Hallo! Das gilt für alle EU-Länder:
Ausweis
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den
Empfehlungen des Herstellers eine gültige Tollwutimpfung (Impfintervall bei Intervet und Pfizer drei Jahre) des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffri-schungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Gültigkeit der Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist 21 ( bei manchen Botschaften und anderen Reiseinformationen die nicht aktuell sind steht noch 30 Tage) Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung (bei dem Impfstoff s.o. nach der ersten Impfung mit frühestens 12 Wochen) gültig, wenn
• das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde,
• es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit (WHO Norm) hat,
(Diese beiden Absätze gelten in jedem Falle für die in Österreich zugelassenen Impfstoffe, andere darf der TA in Österreich nicht verwenden.)
• das Tier danach regelmäßig einer Auffrischungsimpfungen unterzogen wird.
(wenn doch einmal vergessen wird, dann ist aber trotzdem keine neue Grundimmunisierung mit zwei Impfungen, wie fälschlich oft behauptet wird, vom Hersteller aus notwendig. Es erfolgt eine Impfung mit dem Dreijahreseintrag im Petpass.)
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Wenn man über ein Nicht-EU-Land nach Ungarn od. Österreich einreist braucht man eine Titerbestimmung (noch vor der Reise im Inland zu machen).[FONT="]
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·[FONT="] [/FONT]So genannte gefährliche Hunde oder "
Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
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Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
·[FONT="] [/FONT]Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein
Maulkorb mitgeführt werden.
·[FONT="] [/FONT]Für Hunde wird eine
Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Von Hundebox und wo und wie die zu stehen hat hab ich nichts gelesen.
Beißkorb und Leine ist auf jeden Fall mitzunehmen.
• Leinengebot auf öffentlich zugänglichen Plätzen
• Maulkorbgebot in öffentlichen Verkehrsmitteln
Und natürlich Chip mit Registrierung.