Also ich stimme Caronna insoferne zu, daß es natürlich JEDEM HH passieren kann, daß sein Hund durch einen Augenblick der Unachtsamkeit, durch "Materialfehler" wie Reißen einer Leine, durch "Herausschlüpfen" aus dem Brustgeschirr etc. aus seiner Kontrolle gerät. Sollte natürlich nicht sein - aber kann leider passieren. Und für JEDEN HH, der auch nur ein ansatzweise "funktionierendes Gewissen" hat, ist die Vorstellung, daß sein Hund jemanden ernsthaft verletzt, ein Albtraum.
Auch kann ich der Meinung, daß "Schadenersatz" für das Opfer wesentlich sinnvoller und wichtiger ist, als z.B.eine Gefängnisstrafe, durchaus zustimmen. Nützt ja dem Opfer nix, wenn der HH im Gefängnis sitzt.
NUR: Dasselbe gilt dann natürlich für JEDE fahrlässig herbeigeführte Schädigung eines anderen Menschen - also auch im Straßenverkehr, auf der Skipiste, oder wenn z.B. der Installateur beim Arbeiten einen Fehler macht und es dann zu einer Gasexplosion kommt.
Also wenn man sagt, man will Fahrlässigkeit nicht strafrechtlich ahnden, sondern durch weitestmögliche Schadenswiedergutmachung dem Opfer gegenüber - gut - nur dann müßte das mMn in jedem Bereich gelten und das ist derzeit im österreichischen Recht meines Wissens so nicht vorgesehen.
Was mich aber im konkreten Fall wesentlich mehr interessieren würde: Gibt es irgendwelche Auflagen für den HH (verpflichtendes Training, Maulkorbzwang etc.)? Oder ist soetwas vom Gesetz her gar nicht möglich? Was geschieht um weitestmöglich sicherzustellen, daß dieser Hund nicht nocheinmal schweren Schaden anrichtet? Was wure getan um eventuell die Ursachen dieses Vorfalles herauszufinden?
Sollte in dieser Hinsicht nichts geschehen sein, dann ist dieses Urteil für mich absolut unbefriedigend. So ein Unfall MUSS Konsequenzen haben. Und zwar in allererster Linie im Hinblick darauf, daß sich so etwas nicht wiederholt. Alles andere wäe ein Zumutung für die Menschen die im Umkreis dieses Hundes und seines Halters leben. Es kann nicht sein, daß ein Hund derart schwer verletzt und der Halter weiter mit ihm durch die Gegend läuft ohne, daß mit dem Hund gearbeitet wird und er gewissenhaft gesichert wird. Und dazu muß der Halter VERPFLICHTET werden, das darf nicht von seinem "guten Willen" abhängen.
Liebe Grüße, Conny