Wiedermal ein Gesetz mehr, das zur Diskriminierung bestimmter Hunde bzw. auch deren Halter beiträgt.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?!?
Das sind dann bestimmte Rassen? Und wo ist die sachliche Rechtfertigung bitte? Warum sollte zB mein 20 kg Pit Bull gefährlicher sein als der 40 kg Mischling, Schäfer, Hoverwarth was auch immer vom Nachbarn?
Sind dass dann "nur" die bestimmten Rassen? Wobei sich da auch wieder die Frage stellen wird, wonach wird Rasse beurteilt? Bandog und Pit Bull sind zB laut FCI ja keine Rasse. Oder auch deren Mischlinge? Wir die Rasse, Mischung dann nach Phänotyp beurteilt, danach was im Impfpass steht?
Warum darf ich mehrere "solcher" Hund dann nicht mehr in einer Wohnung halten? Dort werden sie fremden Menschen doch ggf am wenigstens gefährlich. Spazierengehen darf ich ja trotzdem mit 10 "solche" Hunden bzw. auch auffälligen Hunden.
Punkt 1, 5 und 6 wären ja schon Gesetz, müssten halt exekutiert werden. Meinen sie, dass das jetzt passiert, nur weil es eine neue Bestimmung gibt?
Müssen wir in Zukunft vorher einen Antrag bei der Behörde stellen, damit wir dann einen Hund einer bestimmten Rasse zugeteilt bekommen?
Warum sollte ich nicht zwei Pit Bulls, Staffs ect in einer Wohnung halten? Habe hier drei Hunde der genannten Rassen. Die werden niemandem gefährlich, und wenn, dann sicher nicht in meiner Wohnung sondern max draußen, und da dürfte ich ja eh mit ihnen unterwegs sein.
Rettungshunde zB sind ausgenommen. Gut, an sich ja nicht schlecht. Aber wird ein Hund braver, netter, freundlicher, wenn er die Prüfung hat? Dakota macht zur Zeit die Ausbildung. Sie ist ein freundlicher, netter Hund, deshalb können wir es ja überhaupt machen. Aber das ist sie auch, wenn wir der Prüfung angenommen nicht machen würden.
Warum sind Hunde von Sicherheitsdiensten ausgenommen?
Was ist ein Begleithund? Ein Hund, der mich durch mein Leben begleitet? Dann wäre es ja quasi eh jeder Hund. Ein Hund, der die BGH hat? Dann bin ich also gezwungen, wieder eine Prüfung zu machen, was evt. mit einem Hund, der zB Panik vor Menschen hat schwierig werden könnte oder ein Hund der keine Artgenossen mag und deshalb an der Leine bleibt. Der dürfte die BGH1 evt. nicht schaffen (und die A gibts ja ab nächstes Jahr nicht mehr). Aber nur weil ein Hund keine anderen Hunde mag ist er ja noch lange nicht gefährlich für Menschen, und nur um deren Schutz geht es wohl bei diesem Gesetz.
Also ich halte nichts von Anlassgesetzgebung, weil die meistens noch weniger durchdacht ist, als "normale" Gesetze. Und besonders dann, wenn es um Hunde geht.
Hat man ja auch in Tirol gesehen. Hier gab es sowas ja auch schon. Hat nur eines gebracht, dass ein paar brave Hundebesitzer viel Geld losgeworden sind und die VO dann nie exekutiert wurde.
Zum Hundeführerschein hab ich meine Meinung ja schon gesagt. Ich halte einfach nichts davon, weil der wahrscheinlich wieder von Leuten gemacht wird, die keine/wenig Ahnung haben, von ebensolchen kontrolliert (siehe D) und meist an der Realität völlig vorbeigeht.