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Mietrecht

C

Caruso89

Guest
Hallo,
ich habe heute leider einen nicht so erfreulichen Brief von meiner Genossenschaft bekommen und zwar wollen sie mir die Haltung eines zweiten Hundes verbieten. Grund sie finden das die Wohnung zu klein sei (70m²) fast vergessen es geht um die Rasse deutscher Schäferhund.
Für unseren ersten Hund ging alles super Unterschriften von den Nachbarn geholt abgegeben und paar tage später war die Genehmigung auch schon im Briefkasten.
Im Juni haben wir uns dann entschlossen einen zweiten Hund zu nehmen ich muss zugeben das ging alles recht schnell hatte leider noch keine schriftliche Genehmigung aber eine telefonischezusage als einzige Vorraussetzung das mir auch 50% der anderen Mieter im Haus unterschreiben.
Der Welpe war eingezogen wir holten uns von den ganzen Nachbarn die Unterschrift ohne Probleme und haben es gleich der Genossenschaft zukommen lassen. Es vergingen wochen Monate und heute ist dann die Nichtgenehmigung gekommen..... :(
Ist das rechtlich ok??
Die größe der Wohnung kann man ja nicht als Grund hinnehmen wir sind in zwei Hundevereinen aktiv haben einen 450m² Garten eig Hundewiese weil alles mit Agilitygeräten zugestellt ist ;) auf Pacht keine 3 min von unserer Wohnung entfernt. Haben zudem noch vor der Haustüre einen Wald bzw Park wo komplette Hundefreilaufzone besteht??
Wir stehen natürlich noch unter Schock und wissen auch jetzt gar nicht was wir jetzt tun können?? vl hat ja wer erfahrungen oder weiß wie hier die Rechte stehen??
mfg.
 
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Auch eine mündliche Zusage ist bindend - weißt du noch wer sie dir gegeben hat?
 
Ja natürlich habe ich eine Rechtschutzversicherung. Leider nicht mehr ganz genau aber es kommen nur drei Betreuer in Frage!
Wir hatten auch eine Email wo das gleiche Stand da es kein Problem sei solange wir die Unterschriften haben nur leider findet die meine Freundin nicht mehr....
Ich werde am Montag auf alle Fälle mal hinfahren und mir ihre Argumente anhören genau wie sie meine zu hören bekommen.
MfG.
 
Setz dich auf jeden Fall vorher nochmal mit deiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung, vielleicht wissen die noch einen Vorteil für dich. Ich drück dir die Daumen für das Gespräch!

Wegen der Email frag mal bei deinem Provider nach, ob ihr die nicht nochmal abrufen könnt!
 
Oh das klingt nicht gut.
Prinzipiell gelten auch mündliche Verträge aber das mit der Beweislage ist echt ein Proplem..
Ich würde es nochmal SEEHR nett probieren, denn der Vermieter bestimmt was er in " seiner " Wohnung als zulässig erachtet..
Ich würde mit den Tatsachen dort erstmal wirklich sehr nett vorsprechen, weil der Hund ja schon da ist, und wenn möglich nochmal für Euch sprechende Nachbarn zu Wort kommen lassen..
Sonst wird es schwierig denke ich..
Alles Gute!
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann nur sagen: alles andere als der Rat von Mietrecht-Experten - ja, gemeint sind darauf spezialisierte Anwälte - bringt nichts. Kannst ja mal zum Mietrecht hier nachsehen.
 
Also sinnvoll ist bei rechtl Angelegenheiten -nur ein Fachmann, also RA m Spezialgebiet (österr. Recht ist zumeist "Auslegungssache"- und je nachdem wie gut man es für seine Zwecke auslegt,....Hintertürchen ausnutzt,....) unterliegt die Mietwohnung der Vollanwedundung des MRG??? Steht in der ersten Bewilligung wörtlich ein Hund? usw.

Wende dich sicherheitshalber z.B.: hier ( Frau RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz, Miet- und Immobilienrechtsexpertin mit Schwerpunkt auf Vertragsrecht!
 
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