Der Beipackzettel ist ja offensichtlich die österr. Variante - da Vertrieb: Richter Pharma Wels.
Und in der Verordnung vom Bundesministerium steht als Kriterium: gemäß Herstellerangaben.
Wenn du dir dann immer noch unsicher sein solltest, dann ruf' bitte selber bei der Ages an. Die sind für sowas nämlich zuständig (u.a.) und können dir ganz hochoffiziell Auskunft erteilen.
(Mit denen habe ich damals auch telefoniert, als zumindest der eine Impfstoff schon die Zulassung hatte, aber immer noch Tranchen im Umlauf waren, die alte Beipackzettel hatten. Das war damals noch recht mühsam, da die TA's verständlicherweise auf die ihnen vorliegenden Beipacktexte verwiesen.)
UND: dass ein TA für diese Informationen KEINE gesicherte Quelle ist, das wissen wir inzwischen leider auch schon alle, oder?