Mein Hund wurde gebissen!!!

Ruf bei deiner Versicherung an und schau was sie dazu sagen. Mehr kannst du jetzt eh nichtmehr machen - fürs nächste Mal hast du was gelernt.
 
schilder den vorfall deiner versicherung. da hast du ja nicht viel zu verlieren. da kriegst du auch eine rechtsauskunft inklusive. würde mir betreffend versicherung nicht so viele gedanken machen.
 
Steh ich auf dem Schlauch, warum musst du für sie bezahlen, wenn beide sich gegenseitig gebissen haben? Klingt für mich, als sollte jeder seinen eigenen Schaden tragen?
 
Rettung, Krankenhaus (Tierrettung?), Tierarztkosten ... insgesamt € 330,- (jetzt inkl. der Kosten für den fremden Hund oder nur für deinen?) ... da muss es aber gröber gekracht haben, kommt in deinem Eingangspost nicht so rüber. :cool:

Auf jeden Fall die Versicherung informieren, die werden sich dann auch mit der HH in Verbindung setzen, ich gehe davon aus dass du nichts genaueres über die Verletzungen das anderen Hundes weißt? Das soltest du unbedingt mit Hilfe der Versicherung klären.

LG, rednose
 
Rettung, Krankenhaus? :confused:

Klingt so, als wäre(n) Mensch(en) auch zu Schaden gekommen :confused:

Das klingt in meinen Ohren doch NOCH etwas komplizierter :eek:
 
Freut mich, dass nicht nur ich nicht durchblicke, was eigentlich passiert ist, ich dachte schon, es liegt an mir :confused:
 
Ist es In Wien nicht so, dass man mit einer max 2m Leine gehen darf? Dann wäre die andere Dame voll für beide Schäden haftbar und auch mit Flexi kann ich den Hund abhalten wohin zu laufen. MMn ist die andere Dame zu 100% Schuld und versucht jetzt zu Geld zu kommen.
 
also hab mir das jetzt durch gelesen udn bin etwas verwirrt, zwecks kosten usw.. weil was ich weiß haben wir keine tierrettung in wien und auch keine max 2 meter oder?? :eek::confused: ich mein schlimmer gings ja dann nimma hier :rolleyes:
 
Hallo!
Das passt nicht ganz zum thema...
aber hat jemand eine verlässliche quelle für das verbot von leinen, die länger als 2m sind? Hab grad noch mal das bundesgesetzt für hundehaltung in wien (oder wie das auch immer genau heißt :)) durchgelesen und da stand nichts über die länge der leine!

Lg sophie
 
Öha, ich geh mit Mephisto oft genug mit der 10m Schleppleine am Feld .. die Quelle mit der 2m Leine würd mich auch brennend interessieren :eek:
 
:) Es ist nicht so, dass man einen Hund nicht an einer längeren Leine führen darf.

Aber wenn ein Hund an einer recht langen Leine geführt wird und es passiert was, wird die Sache eher so beurteilt, als wäre der Hund nicht angeleint gewesen.
 
:) Es ist nicht so, dass man einen Hund nicht an einer längeren Leine führen darf.

Aber wenn ein Hund an einer recht langen Leine geführt wird und es passiert was, wird die Sache eher so beurteilt, als wäre der Hund nicht angeleint gewesen.

Genau, so ist es . Der Hund ist nicht mehr unter Kontrolle.Wie auch ,bei einer langen Leine

Mfg.Asko1
 
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