Was mich so ärgert an der Geschichte ist die Annahme der Staatsanwaltschaft von
"fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen".
Die besonders gefährlichen Verhältnisse beziehen sich hier doch einzig und allein auf die vermutete Listenhunde-Zugehörigkeit.
Wann die Justiz endlich erkennt, dass es keine wie auch immer gearteten Beweise für diese Annahme der besonderen Gefährlichkeit gibt?!
Meiner persönlichen Erfahrung nach sind diese Rassen
im Durchschnitt von eher geringer bis mittlerer Sozialverträglichkeit gegenüber Artgenossen - da gibt es aber auch noch genug andere Rassen, auf die das so zutrifft - aber, ebenfalls wieder
im Durchschnitt ,von einer mittleren bis hohen Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen.
Daher ist es einfach völlig daneben, von besonders gefährlichen Verhältnissen auszugehen.