NÖ und Wr. Hundeführschein

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Profi Knochen
Auf der ÖKV Seite fand ich heute den Satz:

"Die NÖ Landesregierung anerkennt den Wiener Hundeführschein als Prüfung für ihre gelisteten Hunde."

Seitens NÖ Landesregierung bzw. OTS-APA habe ich nichts darüber gefunden. Weiss jemand was darüber ?

lg,

Martin
 
Der Wiener HFS wird als Praxisteil anerkannt. Theorie ist allerdings trotzdem zu absolvieren.

Danke für die Info. Dann kann das der ÖKV aber in dieser Form nicht einfach kommentarlos auf die Website posten.

Ich werde versuchen eine offizielle Aussage der NÖ Landesregierung zu dem Thema einzuholen. Heute habe ich am Hundeplatz erfahren daß der Bürgermeister einer bestimmten Gemeinde den Wr. Hundeführschein als Sachkundenachweis nicht anerkennt.

Wo kommen wir denn da hin ? Hier entstehen bald Zustände wie in Afghanistan, wo jeder Clanführer seine eignen Interpretationen der Bundes und Landesgesetzte hat und sich danach richtet oder auch nicht. Der Rechtstaat beginnt mich nun langsam rechtlich zu verunsichern.

lg,

Martin
 
Servus!

Die Anfrage kannst dir sparen, der Bürgermeister hat in diesem Fall nichts falsch gemacht.
Der Wr.HFS wird ja nur in Kombination mit dem Theorieteil zum Sachkundenachweis und dieser Sachkundenachweis darf NUR von den Trainern ausgestellt werden, die von der NÖ Landesregierung eine entsprechende (auf 5 Jahre befristete) Genehmigung haben.

Du musst also mit dem Wr. Hundeführschein zu einem dieser Trainer gehen, dort die Theorie machen und dir den Sachkundenachweis ausstellen lassen....DEN wird der Bürgermeister dann anerkennen.

LG

Markus
 
Habe heute das folgende Schreiben der NÖ Landesregierung erhalten:

In § 5 Abs. 1 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung wird normiert, dass die Ab-solvierung der Ausbildung nach §§ 1 bis 3 bei einem Hund mit erhöhtem Gefährdungs-potential dann nicht erforderlich ist, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildung mit diesem Hund nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes nachweisen kann.

Sofern Sie mit ihrem Hund in Wien den verpflichtenden Hundeführschein absolviert haben
(entsprechend § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes i.V.m. der Wiener Hundeführ-scheinverordnung) gilt diese absolvierte Ausbildung mit diesem Hund als ein nach ver-gleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes gleichwertiger Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit.

Ist vor allem für die Leute interessant, die einen Zweitwohnsitz in NÖ haben.

lg,

Martin
 
SUUUUPER SACHE, da hat sich mal wieder wer selbst ins Knie geschossen!!!

Damit haben sie geschrieben, dass man zum VERPFLICHTENDEN Hundeführschen nichtmal mehr die Theorie machen muss um den Sachkundenachweis zu haben :D:D:D
 
Ich weiß was du meinst, ich habe das auch nie anders verstanden, aber in DIESER schriftlichen Zusage der Landesregierung steht es anders.

Sofern Sie mit ihrem Hund in Wien den verpflichtenden Hundeführschein absolviert haben (entsprechend § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes i.V.m. der Wiener Hundeführ-scheinverordnung) gilt diese absolvierte Ausbildung mit diesem Hund als ein nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes gleichwertiger Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit.

Für mich ist KLAR, dass es sich dabei um einen Fehler des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin handelt....die Frage ist nur, was man aus diesem Fehler machen kann ;)
 
Für geht aus dem Schreiben hervor, dass der Wr. Hundeführschein den NÖ Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) gleichwertig ist und man deshalb in NÖ keinen machen muss, wenn man den Wiener Hundeführschein hat. Ich finds eh sinnvoll, wenn man nicht alles doppelt machen muss.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
GESCHRIEBEN haben sie es so....aber vermutlich haben sie nur wieder einen Fehler bei der Beantwortung einer einfachen Frage gemacht ;)

Ich sehe das so:
- In NÖ ist bis vor kurzen noch nicht einmal klar gewesen was man eigentlich als Sachkundenachweis haben möchte
- Der Druck auf die Landesregierungen wird nun stärker
- Es gab schon Bedenken des Verfassungsschutzes gegen die Rasselisten

Der nächste Schritt wird wohl eine bundesweite Lösung sein müssen, da man sieht, daß man landesweit wohl Schiffbruch erleiden wird.

Ich möchte mich hier an dieser Stelle auch bei Dir und allen bedanken, welche viel Zeit Geld und Energie hineinstecken diese unsinnigen Rasselisten zu verhindern.

Eine Anerkennung des Wr. Hundeführschein in NÖ ändert auch nicht meine Haltung gegen die Rasselisten.

lg,

Martin
 
GESCHRIEBEN haben sie es so....aber vermutlich haben sie nur wieder einen Fehler bei der Beantwortung einer einfachen Frage gemacht ;)

Glaub mir, hab dies schon in der NÖ-LG angesprochen, und die meinten nur den praktischen Teil. ;) Da der Wr. HFS keinen LEHRGANG bezüglich Theorie beinhaltet, ist er NICHT "VERGLEICHBAR". ;)

Aber ....... sprich mit Harald über den Schachzug welchen wir uns heute ausgemacht haben, Wäre auch für deinen Klub eine Option ;)
 
Ich möchte mich hier an dieser Stelle auch bei Dir und allen bedanken, welche viel Zeit Geld und Energie hineinstecken diese unsinnigen Rasselisten zu verhindern.

Soweit ich das in Erinnerung habe warst DU auch nicht gerade untätig ;-)


Eine Anerkennung des Wr. Hundeführschein in NÖ ändert auch nicht meine Haltung gegen die Rasselisten.

...bin voll bei dir!!!


Glaub mir, hab dies schon in der NÖ-LG angesprochen,

Hab eh gesagt, dass ich das nicht anders sehe...sie schaffen es halt nichtmal eine ordentliche und richtige Auskunft zu geben ;)

Aber ....... sprich mit Harald über den Schachzug welchen wir uns heute ausgemacht haben, Wäre auch für deinen Klub eine Option ;)

Mach ich gleich morgen - freu mich schon darauf :D
 
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