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Maulkorbpflicht in Niederösterreich

Man muss sich zunächst fragen, wem wir diese Neuregelung verdanken. Und nein, es sind - bei aller mangelnden Sympathie für Herrn Waldhäusel - nicht in erster Linie die Politiker. Die Notwendigkeit einer Verschärfung, so übertrieben sie in manchen Aspekten auch ist, ist auf das Verhalten gewisser Hundehalter zurückzuführen. Wir kennen sie doch alle, die sich um nichts scheren, von mangelnder Erziehung ihrer Hunde angefangen bis zur Haltung von Hunden, deren Bedürfnisse man nicht erfüllen kann, es aber trotzdem tut - aus Image- oder sonstigen Gründen. Für mich ergibt sich, so weit ich das derzeit sagen kann, nur eine gravierende Änderung - Einkehr in Schutzhütten oder Heurigen wird es in Hinkunft eben nicht mehr geben, da ich nicht die Absicht habe, einen erzogenen Hund, den ich bisher überall mitnehmen konnte, mit einem Maulkorb zu vergewaltigen. Ansonsten wird mein Hund wie bisher dort, wo es nötig ist, an der Leine gehen und dort, wo es möglich ist, frei laufen. Im übrigen überlege ich noch, ab mein Hund mit etlichen BGH-3 Turnieren nicht irgendwie in die Ausnahmebestimmungen zu quetschen ist. Da warte ich aber die endgültige Fassung ab.
 
Man muss sich zunächst fragen, wem wir diese Neuregelung verdanken. Und nein, es sind - bei aller mangelnden Sympathie für Herrn Waldhäusel - nicht in erster Linie die Politiker. Die Notwendigkeit einer Verschärfung, so übertrieben sie in manchen Aspekten auch ist, ist auf das Verhalten gewisser Hundehalter zurückzuführen. Wir kennen sie doch alle, die sich um nichts scheren, von mangelnder Erziehung ihrer Hunde angefangen bis zur Haltung von Hunden, deren Bedürfnisse man nicht erfüllen kann, es aber trotzdem tut - aus Image- oder sonstigen Gründen. Für mich ergibt sich, so weit ich das derzeit sagen kann, nur eine gravierende Änderung - Einkehr in Schutzhütten oder Heurigen wird es in Hinkunft eben nicht mehr geben, da ich nicht die Absicht habe, einen erzogenen Hund, den ich bisher überall mitnehmen konnte, mit einem Maulkorb zu vergewaltigen. Ansonsten wird mein Hund wie bisher dort, wo es nötig ist, an der Leine gehen und dort, wo es möglich ist, frei laufen. Im übrigen überlege ich noch, ab mein Hund mit etlichen BGH-3 Turnieren nicht irgendwie in die Ausnahmebestimmungen zu quetschen ist. Da warte ich aber die endgültige Fassung ab.
Da gebe ich dir in den meisten punkten recht, was ich aber nicht verstehe ist, warum kann man seinen Hund in einem Lokal, Heuriger usw. für die kurze zeit was man dort ist einen Maulkorb anlegen. Meine Hunde haben sich mittlerweile daran gewöhnt, und wenn wir wandern sind kehren wir maximal für 1-2 Stunden irgendwo ein und da haben sie absolut kein Problem mit dem Maulkorb. Jemand der vor hat seinen Hund für 5-6 Stunden in ein Lokal mitzunehmen ( Ja das gibt es ) der sollte sich überlegen ob für ihn überhaupt eine Hundehaltung angebracht ist.
Da ich meistens irgendwo in der Botanik unterwegs bin können sie Gott sei dank befreit herumlaufen, dort wo es notwendig ist halte ich mich an die Gesetze schließlich habe ich nicht vor mich ewig an solchen orten aufzuhalten.
 
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