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notwehr oder körperverletzung??

chess

Super Knochen
hallo!

ich muß euch mal fragen, wie schützt ihr eure hunde vor gewalttätigen mitmenschen?

vor zwei tagen ging ich mit freundin u. hunden auf einer ruhigen seitenstraße, wir tratschten, die hunde ein paar meter vor uns am schnüffeln. plötzlich schoß von hinten ein malteser zwischen unseren füßen durch und lief auf unsere zwei zu.
der dobermann meiner freundin mag nicht alle fremden rüden, er hat ihn mit lautem gekeife über den haufen gerannt (nicht geschnappt oder gebissen), und ist dann ca. zwei meter von dem malteser entfernt stehen geblieben.
wir waren noch ziemlich baff, auf einmal war ein typ mit fahrrad da, schmiß das rad auf den boden, rannte zum dobermann (der nicht mehr bei seinem hund war) und gab ihm einen brutalen fußtritt vor die brust!!!
ich habe ihn angebrüllt ob er komplett geistesgestört sei, er ist mir dann ziemlich nahe gerückt und schrie, wir sollen gefälligst auf unsere köter schauen, sonst würde er sie "plattmachen".
der mensch war so irre, ich hab ihm das auch geglaubt. nachher ist mir dann so richtig bewußt worden (ich war auch unwahrscheinlich aufgebracht), hätte ich einen pfefferspray od. ähnliches eingesteckt, ich würde es benutzen.
gleichzeitig ist mir aber auch klar, daß die situation mit sicherheit dann noch mehr eskalieren würde (pfefferspray setzt ja nicht unbedingt jeden außer gefecht). der mann hätte mich dann wahrscheinlich erschlagen.
aber ich könnte bei meinem hund auf keinen fall tatenlos danebenstehen (sie hatte schon eine gebrochene rippe von einem fußtritt den sie als welpe bekam). darf man seinen hund vor dem gesetz überhaupt verteidigen, oder ist das schon körperverletzung dem anderen gegenüber?
hund ist ja noch immer eine sache....
ist jemandem von euch schon gröberes passiert? wie verteidigt ihr eure hunde vor mißhandlungen?
anzeige bringt in diesem fall gar nichts, ein mann auf fahrrad ist nicht identifizierbar...

lg brigitte
 
hallo Brigitte!!

Wenn du es vom gesetz her nimmst:

Du darfst notwehr anwenden, wenn du, dein besitz in gefahr ist, wenn du gesundheitliche schäden oder psychische davon tragen würdest.
das heißt grob ausgedrückt, dein hund ist "DEIN" besitz und wenn er in gefahr ist durch jemanden gewalttätigen der auf ihn einschlägt darfst du notwehr anwenden.
so dürfte das eigentlich richtig sein, habe mich mit einem polizisten unterhalten.

wenn dann ein prozess ist, ist es fraglich wie die Richter das sehen, da das sehr unterschiedlich ist.

aber ich würde alles tun um meinen hund zu schützen ;-)
lg veilchen

[Dieser Beitrag wurde von veilchen am 14. April 2003 editiert.]
 
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