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Mindestanforderungen für Kaninchen (Nager)

Rotzpippen88

Super Knochen
Liebe Foris,

ich würde bitte dringend einen Auszug des Tierschutzgesetzes brauchen. Und zwar die Mindestanforderungen für Kaninchen (bzw. Nager)... ich find im Internet nix :(

Kann mir biiiiitte wer helfen?? Danke!
 
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON KANINCHEN



1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

___________________________________________________________

Jungtiere Tiere bis zur Geschlechtsreife

___________________________________________________________

2. HALTUNGSANFORDERUNGEN

2.1. STALLEINRICHTUNG

Trächtige Zuchthäsinnen müssen spätestens ab Mitte der

Trächtigkeitsdauer bis zum Absetzen der Jungtiere Zugang zu

einer abgedunkelten Nestkammer haben. Die Anzahl der

Nestkammern muss mindestens der Anzahl der trächtigen

weiblichen Tiere entsprechen. Die Tiere müssen die

Nestkammern mit geeignetem Nestmaterial auspolstern können.

Die Muttertiere müssen die Möglichkeit haben, sich vor ihren Jungen zurückziehen zu können.

In nicht beheizbaren Räumen muss den Tieren Einstreu zur Verfügung stehen.

Spalten-, Loch- oder Gitterböden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein.

2.2. BEWEGUNGSFREIHEIT

Jungtiere bis 8 Wochen dürfen mit Ausnahme kranker oder

verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden.

Mindestmaße für die Kaninchenhaltung:

____________________________________________________________________

Jungtiere *1) Zuchtkaninchen *2)

____________________________________________________________________

bis über bis bis über

1,5 kg 1,5 kg 4,0 kg 5,5 kg 5,5 kg

____________________________________________________________________

Höhe *3) 40 cm 40 cm 50 cm 55 cm 60cm

____________________________________________________________________

Boden- *4,5) 650 cm2/ 1300 cm2/ 3500 cm2/ 5000 cm2/ 6500 cm2/

fläche Tier Tier Tier Tier Tier

____________________________________________________________________

Zusatz- ---- ---- 1000 cm2/ 1000 cm2/ 1000 cm2/

fläche Tier Tier Tier

Nest-

kammer

____________________________________________________________________

*1) für Jungtiere gilt eine Mindestbodenfläche von 3000 cm2 *2) gilt auch für Muttertiere mit Jungen

*3) diese Höhe muss auf mindestens 35% der Bodenfläche

vorhanden sein

*4) erhöhte Flächen können mit eingerechnet werden, wenn

sie sich mindestens 20,00 cm über der Bodenfläche befinden und ein ausgestrecktes Liegen der Tiere ermöglichen

*5) Bei Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung müssen

die Bodenflächen mindestens 60% dieser Werte betragen

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003820
 
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