nachträglich freigesprochen, weils doch kein Kampfhund war

Wahnsinn...mir fehlen die Worte :mad:
Kampfhund? - doch kein Kampfhund. Mischling mit Kampfhund-Eigenschaften. Freibiss? Irgendwas läuft da verkehrt...
 
Das Urteil ist doch ok und richtig so!
So sollte es auch bei Listenhunden sein - was kann die Einteilung dazu wie bestraft wird?
Natürlich wir der Hundehalter den den bezahlen und Schmerzensgeld - ich hoffe der ist gut versichert.
 
mir geht es nicht darum, dass freigesprochen wurde - das ist schon ok. Mir geht es darum, dass es anders gewesen wäre (und auch schon war), hätte die Hunderasse nicht gepasst ;)
 
Auch wenn alle auf mich einschlagen:

ich persönlich finde das Urteil nicht OK und wenig hilfreich.

Denn was den Menschen in Erinnerung bleibt:

Ein Hund rennt einfach auf ne alte Dame zu, beißt ihr den Unterarm durch und es wird von Freibiss gesprochen....der HH wird von absolut jeder Verantwortung entbunden.....

Schwer zu verstehen für Nicht-HH und dem Verständnis für HH und Hunde -meine ganz persönliche Meinung - nicht dienlich.
 
... dann hoffe ich das dir so was nie passiert (als verursacher)!
Dein Hund kann sich nie losreißen? Leine, Halsband nie kaputgehen, du stolperst nie?
es ist doch viel wichtiger das schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt wird.
 
Das ist leider das medienproblem... alles stammt aus der feder eines zuvor urteilenden menschen. und dieser hier dürfte hunde nicht so toll finden.

leider bekommen man vieles "vorgewertet" serviert... die Wahrheit liegt dann irgendwo dazwischen.
 
... dann hoffe ich das dir so was nie passiert (als verursacher)!
Dein Hund kann sich nie losreißen? Leine, Halsband nie kaputgehen, du stolperst nie?
es ist doch viel wichtiger das schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt wird.

Mein Hund, keiner meiner Hunde, brauchte sich loszureißen, da meist ohne Leine. Die Mehrzahl der Hunde rennt nicht auf eine entferte Person zu und beißt zu.

Da anzunehmen ist, dass sich das Opfer als Privatbeteiligte angeschlossen hat, wäre somit bereits eine Verurteilung i.S. Schadenersatz u. Schmerzensgeld vorhanden gewesen.

Ob bei einem derartigen Freispruch ein Zivilprozess was bringt, ist fraglich.

Abgesehen davon, auch ich halte die Formulieren "...kein Kampfhund" als Begründung für absolut daneben.

Denn wie heißt es so schön: jeder Hund kann beißen, Kampfhunde gibt es nicht etc etc

Wie verkauft man Menschen, dass der Biß eines Hundes, unabhängig vom Verletzungsgrad, der kein Listenhund ist, weniger ausmacht, als bei einm Listenhund.

Abgesehen davon, dass das Urteil ja gradezu zementiert, WIE gefährlich "Kampfhunde" sind.....

und nur einen Schluss zuläßt: wäre es ein "Kampfhund"gewesen, wäre der HH verurteilt worden

das erkläre man mal dem Opfer:

Rasse so und so: Verurteilung
Rasse so und so: keine Verurteilung
 
@Caronna
Wenn sich dein Hund mal los reißt oder du stolperst dann rennt dein Hund zum nächstbesten hin und beißt ihn in den Arm:eek::eek::eek:
Also das finde ich sehr beunruhigend. Dass man mal stolpern kann klar, aber dass der Hund die Chance für einen Angriff nutzt find ich schon sehr bedenklich.
Ich finde der Hundehalter sollte zur Verantwortung gezogen werden, außerdem sollte niemand der wegen Körperverletzung 4(!!!) mal vorbestraft ist, einfach so einen Hund führen dürfen.
Dass die Anklage einen Unterschied darin macht, um welche Rasse oder Mischung es sich handelt ist natürlich zum k....., für die alte Dame wird das keine Rolle spielen, genau so finde ich die Frage irrelevant, ob dort Leinenpflicht war oder nicht. Der Hund hat einen Menschen verletzt, weil sein Besitzer ihn nicht entsprechend abgesichert hat, das ist der relevante Teil.
 
Bitte was ist ein Freibiss? :confused:

Google erzählt mir nur, dass es ihn in Zukunft nicht mehr geben soll ...

Das mit der "richtigen" Rasse halte ich auch für eine Schweinerei.

Und ich frage mich, was mit dem Hund eigentlich verkehrt gelaufen ist. Wenn ich stolpere, kann's zwar sein, dass sich mein Hund schreckt, aber wenn er sich schon losreißt, würde er sicher nicht davonrennen, um einer alten Dame den Unterarm DURCHzubeißen.

Ich hab irgendwie das Gefühl, dass diese Geschichte hier nicht ganz vollständig dargestellt wird.
 
Nachdem ich einen Freibiss salopp gesagt als das kennengelernt habe, dass Hund einmal beißen darf und erst beim 2ten Mal eingeschläfert wird, find ich es gut, denn gut für den Hund. ;)

Dass der Besitzer zur Verantwortung gezogen gehört, da stimm ich überein :o

Ich war halt ehrlich gesagt einfach nur derartig geschockt über das "war kein Kampfhund, na dann nehmen wir alles zurück..." :cool:
 
Nachdem ich einen Freibiss salopp gesagt als das kennengelernt habe, dass Hund einmal beißen darf und erst beim 2ten Mal eingeschläfert wird, find ich es gut, denn gut für den Hund. ;)

Dass der Besitzer zur Verantwortung gezogen gehört, da stimm ich überein :o

Ich war halt ehrlich gesagt einfach nur derartig geschockt über das "war kein Kampfhund, na dann nehmen wir alles zurück..." :cool:

Der sog. Freibiß ist schon auch ein "Slang" aus dem Rechtssystem.

So nach dem Motto nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Allerdings war immer ausschlaggebend, wie schwer der Biss war.

Ich persönlich halte den Ausdruck für Blödheit, denn damit vermittelt man Menschen, dass es quasi egal sei, wenn der Hund das 1.x beißt.....wird auch normalerweise nicht mehr verwendet das Wort.

Ich find die Begründung auch grauslich...denn wie kann es sein, dass z.B. ich HH, wenn mein Hund zubeißt, im Hinterstübchen hab: na wenn ich Glück hab siehts das Gericht nicht so eng, weils ein Briard ist und kein......

und meiner Meinung nach gehört bei einem derartigen HH und einem derartigen Vorfall absolut Leinen+Maulkorb-Zwang....bevor nämlich z.B. bei einem Kind eine mögliche Verletzung viel viel schlimmer ist...
 
und meiner Meinung nach gehört bei einem derartigen HH und einem derartigen Vorfall absolut Leinen+Maulkorb-Zwang....bevor nämlich z.B. bei einem Kind eine mögliche Verletzung viel viel schlimmer ist...

ich würd dem Herrn den Hund in erster Linie mal wegnehmen, denn offenbar stimmt dort was nicht so ganz... und dass Hund in nächster Zeit mal nen Mauli trägt is auch klar:cool:
 
(...)

Ob bei einem derartigen Freispruch ein Zivilprozess was bringt, ist fraglich.
Listenhund.
(...)

Ich bin von D ausgegangen, dort wäre Schadenersatz un Schmerzensgeld selbstverständlich, auch ohne Zivilprozess

ich höffe das das in Ö zumindest in einem solchen Fall auch so ist! Versichert wird der Hundehalter doch sein!
 
@Caronna
(...)
Ich finde der Hundehalter sollte zur Verantwortung gezogen werden, außerdem sollte niemand der wegen Körperverletzung 4(!!!) mal vorbestraft ist, einfach so einen Hund führen dürfen.
(...)

tja, "dummerweise" gibt es Untersuchungen darüber das bei "solchen" Menschen ein Hund die Schwelle zur Aggressivität mindert. Also so einfach die Hundehaltung verbieten könnte falsch sein

aber das ist alles nur Glaskugelkuckerei, wies genau passiert ist weis keiner von uns, nur das es passiert ist
 
Ich bin von D ausgegangen, dort wäre Schadenersatz un Schmerzensgeld selbstverständlich, auch ohne Zivilprozess

ich höffe das das in Ö zumindest in einem solchen Fall auch so ist! Versichert wird der Hundehalter doch sein!

Sorry, auch in D, wenn ein HH von jeder Verantwortung freigesprochen wird und nicht freiwillig Schadenersatz und Schmerzengeld zahlt, ist ein Zivilprozess vonnöten.
 
... dann hoffe ich das dir so was nie passiert (als verursacher)!
Dein Hund kann sich nie losreißen? Leine, Halsband nie kaputgehen, du stolperst nie?
es ist doch viel wichtiger das schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt wird.


Nein, tut mir leid, das sehe ich ganz und gar nicht so.

Ich bin mit Sicherheit kein perfekter, unfehlbarer HH und ja, es kann jedem passieren, dass Hund zu einem fremden Menschen läuft, dass er ein Reh oder einen Hasen hetzt, weil man´s übersehen hat, dass er zu einem Artgenossen stürmt und den vielleicht unterbuttert, weil man nicht genug aufgepasst hat oder er bellend einem Radlfahrer ein Stück hinterher läuft. Blöde Situation, aber solang keiner zu Schaden kommt, der HH schnell reagiert um sein Tier wieder unter Kontrolle zu bringen, sich entschuldigt und seinen Fehler einsieht - soll sein. Muss man nächstes Mal noch wachsamer sein.

Habe ich aber einen Hund, bei dem bei Artgenossen und fremden Menschen Verletzungsabsicht gegeben ist (und - tut mir leid, ich glaube einfach nicht, das Hund derartige Aggression ganz plötzlich von jetzt auf gleich entwickelt), dann darf das einfach nicht passieren. Dann muss ich meinen Hund ggf. zusätzlich mit Maulkorb sichern. Und ich finde, es ist schon ein riesen Unterschied, ob ein Hund sich losreisst, zu einem Menschen rennt und den beisst oder ob er aus einer Situation der Bedrängnis heraus schnappt.

Die Rasse sollte dabei völlig blunzn sein - es kann ja nicht darum gehen, den Hund zu bestrafen, sondern der HH muss zur Verantwortung gezogen werden. Und der handelt fahrlässig, egal ob er nun einen Chihuahua oder einen Rottweiler besitzt. Nach meiner Auffassung von Gerechtigkeit (obwohl ich weiß, dass Recht und Gerechtigkeit nicht automatisch ident sind) kann ich einen Unfalllenker mit einem 45 km/h Spukerl-Auto nicht allein aufgrund dieser Tatsache milder verureteilen, als einen, der einen Grand Cherokee lenkt...
 
Was mich so ärgert an der Geschichte ist die Annahme der Staatsanwaltschaft von
"fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen".

Die besonders gefährlichen Verhältnisse beziehen sich hier doch einzig und allein auf die vermutete Listenhunde-Zugehörigkeit.

Wann die Justiz endlich erkennt, dass es keine wie auch immer gearteten Beweise für diese Annahme der besonderen Gefährlichkeit gibt?!:mad:

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind diese Rassen im Durchschnitt von eher geringer bis mittlerer Sozialverträglichkeit gegenüber Artgenossen - da gibt es aber auch noch genug andere Rassen, auf die das so zutrifft - aber, ebenfalls wieder im Durchschnitt ,von einer mittleren bis hohen Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen.

Daher ist es einfach völlig daneben, von besonders gefährlichen Verhältnissen auszugehen.:(:mad::rolleyes:
 
Was mich so ärgert an der Geschichte ist die Annahme der Staatsanwaltschaft von
"fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen".

Die besonders gefährlichen Verhältnisse beziehen sich hier doch einzig und allein auf die vermutete Listenhunde-Zugehörigkeit.

Wann die Justiz endlich erkennt, dass es keine wie auch immer gearteten Beweise für diese Annahme der besonderen Gefährlichkeit gibt?!:mad:

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind diese Rassen im Durchschnitt von eher geringer bis mittlerer Sozialverträglichkeit gegenüber Artgenossen - da gibt es aber auch noch genug andere Rassen, auf die das so zutrifft - aber, ebenfalls wieder im Durchschnitt ,von einer mittleren bis hohen Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen.

Daher ist es einfach völlig daneben, von besonders gefährlichen Verhältnissen auszugehen.:(:mad::rolleyes:

Das sollte jetzt bitte nicht die 999. Variante der Listenhundedebatte werden. Es ist doch wohl anzunehmen, dass Staatsanwaltschaft und Gericht von der gegebenen Gesetzteslage ausgehen. Und da wird eben die rechtliche Vermutung angestellt, gewisse Hunderassen und deren Mischlinge hätten ein erhöhtes Gefährdungspotential. Wie sinnvoll diese Regelung ist, braucht hier nicht diskutiert zu werden, es gibt in einigen Bundesländern eine Liste angeblich gefährlicher Hunderassen; diese wurde in 2 Fällen durch den Verfassungsgerichtshof NICHT wegen eines Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot des Gleichheitsgrundrechts aufgehoben, stellen also anzuwendendes Recht dar. Im übrigen kann man sehr wohl der Ansicht sein, dass in Fällen wie diesen die Schadensgutmachung gegenüber der Strafverfolgung ein übergeordnetes Gut sei.
 
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