Die Gemeinde müsste nicht einmal ein Schreiben schicken, dass Du die Daten bekannt geben musst, da es im Gesetz steht, drum gibt's auch keinen Anspruch zur Ausstellung eines Bescheides, aus meiner Sicht. Außerdem ist das Gesetz noch nicht verfassungswidrig, erst nach Aufhebung durch den VfGH und die Verwaltung ist aus Gründen der Rechtssicherheit an die gesetzliche Beswtimmung gebunden, anders bei Gerichten, die dürften die Bestimmung nicht anwenden, wenn sie aus deren sicht verfassungswidrig ist. Wenn Du eine Verwaltungsstrafe bekommst, ist die Gemeinde verpflichtet dies in Form eines Bescheides zu tun, dann geht's weiter zum UVS, der ein Gericht ist.