nachträglich freigesprochen, weils doch kein Kampfhund war

Sorry, auch in D, wenn ein HH von jeder Verantwortung freigesprochen wird und nicht freiwillig Schadenersatz und Schmerzengeld zahlt, ist ein Zivilprozess vonnöten.

nein
wirklich nicht! Hundehaltung unterliegen in D der Gefährdungshaftung!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung
Glaube mir, die Versicherung zahlt wenn ein Schaden verursacht wurde.
Ich kenne genug Fälle, glaube mir. Ich kenne keinen Fall wo vorher was gerichtliches stattgefunden hat.
 
Ich bin von D ausgegangen, dort wäre Schadenersatz un Schmerzensgeld selbstverständlich, auch ohne Zivilprozess

ich höffe das das in Ö zumindest in einem solchen Fall auch so ist! Versichert wird der Hundehalter doch sein!

nein
wirklich nicht! Hundehaltung unterliegen in D der Gefährdungshaftung!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung
Glaube mir, die Versicherung zahlt wenn ein Schaden verursacht wurde.
Ich kenne genug Fälle, glaube mir. Ich kenne keinen Fall wo vorher was gerichtliches stattgefunden hat.

Das Thema hatten wir schon. Eber gehört sowieso nicht hierher
 
Also ich stimme Caronna insoferne zu, daß es natürlich JEDEM HH passieren kann, daß sein Hund durch einen Augenblick der Unachtsamkeit, durch "Materialfehler" wie Reißen einer Leine, durch "Herausschlüpfen" aus dem Brustgeschirr etc. aus seiner Kontrolle gerät. Sollte natürlich nicht sein - aber kann leider passieren. Und für JEDEN HH, der auch nur ein ansatzweise "funktionierendes Gewissen" hat, ist die Vorstellung, daß sein Hund jemanden ernsthaft verletzt, ein Albtraum.
Auch kann ich der Meinung, daß "Schadenersatz" für das Opfer wesentlich sinnvoller und wichtiger ist, als z.B.eine Gefängnisstrafe, durchaus zustimmen. Nützt ja dem Opfer nix, wenn der HH im Gefängnis sitzt.
NUR: Dasselbe gilt dann natürlich für JEDE fahrlässig herbeigeführte Schädigung eines anderen Menschen - also auch im Straßenverkehr, auf der Skipiste, oder wenn z.B. der Installateur beim Arbeiten einen Fehler macht und es dann zu einer Gasexplosion kommt.
Also wenn man sagt, man will Fahrlässigkeit nicht strafrechtlich ahnden, sondern durch weitestmögliche Schadenswiedergutmachung dem Opfer gegenüber - gut - nur dann müßte das mMn in jedem Bereich gelten und das ist derzeit im österreichischen Recht meines Wissens so nicht vorgesehen.
Was mich aber im konkreten Fall wesentlich mehr interessieren würde: Gibt es irgendwelche Auflagen für den HH (verpflichtendes Training, Maulkorbzwang etc.)? Oder ist soetwas vom Gesetz her gar nicht möglich? Was geschieht um weitestmöglich sicherzustellen, daß dieser Hund nicht nocheinmal schweren Schaden anrichtet? Was wure getan um eventuell die Ursachen dieses Vorfalles herauszufinden?
Sollte in dieser Hinsicht nichts geschehen sein, dann ist dieses Urteil für mich absolut unbefriedigend. So ein Unfall MUSS Konsequenzen haben. Und zwar in allererster Linie im Hinblick darauf, daß sich so etwas nicht wiederholt. Alles andere wäe ein Zumutung für die Menschen die im Umkreis dieses Hundes und seines Halters leben. Es kann nicht sein, daß ein Hund derart schwer verletzt und der Halter weiter mit ihm durch die Gegend läuft ohne, daß mit dem Hund gearbeitet wird und er gewissenhaft gesichert wird. Und dazu muß der Halter VERPFLICHTET werden, das darf nicht von seinem "guten Willen" abhängen.

Liebe Grüße, Conny
 
Auch kann ich der Meinung, daß "Schadenersatz" für das Opfer wesentlich sinnvoller und wichtiger ist, als z.B.eine Gefängnisstrafe, durchaus zustimmen. Nützt ja dem Opfer nix, wenn der HH im Gefängnis sitzt.
NUR: Dasselbe gilt dann natürlich für JEDE fahrlässig herbeigeführte Schädigung eines anderen Menschen - also auch im Straßenverkehr, auf der Skipiste, oder wenn z.B. der Installateur beim Arbeiten einen Fehler macht und es dann zu einer Gasexplosion kommt.
Also wenn man sagt, man will Fahrlässigkeit nicht strafrechtlich ahnden, sondern durch weitestmögliche Schadenswiedergutmachung dem Opfer gegenüber - gut - nur dann müßte das mMn in jedem Bereich gelten und das ist derzeit im österreichischen Recht meines Wissens so nicht vorgesehen.
Liebe Grüße, Conny

Dem könnte ich wohl auch etwas abgewinnen, allerdings hast Du vollkommen Recht

ein Junktimierung existiert weder im Ö noch im D Recht.

Es gibt die Sichtweise grundsätzlich in manchen Bereichen schon, aber da gehts um ganz andere Dinge, um Diversion.
 
tja, "dummerweise" gibt es Untersuchungen darüber das bei "solchen" Menschen ein Hund die Schwelle zur Aggressivität mindert. Also so einfach die Hundehaltung verbieten könnte falsch sein

Ups, das hab ich doch glatt überlesen.
Also stimmt ja, daß Tierhaltung sich positiv auf die Psyche des Menschen auswirken kann. Streßreduzierung, Steigerung der Lebensfreude, Trost in Lebenskrisen etc. können durchaus positive Aspekte der Tierhaltung sein. Letztendlich würden wir wahrscheinlich ja alle keine Tiere halten, wenn wir es nicht als Bereicherung unseres Lebens empfinden würden.
Nur BITTE: Die Kombination Mensch mit Aggressionsproblemen + Hund mit Aggressionsproblemen, ist keinesfalls "therapeutisch sinnvoll" sondern doppelt gefährlich. Aggressiver Hund und ebensolcher Mensch werden sich psychisch gegenseitig so gut tun, daß beide plötzlich lieb und friedlich sind, spielt's nicht einmal im Märchen. Und gerade wenn es wirklich so sein sollte, daß der HH wegen Gewalttätigkeit vorbestraft ist, wäre es besonders wichtig dieses Hund-HH-Team "im Auge zu behalten" und mit gewissen "Auflagen" zu belegen.
Wir sind uns ja wohl einig, daß irgend etwas "schief gelaufen" sein muß, wenn ein Hund auf den nächstbesten Menschen zuläuft und diesem den Arm durchbeißt. Das fällt keineswegs unter "normale Aggression", die "vorkommen kann" wenn ein Hund einmal mit einem anderen Hund Streit hat oder von Menschen in die Enge getrieben wird und dann schnappt. Da liegt schon mehr im Argen. Wie gesagt - es hat niemand etwas davon wenn der Halter im Gefängnis sitzt, aber es müssen Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen, daß der Hund in Zukunft verantwortungsvoll erzogen und sicher geführt wird. Wenn die Behörden in dieser Hinsicht nichts tun, handeln sie selbst grob fahrlässig.

Liebe Grüße, Conny
 
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