Mietvertrag/auflage kein hund rechtsfrage,vorsicht lange

entle

Super Knochen
hallo ihr,

also ich wohne im 22igsten bezirk, bin eine sehr verantwortungvolle hundehalterin (leine/beißkorb- wegräumen des kotes meines hundes überall- auch von wiesen).
trotzdem ist meine minderjährige tochter gestern von 2 vorständen der hiesigen wohnungsgenossenschaft angepöbelt worden- unser hund belle so viel ( wie denn ? ich bin den ganzen tag bei ihm-zuhause)und schei**** überall hin,..blabla.
nun habe ich mich hier umgehört und es stellt sich heraus,dass besagte 2 männer absolute tierhasser sind,....
und neuerdings wohnungen/reihenhäuserverträge nur dann abschliessen,wenn der zusatz,dass man sich keinen hund nimmt unterschrieben wird.
das ist doch kein privathaus ? und ist das nicht sittenwidrig, so eine unterschrift als vorraussetzung für einen mietvertrag zu fordern ?
leider waren auch schon einige unschöne sachen in unserem garten .(hundeschei**** im briefkasten,katzenkatavar u.a.)-aber da haben wir natürlich keine beweise.

ich könnte zum himmel schreien.

was habt ihr für idee`?

danke fürs zulesen.


lg
 
Ich glaube in einem Mietvertrag darf schon stehen, dass kein Haustier, sprich Hund erlaubt ist :confused:

Steht eigentlich immer entweder, dass überhaupt nicht erlaubt ist oder nur nach schriftlicher Vereinbarung!!

Ich glaub da wirds schwierig, was steht denn in deinem Mietvertrag drinnen???

Ich hab eine Genossenschaftswohnung, Stiege 1, als wir im Dez. 2002 eingezogen sind war die Jenny das einzige Tier auf unserer Stiege (Hund oder Katze) - bei Mietvertragsunterzeichnung der Genossenschaftsdame mitgeteilt, kein Problem! Mittlerweile haben wir 3 Katzen und insgesamt 5 Hunde alleine auf unserer Stiege, auf den anderen 4 Stiegen leben noch 4 weitere Hunde, Hausbesorgerin hat selbst eine Katze, bei unserer Genossenschaft wars also nie ein Problem, dass Haustiere genommen werden oder miteinziehen!!
 
naja, anscheinend stehts ja nit im mietvertrag sondern nur die zuständigen wollen keine hunde. hab ich das richtig verstanden?
meine mutter (sittet meine hunde tagsüber) hat auch schon mal nen blauen brief bekommen weil meine hunde ins stiegenhaus gesch..... haben, was natürlich nit stimmte, sondern jemand ist irgendwo reingetreten und hats verteilt.
also mussten wir unterschriften sammeln und a ruh is!

aber auch solche leute haben vorgesetzte... :D
 
danke für eure antworten.
also es geht punkto mietvertrag nicht um mich.meiner besteht schon lange und in bestehnde verträge darf ja nicht eingegriffen werden.
es geht um künftige mieter und ich dachte es gäbe keine gemeinde/genossenschaftswohnung,wo man so eine klausel im mietvertrag hat,....
und wie geht ihr mit vor allem sehr aus der luft geholten vorwürfen um ?
da braucht man teilweise ein dickes fell,...
 
danke für eure antworten.
also es geht punkto mietvertrag nicht um mich.meiner besteht schon lange und in bestehnde verträge darf ja nicht eingegriffen werden.
es geht um künftige mieter und ich dachte es gäbe keine gemeinde/genossenschaftswohnung,wo man so eine klausel im mietvertrag hat,....
und wie geht ihr mit vor allem sehr aus der luft geholten vorwürfen um ?
da braucht man teilweise ein dickes fell,...

ich habe mich sehr geärgert, denn dort sind ständig drei freilaufende große hunde ohne besitzer, aber bei meinen, die nur zu besuch sind, regens sich auf :mad:
aber mich bekommt man aus meiner wohnung sowieso nur mit klage raus bevor ich meine wauzis hergeben würde. :D
 
Wohne auch (noch bis Februar) in einer Genossenschaftswohnung. Bei uns ist Tierhaltung, laut Nutzungsvertrag, genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung habe ich, bevor ich noch beim Züchter war, beantragt und auch bekommen.
Allerdings ist diese durch die Genossenschaft widerruflich, wenn Beschwerden von Mitbewohnern geführt werden......daher besser keine "Wellen" schlagen :o
 
da warst ja schön tapfer.
ziehst ja dann bald um ?
es gibt dermaßen intolerante leute.
zuerst die hunde und dann die kinder,....

lg und danke für eure antworten

lg karin
 
Hausordnung WOGEM Genossenschaft GesmbH:

Von der Hausordnung abweichende Handlungen, wie insbesonders die Tierhaltung und das Abstellen von Fahrzeugen und Transportmitteln aller Art - auch Fahrräder und Kinderwagen ............. sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Vermieterin unzulässig.
 
Hausordnung WOGEM Genossenschaft GesmbH:

Von der Hausordnung abweichende Handlungen, wie insbesonders die Tierhaltung und das Abstellen von Fahrzeugen und Transportmitteln aller Art - auch Fahrräder und Kinderwagen ............. sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Vermieterin unzulässig.

danke für die info lisa:)
 
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