Luki
Super Knochen
Hat vielleicht noch Jemand von Euch bemerkt, dass es die ACS (Animal Control System) Datenbank in Salzburg nicht mehr gibt? Die Datenbank ist bei Inode "geparkt" und auch die Telefonnummer gibt es nicht mehr.
Hier ein paar Infos:
Chippflicht in Österreich ab 30. Juni 2008!
Das Tierschutzgesetz (§24 Abs3) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu.
Welpen, die nach dem 30.06.2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde, müssen bis spätestens 31.12.2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden.
Wie funktioniert das Chippen:
Ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, wird dem Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter dem Ohr. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keinster Weise und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Die auf dem Mikrochip gespeicherten Zahlen sind von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, welche ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Um den Tierbesitzer zu eruieren muss die Zahlenkombination in die Datenbank eingegeben werden.
Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:
Die Österreichische Tierärztekammer erinnert an die Vorteile des verpflichtenden Chippens von Hunden:
* Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen,
ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
* Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar.
* Die Daten des Tieres sowie seines Besitzers werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert, welche international vernetzt ist. Bislang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frauen und Jugend noch nicht für eine Datenbank entschieden, sicher ist jedoch, dass die bisher in den heimischen Datenbanken gespeicherten Daten übernommen werden.
* Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung (ab 2011 gilt ausschließlich Chippen). Nähere Information zu den verschiedenen Reisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt: siehe auch Bestimmungen für Auslandsreisen.
* Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe bei. Gerade dem Letztgenannten kommt bei zunehmender Internationalisierung des Reiseverkehrs eine ganz besondere Beduetung zu.
Nützliche Links:
Österreichische Tierärztekammer www.tieraerztekammer.at
Bundesministeriaum für Gesundheit, Frauen und Jugend www.bmgfj.gv.at
Veteriäramt der Stadt Wien/MA 60 www.tierschutzwien.at
Quelle: Österreichische Tierärztekammer
Es ist also nicht sicher, welche Datenbank verwendet wird. Na, bravo. Diejenigen von Euch, die die Daten bei ACS registriert haben, sollten sicher zwischenzeitlich bei einer anderen Datenbank wie z.B. Tasso oder Pet Card auch eintragen. Sonst wird euer Haustier - Gott bewahre - nicht gefunden, wenn ACS nirgends mehr aufscheint.
Hier ein paar Infos:
Das Tierschutzgesetz (§24 Abs3) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu.
Welpen, die nach dem 30.06.2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde, müssen bis spätestens 31.12.2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden.
Wie funktioniert das Chippen:
Ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, wird dem Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter dem Ohr. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keinster Weise und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Die auf dem Mikrochip gespeicherten Zahlen sind von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, welche ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Um den Tierbesitzer zu eruieren muss die Zahlenkombination in die Datenbank eingegeben werden.
Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:
Die Österreichische Tierärztekammer erinnert an die Vorteile des verpflichtenden Chippens von Hunden:
* Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen,
ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
* Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar.
* Die Daten des Tieres sowie seines Besitzers werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert, welche international vernetzt ist. Bislang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frauen und Jugend noch nicht für eine Datenbank entschieden, sicher ist jedoch, dass die bisher in den heimischen Datenbanken gespeicherten Daten übernommen werden.
* Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung (ab 2011 gilt ausschließlich Chippen). Nähere Information zu den verschiedenen Reisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt: siehe auch Bestimmungen für Auslandsreisen.
* Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe bei. Gerade dem Letztgenannten kommt bei zunehmender Internationalisierung des Reiseverkehrs eine ganz besondere Beduetung zu.
Nützliche Links:
Österreichische Tierärztekammer www.tieraerztekammer.at
Bundesministeriaum für Gesundheit, Frauen und Jugend www.bmgfj.gv.at
Veteriäramt der Stadt Wien/MA 60 www.tierschutzwien.at
Quelle: Österreichische Tierärztekammer