine führt. In der Stadt oder am Marktplatz ist mein Hund immer an der Leine. Meiner kommt sogar an die Leine sobald ich einen Spaziergänger sehe, weil mein Hund Fremden gegenüber etwas ängstlich ist.
Aber: Laut Leinenpflicht darf der Hund nie von der Leine. Und nur im eigenen Garten frei laufen. Wo soll den der Hund dann seinen Bewegungsdrang ausleben? Und die Kondition von einem Menschen hält mit der Kondi vom Hund einfach nicht mit. Ich müsste schon ein Supermarathonläufer sein um mit meinem Hund an der Leine soviel zu laufen, wie es der Hund ohne Leine tut.
Hab ja mal mit einer von "VIer-PFoten" geredet und die sagt, wenn Leinenplicht gilt, muss zumindest in der Nähe eine Hundewiese sein, wo der Hund seinen Bewegungsdrang ausleben kann. Bei uns ist nie nächste Hundewies 25km weit weg, weil ich auf den Land wohne und es nirgends sowas gibt, wo der Hund offiziell frei laufen darf.
Und was das Geschäft verrichten mit dem Leinenzwang zu tun hat versteh ich nicht. Hund machen auch ihr Geschäft wenn sie an der Leine sind und ja es gibt auch Menschen die dass dann nicht wegräumen, auch wenn der Hund an der Leine ist.
Nix für ungut.
Lg Babsi


finds gut dass du dich anderen menschen gegenüber rücksichtsvoll verhältst.
allerdings muss ich sagen, dass mein hund auch nur an der leine ist (laufleine im wald) - im garten kann er spielen u freilaufen...
aber solange er noch nicht 100%ig folgt (wir arbeiten daran :rolleyes: ) bleibt er an der leine.
 
Wäre für mich auch interessant zu wissen, denn ich fahre oft mit Leyla am Marchfeldkanal, allerdings bei uns in Süssenbrunn, Gerasdorf und da fahren ab und zu auch Polizisten am Rad und die nicken mir immer freundlich zu. Kommt mir so vor als wollten sie eher sagen "brav, Hund ist eh an der Leine", aber hab keine Ahnung wie es rechtlich ist.

LG Sylvia
 
Sylvia & Bande schrieb:
Wäre für mich auch interessant zu wissen, denn ich fahre oft mit Leyla am Marchfeldkanal, allerdings bei uns in Süssenbrunn, Gerasdorf und da fahren ab und zu auch Polizisten am Rad und die nicken mir immer freundlich zu. Kommt mir so vor als wollten sie eher sagen "brav, Hund ist eh an der Leine", aber hab keine Ahnung wie es rechtlich ist.

LG Sylvia

aber ob das nicht auch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich ist? so wie der leinenzwang? :confused:
Gibt ja auch gemeinden wo man mit abgelegter prüfung ohne leine gehen darf und in anderen bringt das gar nichts. obwohl die prüfung auch nicht wirklich was bringt. Hab einen geprüften begleithund, nur leider frisst er jogger und radfahrer :mad:
 
mischling schrieb:
aber ob das nicht auch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich ist? so wie der leinenzwang? :confused:
Gibt ja auch gemeinden wo man mit abgelegter prüfung ohne leine gehen darf und in anderen bringt das gar nichts. obwohl die prüfung auch nicht wirklich was bringt. Hab einen geprüften begleithund, nur leider frisst er jogger und radfahrer :mad:

Keine Ahnung wo ich fahre (Süssenbrunn), dass gehört noch zu Wien 22. Fahre dann meist über Gerasdorf in den 21. Bez. Also sind Wiener Polizisten die mich schon oft gesehen haben Vielleicht aber sind sie auch sehr tolerant, wie gesagt hab keine Ahnung wie das Gesetz da ist.

LG Sylvia
 
so lange nichts passiert denk ich wird auch keiner was sagen aber die größeren probleme gibt es sicher wenn leinenzwang ist und es passiert was und der hund ist ohne leine
 
so ich hab jetzt gekramt und im wuff 7-8/02 steht:laut stvo...ist es verboten, aus gründen der verkehrssicherheit hunde neben oder hinter einem fahrzeug an der leine laufen zu lassen.

überall dort wo die stvo gilt, darf der hund nicht angeleint neben dem fahrrad laufen.und auf jedem weg,jeder straße, die durch verkehrszeichen gekennzeichnet ist, gilt die stvo.

weiters wird erwähnt: dort wo kein gemeindeleinenzwang herrscht darf der hund unangeleint neben dem fahrrad herlaufen. gibt es leinen- oder maulkorbzwang, kann der hund mit maulkorb frei neben dem fahrrad herlaufen

lg silvie
 
also bei mir war auch gerade die gendarmerie im büro :D :eek: auch die sagen, es ist laut stvo verboten. ich bin jetzt ab § 65 alles durchgegangen, habe aber nicht wirklich einen gesetzestext (stvo) gefunden, wo deffinitiv steht, dass es verboten ist... kein wort von hund... ist, denke ich wiedermal auslegungssache irgendeiner allgemeinformulierung :mad:

ich frag´ mich echt, was man mit hund noch darf.
 
Doris70 schrieb:
also bei mir war auch gerade die gendarmerie im büro :D :eek: auch die sagen, es ist laut stvo verboten. ich bin jetzt ab § 65 alles durchgegangen, habe aber nicht wirklich einen gesetzestext (stvo) gefunden, wo deffinitiv steht, dass es verboten ist... kein wort von hund... ist, denke ich wiedermal auslegungssache irgendeiner allgemeinformulierung :mad:

ich frag´ mich echt, was man mit hund noch darf.
StVO § 99, Abs.3 lit f

aus dem hab ich zitiert....vielleicht ist das nicht mehr aktuell?
 
flaxig schrieb:
StVO § 99, Abs.3 lit f

aus dem hab ich zitiert....vielleicht ist das nicht mehr aktuell?

mist, ja auch grad´ gelesen hab´...... *ohne worte*. ich geh jetzt die indl im zoogeschäft gegen an goldfisch umtauschen. *sorgenfreies leben hab`*
 
Ich bin mit meiner vorigen Hündin mit Rad und Leine Unterwegs gewesen und da hat nie wer etwas gesagt ! Ich glaube es kommt auf den Polizisten an ! Jetzt wohne ich in einem Dorf da darf mein Hund immer ohne Leine :D ! Wenn ich unterwegs bin wo viele Leute oder eine Strasse ist, ist sie an der Leine ! Bei Menschen und vor allem Kindern habe ich nämlich das Problem das sie alle freudig begrüssen will ! Sie rennt wenn ich nicht aufpasse einfach hin und das nervt, weil nicht jeder freut sich wenn so ein schwarzer doch bisi großer Hund auf dich zu läuft! Romana
 
Also mein Mann ist Gendameriebeamter hab ihn gefragt und er rief die Verkehrsabteilung an ob es gestattet ist.Die Antwort war nein nach der Fahrradverkehrsverordnung kann es auf öffendliche Strassen
geahntet werden so die Auskunft

Lg aus Tirol
 
Doris70 schrieb:
mist, ja auch grad´ gelesen hab´...... *ohne worte*. ich geh jetzt die indl im zoogeschäft gegen an goldfisch umtauschen. *sorgenfreies leben hab`*
Nein Doris! Nimm dir ein Meeri, das kannst dann eventuell im Korb am Rad mitnehmen :D ..... Goldfisch...wie langweilig **gg**
 
Sylvia & Bande schrieb:
Nein Doris! Nimm dir ein Meeri, das kannst dann eventuell im Korb am Rad mitnehmen :D ..... Goldfisch...wie langweilig **gg**

im korb mitnehmen ist allerdings anscheinend gestattet!......
na a goldfisch wird´s. mit dem kann ich auch schwimmen gehen... an der leine....
 
Sylvia & Bande schrieb:
Wäre für mich auch interessant zu wissen, denn ich fahre oft mit Leyla am Marchfeldkanal, allerdings bei uns in Süssenbrunn, Gerasdorf und da fahren ab und zu auch Polizisten am Rad und die nicken mir immer freundlich zu. Kommt mir so vor als wollten sie eher sagen "brav, Hund ist eh an der Leine", aber hab keine Ahnung wie es rechtlich ist.

LG Sylvia

ich denke, es ist ihnen viel lieber ein hund an der leine und rad, als komplett ohne leine.
kann mir auch nicht vorstellen, wieso es verboten sein soll - ausgenommen im strassenverkehr.
 
Herzal schrieb:
kann mir auch nicht vorstellen, wieso es verboten sein soll - ausgenommen im strassenverkehr.

vorstellen WARUM kann ich mir schon....unfallgefahr: leine verwickelt sich in speichen oder beim reifen oder sowas, hund reißt an und rad um.....solche sachen.

aber obs jetzt definitv verboten ist oder erlaubt weiß ich auch nicht. ich seh viele mit rad und hund, meist ohne leine aber auch mit.

aber die unfallgefahr ist schon hoch. auf der donauinsel waren wir baden, kam einer vorbei mit einem malamutrüden an der leine (er am rad). der rüde war völlig unverträglich und blöderweise genau dort auch ein anderer hund. der rüde hat sooooooooo angezogen, der radfahrer legte sich dagegen und stand mit dem rad in einem richten 45 grad winkel. wenn der rüde plötzlich locker gelassen hätte, den hätts so aufprackt....der hätt schön ausgschaut und der rüde wär natürlich dann frei gwesen.
 
Hi!
Ich schätze mal, das es auf Fahrradwegen toleriert wird, und auf normalen Straßen nicht; ähnlich wie bei den Inlineskatern.
Auf einer "normalen" Straße wäre es mir ehrlich gesagt auch zu gefährlich, selbst wenn mein Hund nur 7 Kilo wiegt.
Andere Frage am Rande(OT): laufen Eure Hunde links oder rechts von Euch???
Ich fahre nur auf Radwegen/Ackerwegen/Reitwegen od. dgl. und hab den Hund immer links von mir.
mfg :)
Kim
 
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