Mindestgröße Kaninchenkäfig?

Susanne77

Medium Knochen
Hallo,
wie groß muss ein Käfig mindestens für ein Kaninchen sein?
Ich brauch es wirklich offiziell (Gesetzestext).

Danke
lg,Susanne
 
hmmm, käfig- und einzelhaltung für liebhabertiere ist ja bereits verboten, aber ich nehme an, du meinst die haltung von schlachtkaninchen in einem kaninchenSTALL, oder?
 
Hallo,
ich war heut nachmittag in Brunn/Gebirge in TomysZoo und hab dort mitbekommen dass jemand 1Kaninchen und einen 80cm Käfig verkauft bekommen hat obwohl eindeutig gesagt wurde das nur 1Tier gehalten werden soll.
Im Geschäft direkt hab ich mich schon beim GeschäftsführerStvt.und der Verkäuferin beschwert.
Jetzt möcht ich aber trotzdem noch ein Mail an die Filiale und Zentrale schicken.

Kann man noch mehr tun?
lg;Susanne
 
ich denke es kommt auch immer drauf an, ob das tier freilaufmöglichkeit hat oder rein nur im käfig sitzen muss.

das hab ich von einer deutschen seite: Die Mindestgröße für einen Kaninchenkäfig wird inzwischen mit 140cm x 70cm angegeben. Erfahrene Halter und Züchter sind allerdings der Meinung, das diese Grundfläche gerade einmal für ein Einzeltier reicht!

Das sollte im Kaninchenstall möglich sein:

Als Vorgaben oder Orientierungshilfe werden häufig folgende Grundsätze für die Mindest-Größe eines Kaninchenstalls verwendet. Um eine natürliche Bewegung der Kaninchen zumindest in den absoluten Grundformen zu ermöglichen, sollten die ausgewachsenen Tiere im Kaninchenstall folgendes können:
  • Die Kaninchen können drei zusammenhängende Hoppelsprünge und auch Kapriolen machen.
  • Sie können lang ausgestreckt liegen ohne irgendwo anzustoßen (gilt auch für Schlafhäuser).
  • Sie können mit hoch aufgerichteten Ohren aufrecht sitzen oder Männchen machen ohne anzustoßen.
Gerade kleine Kaninchen-Rassen (Zwerge) brauchen besonders viel Platz, da sie im Vergleich zu den größeren Rassen bewegungsfreudiger sind.

Von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) werden zum Beispiel im Merkblatt 78 (2009) zur herkömmlichen, intensiven Kaninchenhaltung folgende Mindestanforderungen zur Einzeltierhaltung angegeben
(B x T x H):
  • Große Rassen (größer als 5,5kg): 110cm x 80cm x 70cm,
  • mittelgroße Rassen (größer als 3,25kg): 85cm x 80cm x 60cm,
  • kleine Rassen (größer als 2,0kg): 70cm x 75cm x 60cm,
  • Zwergrassen (kleiner als 2,0kg): 65cm x 70cm x 50cm,
Die Höhe muss dabei auf 70% der Grundfläche vorhanden sein.

http://www.kaninchenstall.info/Kani...setzungen/Groesse/Kaninchenstall-Groesse.html


Hier ein Auszug von Österreich, wobei das glaub ich eher Zucht betrifft: http://1atiershop.at/media/1Tierhaltungsverordnung08.pdf
 
Kanninchen sind Gruppentiere, dh mindestens zwei Tiere, besser sind natürlich mehr. Pro Tier sind 2m Minimum, für 2 Tiere dann also mind. 4 qm die zu jederzeit zugänglich sind. Je mehr desto besser (eh klar). Insofern sind diese Nagerkäfige definitiv NICHT ausreichend, maximal wenn man sie irgendwie zusammensetzt (also 3 oder mehr).
 
arche noah hatte früher, das tierschutzgesetz auf der HP, aber ich kann es einfach nicht mehr finden.

wer noch einen auszug hat ist. der meerschweinchenverein: ich kopiere:

Ab 1.1.2005 tritt ein neues – erstmals bundeseinheitliches - Tierschutzgesetz in Kraft. Mit gleichem Tag treten auch 10 Verordnungen zum Tierschutzgesetz in Kraft, weitere Verordnungen werden im Laufe des Jahres 2005 erwartet. Wichtige Punkte des neuen Tierschutzgesetzes sind • die Förderung des Tierschutzes • die Einrichtung eines Tierschutzrates • die Bestellung von Tierschutzombudsleuten in jedem Bundesland • neue Regelungen für die rituelle Schlachtung • alle 2 Jahre Erstellung eines Tierschutzberichtes.
In Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, welche ebenfalls mit 1.1.2005 in Kraft tritt, werden die Mindestanforderungen für die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist, festgelegt.
Ich zitiere daraus die Passagen, welche Meerschweinchen betreffen:
3. Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern 3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:
(1)
Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.
(2)
Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen.
(3)
Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängen bleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.
(4)
Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.
(5)
Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heiß gebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.
(6)
Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden.
Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.
(7)
Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
(8)
Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen
stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
(9)
Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
(10)
Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
(11)
Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.
(12)
Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen. 3.6. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae):
(1)
Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, zu halten.
(2)
Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100×60×50 cm (Länge×Breite×Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm² betragen.
(3)
Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten.

ich kann mich noch genau erinnern, dass beim kaninchen genau das selbe stand, bloß beim käfig 120cm statt 100cm.

das was kamiu beschrieben hat, wären natürlich die optimal haltung im artgerechten tierschutz, leider nicht gesetz:(
 
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