ordnungsstörung?

ja, wir kommen der sache etwas näher
aggressiv gewordene schaulustige haben anzeige bekommen

ansonsten hat das für mich wenig unterschied, ob aggressiv schaulustige, oder aggressive schaulustige, da das hauptwort nun mal passiv ist, das dazugehörige eigenschaftswort aber aktiv -was schlicht nicht möglich ist...:D

zum vergleich: aggressive schlafende erhielten anzeige...
hingegen aggressiv gewordene schlafende kann es schon geben, wenn die nachbarn zb laut waren... aber aggressive schlafende gibts so an sich nicht...

und eben ganz wurscht is das deswegen nicht, weil wenn man was passives zu etwas aktivem macht und dann für das verhalten eine anzeige verpasst, wirkt es so als wärs verboten zu schauen wenn die polizei agiert.
darum ist mir der satz überhaupt ins aug gestochen...


Nicht alles, was an den Haaren herbeigezogen ist, ist ein Vergleich. Ein Schlafender ist passiv, ein Schaulustiger muß das nicht sein- das ist ganz und gar kein passives Wort. Und allein für das Schauen hat sicher niemand eine Anzeige bekommen-hat wohl auch niemand außer dir so verstanden.
 
mal abgesehen davon dass mir nicht klar ist wie man aggressiv schaulustig sein kann
da schauen nun mal nur schauen bedeutet

dass wenn leute sich in streit einmengen und darum anzeige wegen ordnungsstörung bekommen ist also klar, wäre auch von anfang an klar gewesen, meine frage war doch nicht was ordnungsstörung ist
sondern die kombination schaulust=ordnungsstörung

denn passiver zuschauer eines polizeieinsatzes kann ja quasi jeder werden
dafür ne anzeige zu bekommen wäre mehr als fragwürdig

das kann einem grundsätzlich ja jederzeit passieren
insbesondere bei demos

drum. aber ehe ich 3 bücher dazu schreib wie ichs mein, lass ichs lieber bleiben, ist wurscht, lassma´s einfach...
bleibt unverstanden, auch kein drama...

1. Auch reine Schaulust kann eine Störung der öffentlichen Ordnung sein.

z.B. wenn Einsatzkräfte dadurch behindert werden, wenn z.B. die Persönlichkeitsrechte des - oder der - Bestaunten verletzt werden....

in so einem Fall fordert die Polizei die Schaulustigen auf, den Platz zu verlassen, folgen die Leute der Aufforderung nicht, kann die Polizei - sofern genug Kräfte vor Ort sind - Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ordnung machen.

2. Wenn Du den Artikel liest wird Dir auffallen, dass die ganz klare Erklärung für die Störung der öffentlichen Ordnung und deren Anzeige bereits im vorhergehenden Absatz steht:

"Auch Schaulustige gingen aufeinander los
Die Situation schaukelte sich auf und immer mehr Schaulustige - Ägypter und Tschetschenen aus der Siedlung - umringten die Szene. Und bald ging es auch unter den Schaulustigen recht turbulent zu: Ein Wort ergab das andere, man beschimpfte sich gegenseitig und flugs gingen auch die Zuschauer aufeinander mit den Fäusten los
Mehrere aggressive Schaulustige bekamen ebenfalls Anzeigen wegen Ordnungsstörung"
Bedeutet: das "aggressive Schaulustige usw usw, bezieht sich auf die Zuschauer, die aufeinander losgingen.

Ergo ein grammatikalisch wie inhaltlich völlig korrekter Satz, dessen Aussage ganz klar verständlich, eindeutig und informativ ist.
 
1. Auch reine Schaulust kann eine Störung der öffentlichen Ordnung sein.

z.B. wenn Einsatzkräfte dadurch behindert werden, wenn z.B. die Persönlichkeitsrechte des - oder der - Bestaunten verletzt werden....

in so einem Fall fordert die Polizei die Schaulustigen auf, den Platz zu verlassen, folgen die Leute der Aufforderung nicht, kann die Polizei - sofern genug Kräfte vor Ort sind - Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ordnung machen.

2. Wenn Du den Artikel liest wird Dir auffallen, dass die ganz klare Erklärung für die Störung der öffentlichen Ordnung und deren Anzeige bereits im vorhergehenden Absatz steht:

"Auch Schaulustige gingen aufeinander los
Die Situation schaukelte sich auf und immer mehr Schaulustige - Ägypter und Tschetschenen aus der Siedlung - umringten die Szene. Und bald ging es auch unter den Schaulustigen recht turbulent zu: Ein Wort ergab das andere, man beschimpfte sich gegenseitig und flugs gingen auch die Zuschauer aufeinander mit den Fäusten los
Mehrere aggressive Schaulustige bekamen ebenfalls Anzeigen wegen Ordnungsstörung"
Bedeutet: das "aggressive Schaulustige usw usw, bezieht sich auf die Zuschauer, die aufeinander losgingen.

Ergo ein grammatikalisch wie inhaltlich völlig korrekter Satz, dessen Aussage ganz klar verständlich, eindeutig und informativ ist.


danke für die detaillierte auslegung...

in wie fern könnte das alles in anwendung kommen wenn man zb da daneben stehen würde, als spaziergänger... der dann beobachtet wie die abläufe sind
und eventuell zeuge für den tierschützer sein könnte

oder hat man sich in solchen fällen grundsätzlich fern- und rauszuhalten, ansonsten anzeige wegen ordnungsstörung möglich, in dem moment wo man wo namentlich aufscheint, dass man dabei war (entweder durch ausweiskontrolle oder eben angabe des zeugen bei der anzeige)


http://www.youtube.com/watch?v=nyYKCbO0YII

kann hierbei zuschauen als ordnungsstörung ausgelegt werden?

das ist nämlich der einzige grund warum mich das ganze interessiert, weil mir beim lesen des nun schon recht exzessiv durchbesprochenen satzes, das eingefallen ist.

also wenn sagen wir mal, man als bürger zeuge von polizeigewalt wird, welche es nun mal auch gibt, drohen einem dann konsequenzen wenn man öffentlich stellung dazu bezieht oder eben als zeuge im prozess aufscheint (weil man ja da war und geschaut hat, anstatt in eilschritten weiterzulaufen und die polizei bei ihrer "arbeit" nicht zu behindern, sagen wir mal trotz aufforderung)

also wie hat man sich da korrekt zu verhalten, so dass man keine anzeige bekommt, den betroffenen der aber gerade eventuell polizeigewalt erfährt, dadurch auch nicht im stich lässt?

oder hat man in jedem fall die a-karte gezogen, durch bloße anwesenheit, weil das als störung der öffentlichen ordnung ausgelegt werden könnte?

und wie schaut es aus wenn man zb die polizei dazu auffordert ein opfer nicht zu schlagen?
rein verbal.
also zb hier

http://www.youtube.com/watch?v=kLPKj5QUjm8

bei 06:06

ist alles erwähnte obwohl rein menschlich daran nichts auszusetzen wäre, gesetzeswidrig?
 
Wenn einem sowas ( Ungerechtigkeiten gegen Dritte zu bezeugen und anzuprangern) so wichtig ist, was ja grundsätzlich löblich ist, dann würde ich mich durch die geringen Strafandrohungen bei Störung der öffentlichen Ordnung, ob nun gerechtfertigt oder nicht sei dahingestellt, nicht abhalten lassen;)
 
danke für die detaillierte auslegung...

in wie fern könnte das alles in anwendung kommen wenn man zb da daneben stehen würde, als spaziergänger... der dann beobachtet wie die abläufe sind
und eventuell zeuge für den tierschützer sein könnte

oder hat man sich in solchen fällen grundsätzlich fern- und rauszuhalten, ansonsten anzeige wegen ordnungsstörung möglich, in dem moment wo man wo namentlich aufscheint, dass man dabei war (entweder durch ausweiskontrolle oder eben angabe des zeugen bei der anzeige)


http://www.youtube.com/watch?v=nyYKCbO0YII

kann hierbei zuschauen als ordnungsstörung ausgelegt werden?

das ist nämlich der einzige grund warum mich das ganze interessiert, weil mir beim lesen des nun schon recht exzessiv durchbesprochenen satzes, das eingefallen ist.

also wenn sagen wir mal, man als bürger zeuge von polizeigewalt wird, welche es nun mal auch gibt, drohen einem dann konsequenzen wenn man öffentlich stellung dazu bezieht oder eben als zeuge im prozess aufscheint (weil man ja da war und geschaut hat, anstatt in eilschritten weiterzulaufen und die polizei bei ihrer "arbeit" nicht zu behindern, sagen wir mal trotz aufforderung)

also wie hat man sich da korrekt zu verhalten, so dass man keine anzeige bekommt, den betroffenen der aber gerade eventuell polizeigewalt erfährt, dadurch auch nicht im stich lässt?

oder hat man in jedem fall die a-karte gezogen, durch bloße anwesenheit, weil das als störung der öffentlichen ordnung ausgelegt werden könnte?

und wie schaut es aus wenn man zb die polizei dazu auffordert ein opfer nicht zu schlagen?
rein verbal.
also zb hier

http://www.youtube.com/watch?v=kLPKj5QUjm8

bei 06:06

ist alles erwähnte obwohl rein menschlich daran nichts auszusetzen wäre, gesetzeswidrig?

A priori ist es grundsätzlich so, wenn die Polizei sagt: "bitte gehen sie da weg", hat man dem Folge zu leisten. Allerdings muss die Polizei diese Aufforderung natürlich begründen können. Nicht dem Aufgeforderten gegenüber.

Wenn man Zeuge von Ungerechtigkeit wird - ob real oder eingebildet und der Aufforderung nicht Folge leistet, kann es zur Personenfeststellung (Ausweispflicht gibt's für österr. Staatsbürgerinnen nicht, auch wenn die Polizei das immer wieder gern mal behauptet) und einer Anzeige kommen. Ist aber nur eine Verwaltungsübertretung.

Was Du sonst schilderst ist sicher nicht gesetzeswidrig.

Ist halt immer schwierig: so wie's immer wieder mal Polizisten gibt, die sich aufspielen wie king louie am E-Werk und in einem manifestierten Machtrausch leben, so gibt halt nicht wenig Menschen, die z.B. bei einem Unfall stehen und gaffen und nach der dritten Aufforderung immer noch nicht Platz machen.
 
A priori ist es grundsätzlich so, wenn die Polizei sagt: "bitte gehen sie da weg", hat man dem Folge zu leisten. Allerdings muss die Polizei diese Aufforderung natürlich begründen können. Nicht dem Aufgeforderten gegenüber.

gehen wir davon aus dass immer eine begründung gefunden werden kann und sei´s die gewährleistung der frischen luft fürs opfer :D , wenn denn schon 3 polizisten auf seinem brustkorb knien, dass nicht besorgte schaulustige seinen atem rauben...
ich denk hierfür wird man immer irrrgendwas finden

aber wie definiert man "weg-gehen", reichten paar schritte abstand, als zb diplomatische lösungsmöglichkeit dass man dem aufruf folge leistet aber aus distanz den ablauf weiter mitverfolgt?

Wenn man Zeuge von Ungerechtigkeit wird - ob real oder eingebildet und der Aufforderung nicht Folge leistet, kann es zur Personenfeststellung (Ausweispflicht gibt's für österr. Staatsbürgerinnen nicht, auch wenn die Polizei das immer wieder gern mal behauptet) und einer Anzeige kommen. Ist aber nur eine Verwaltungsübertretung.

welche alternativen hat die polizei sonst, die identität fest zu stellen wenn sich die person weigert ihren ausweis herzuzeigen?

die verwaltungsübertretung hätte ca welche höhe? grob geschätzt?
im falle des erstartikels würd mich auch interessieren, hat derartiges folgen bei asylanträgen?
oder gibt es sonstwie sensible personengruppen denen mehr schaden durch eine solche verwaltungsübertretung entstehen könnte als anderen?

Was Du sonst schilderst ist sicher nicht gesetzeswidrig.

Ist halt immer schwierig: so wie's immer wieder mal Polizisten gibt, die sich aufspielen wie king louie am E-Werk und in einem manifestierten Machtrausch leben, so gibt halt nicht wenig Menschen, die z.B. bei einem Unfall stehen und gaffen und nach der dritten Aufforderung immer noch nicht Platz machen.


nein, ich meine klar nur die von mir in videoform reingestellten beispiele bzw dergleichen, dass man nicht unnötig wege für rettung versperrt oder deppert gafft ist absolut klar, auch dass die gesetzeslage sich eigentlich und ursprünglich darauf konzentriert, nicht auf die nebenerscheinung dass es auch mal so sein kann, dass polizisten unrecht tun.
nur kommt das halt doch hin und wieder vor, insbesondere vermehrt bei demos, insofern denke ich, da an ner demo theoretisch jeder teilnehmen kann, so kann das auch im grunde jedem passieren dass er mal mit so einer situation konfrontiert wird. wenn ne kamera mitläuft wirds sicherlich weniger schwierig, aber wenn man dann namentlich als zeuge in einme prozess aufscheint, der sagen wir mal, ohne beweisaufnahmen nicht vielversprechend ist, hat man in dieser form seine daten auf jeden fall preisgegeben und ist wegen der anwesenheit offenbar, theoretisch zwar nur, aber mit der ordnungsstörung sekkierbar.
wenn man das dann durchprozessiert, ist es ja durchaus unangenehm, belässt man es dabei und zahlt einfach, ist dann stark ungerecht.
ist sicher kein megaprozess, klar, aber es verdrießt einem nen teil des lebens mit sicherheit und eben zu unrecht.
nimmt man sich nen anwalt, hat man ja auch keine kostenerstattung seitens des staates im vollumfänglichen ausmaß, nicht?
heißt also, es kostet dir auf jeden fall was, selbst wennst gewinnst.

aber korrigiere mich bitte wenn ich in irgendeinem punkt falsch liege.
jedenfalls danke für die infos, sind sehr spannend...
 
Zuletzt bearbeitet:
auf eine meiner fragen habe ich eine antwort schon gefunden, in die entscheidungsfindung über asylanträge fließt sowas wohl mit ein (hier gilt auch, in der mehrzahl sicherlich absolut zurecht)

http://www.asyl.at/fakten_1/bleiberechtsbericht_03_10.pdf

"Letztlich fallen noch 6 Verwaltungsübertretungen (StVO, KFG) negativ ins Gewicht, weil – so die SID – diese eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den österreichischen Gesetzen erkennen lassen, was folglich (wenn auch im geringen Maße) gegen eine gelungene Integration spricht."


 
gehen wir davon aus dass immer eine begründung gefunden werden kann und sei´s die gewährleistung der frischen luft fürs opfer :D , wenn denn schon 3 polizisten auf seinem brustkorb knien, dass nicht besorgte schaulustige seinen atem rauben...
ich denk hierfür wird man immer irrrgendwas finden

aber wie definiert man "weg-gehen", reichten paar schritte abstand, als zb diplomatische lösungsmöglichkeit dass man dem aufruf folge leistet aber aus distanz den ablauf weiter mitverfolgt?



welche alternativen hat die polizei sonst, die identität fest zu stellen wenn sich die person weigert ihren ausweis herzuzeigen?

die verwaltungsübertretung hätte ca welche höhe? grob geschätzt?
im falle des erstartikels würd mich auch interessieren, hat derartiges folgen bei asylanträgen?
oder gibt es sonstwie sensible personengruppen denen mehr schaden durch eine solche verwaltungsübertretung entstehen könnte als anderen?




nein, ich meine klar nur die von mir in videoform reingestellten beispiele bzw dergleichen, dass man nicht unnötig wege für rettung versperrt oder deppert gafft ist absolut klar, auch dass die gesetzeslage sich eigentlich und ursprünglich darauf konzentriert, nicht auf die nebenerscheinung dass es auch mal so sein kann, dass polizisten unrecht tun.
nur kommt das halt doch hin und wieder vor, insbesondere vermehrt bei demos, insofern denke ich, da an ner demo theoretisch jeder teilnehmen kann, so kann das auch im grunde jedem passieren dass er mal mit so einer situation konfrontiert wird. wenn ne kamera mitläuft wirds sicherlich weniger schwierig, aber wenn man dann namentlich als zeuge in einme prozess aufscheint, der sagen wir mal, ohne beweisaufnahmen nicht vielversprechend ist, hat man in dieser form seine daten auf jeden fall preisgegeben und ist wegen der anwesenheit offenbar, theoretisch zwar nur, aber mit der ordnungsstörung sekkierbar.
wenn man das dann durchprozessiert, ist es ja durchaus unangenehm, belässt man es dabei und zahlt einfach, ist dann stark ungerecht.
ist sicher kein megaprozess, klar, aber es verdrießt einem nen teil des lebens mit sicherheit und eben zu unrecht.
nimmt man sich nen anwalt, hat man ja auch keine kostenerstattung seitens des staates im vollumfänglichen ausmaß, nicht?
heißt also, es kostet dir auf jeden fall was, selbst wennst gewinnst.

aber korrigiere mich bitte wenn ich in irgendeinem punkt falsch liege.
jedenfalls danke für die infos, sind sehr spannend...

Humpf...viele Fragen und auf viele gibt es leider keine eindeutige Antwort....

wie weit weggehen, wie schnell weggehen, wieviel Widerworte...das alles Liegt in der Einschätzung der Beteiligten und die ist natürlich naturgegeben meist sehr unterschiedlich;)

keine Ahnung wie die Höhen der Verwaltungsstrafe aussehen, schätze mal so von € 100,-- aufwärts...kann aber auch ganz falsch liegen:o

das Problem ist ja, dass es bei Entscheidungen 1. um die Buchstaben des Gesetzes geht und 2. ums Ermessen...und das hat - meine persönliche Meinung - leider da und dort, mal öfter, mal weniger oft, mit Gerechtigkeit, Moral und Ethik wenig zu tun:o aber sehr wohl was mit - auch mein ganz persönlicher Eindruck: da und dort mit Willkür :(:( seitens der Staatsgewalt....

Was Ausweis anbelangt: Österr. Staatsbürgerinnen sind nicht verpflichtet einen Ausweis bei sich zu tragen.

Daraus ergibt sich, dass die Polizei das einerseits auch nicht verlangen kann, aber andererseits berechtigt ist , eine Identitätsfeststellung vorzunehmen

heißt: Sie können einen Menschen nach Hause begleiten und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen, amtliche Dokumente

können aber auch zwecks Identitätsfeststellen eine Anhaltung vornehmen und die betreffende Person auf die Wache mitnehmen....
 
Ich kann bei den eingestellten Videos nur bemühte Polizisten sehen .... Und es ist eine Schande dass sich Politiker bis heute nicht klar und deutlich deklarieren ! In welche Richtung auch immer , aber sie sollten mal Stellung beziehen ! Und nicht die Polizisten als Buhmänner mißbrauchen :mad::mad::mad:
 
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