Mietrecht mal wieder, muss ich wirklich zahlen?

pestizide

Super Knochen
Hallo,

irgendwie hörts nicht auf mit den anfallenden Kosten und ich weiß eh schon nicht mehr weiter.:(

Ich bin Mitte Dezember in meine Wohnung gezogen und hab nun einen Brief vom Vermieter bekommen, über Betriebskostennachzahlungen vom ganzen letzten Jahr in Höhe von 228,69.

Hab daraufhin beim Vermieter angerufen, weil ich nicht einsehe, fürs ganze Jahr zu zahlen obwohl ich nur ein halbes Monat letztes Jahr dort gewohnt hab und da hats geheissen, das ist laut Mietrecht so.

War eben gerade bei der MieterInteressensgemeinschaft und müsste da 50 für die Beratung zahlen, die ich aber auch ned einfach so herzauben kann bzw seh ichs auch nicht unbedingt ein, 50 zu zahlen, dafür, das die mir dann vl das selbe sagen.

Also hab ich grad bei der Mieterhotline von der Stadt Wien angerufen und der hat mir auch (in gebrochenen Deutsch, wo ich kaum ein Wort verstanden hab - ich bin absolut das Gegenteil von ausländerfeindlich, aber wieso setzen die bitte so wen ans Telefon?) erklärt, das ist laut Paragraf so und so so und ich muss das eben zahlen.

Hat irgendjemand eine Idee, wo ich mich noch hinwenden könnte??

Ich sehs absolut nicht ein, so viel zahlen zu müssen, für ne Zeit, wo ich nicht mal da gewohnt habe. Hab mir ausgerechnet, das das für meine Wohnzeit vom letzten Jahr grad mal ~ 10 wären.

Verzweifelte Grüße
Eva
 
Also irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen - weil als ich bei meiner vorigen Wohnung ausgezogen bin hab ICH (als ehemaliger Mieter) die Nachzahlung zugeschickt bekommen und nicht meine (eventueller) Nachfolger.

Würd mich da nochmal genau erkundigen - vielleicht gibt´s wo in Deiner Nähe eine kostenlose Beratungsstunde bei einem Anwalt oder eventuell bei der Arbeiterkammer....die haben auch Konsumentenschutzberatungen was ich weiss.
 
bitte nicht lachen, aber vielleicht irgendein ombudsmann, von krone bis standard haben alle möglichen zeitungen leute die in solchen fällen mal einschreiten, und das dann groß rausposaunen bzw in menschlichkeitsrubriken anbringen. vielleicht hat da wer interesse.
wenn das gesetz wirklich streng genommen so ist, ists blöd.

zum gesetz überprüfen ev. noch anwaltskammer, die haben einmal in der woche eine gratisberatung.
lg + viel glück
 
das ist pech.. die nachzahlung muss immer aktuelle mieter zahlen.. bei einer gutschrift es es das selbe, aber da regt sich keiner auf.

und warum machst du eine kostenpflichtige beratung wenn du sie dann nicht zahlen willst/kannst?!
 
ich hab die beratung ja nicht gemacht, ich bin da hin und da hat die eben gesagt, das würde so viel kosten, dann bin ich wieder nach hause.

die alten mieter dürften soweit ich das mitbekommen hab, einfach abgehaut sein, zumindest hab ich noch einige zeit ständig irgendwelche inkassobürobriefe von denen im postfach gehabt.

wegen anwaltsberatung muss ich mal kucken, wo findet man sowas denn? ich hab halt angst, das ich dann im endeffekt noch mehr zahlen muss :(
 
"Ein Mieter, der zum übernächsten Zinstermin nach Rechnungslegung
Mieter ist, erhält seinen Anteil am Überschuss bzw muss seinen
Anteil an der Nachzahlung tragen, unabhängig davon, ob er im
Jahr, über das die Abrechnung gelegt wurde (z. B. 2007), bereits
Mieter war oder ob er erst im Jahr der Rechnungslegung eingezogen
ist (z. B. im Februar 2008)."
Quelle: http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d67/BKAbrechung08.pdf

:( Scheinbar ist es nicht relevant, ob du erst im Dezember eingezogen bist, du hättest auch nachzahlen müssen wenn du erst im Jänner eingezogen bist, da die Abrechnung immer übers vorherige Jahr erfolgt.
 
Es ist wirklich so. Allerdings, wenn Du mal wieder ausziehst, musst Du auch nicht nachzahlen.
Ich würde fragen, ob man es nicht in Raten abzahlen kann.
 
Also ich kenn das auch nur so, das der neue Mieter eben zu bezahlen hat - aber er auch eine eventuelle Gutschrift bekommen würde.;)
 
Frag doch bei der Schlichtungsstelle nach - ist i.d.Regel beim Magistratischen Bezirksamt.
Ich glaube mich zu erinnern, daß eine diesbezügliche Änderung geplant wurde, weiß aber nicht ob das durchgegangen ist.

Das Problem ist, daß der aktuelle Mieter leichter zur Verrechnung herangezogen werden kann als der vormalige, weil "Aus den Augen, aus dem Sinn"

lG Feline
 
Hab 3 Jahre in einer Hausverwaltung gearbeitet u. davor 1 Jahr bei der Mietervereinigung. (Büro) Leider musst Du das bezahlten, weil Du der neue Mieter bist und die Abrechnung im Nachhinein erfolgt. Wenn man Glück hat, ist die Kaution vom alten Mieter noch nicht zurückbezahlt u. es überschneidet sich, dann ziehen die Hausverwalter das noch von der Kaution ab, was in Deinem Fall ja leider nicht so ist. ....
 
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