Connie
Super Knochen
Uns machen diese neuen Bedingungen, wann die Maklerprovision fällig wird "Kopfschmerzen". Die sind für einen Laien schon unverständlich und sehr verwirrend.
Was mich so abstößt, ist
1. Die Bedingung, dass die Maklerprovision fällig wird, wenn ich ein Kaufanbot abgeben sollte, ohne dass der Verkäufer noch angenommen hat?! Der lehnt ab und die Provision ist trotzdem fällig, weil der Makler das Geschäft angebahnt hat und der Rest -"hinter ihm die Sinnflut"- interessiert ihn nicht, oder was. Das kann´s doch nicht sein.
Und auch wenn der Verkäufer das Kaufanbot annimmt und unterschreibt, kann doch nicht schon die Provision fällig werden. Da kann noch soviel schiefgehen, bevor das Ganze wirklich rechtskräftig abgewickelt ist (selbst schon einmal erlebt und fast dem Drängen der Maklerin die Provision vorzeitig zu zahlen, nachgegeben)
Meines Erachtens dürfte die Provision erst mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Eintrag ins Grundbuch fällig werden, dass auch wirklich nichts mehr schiefgehen kann.
Nun stellt sich uns das Problem, so einen Vertrag zu unterzeichnen, wo der aber gar nicht immer einheitlich ist. Und wir auch erlebt haben, dass manche Makler akzeptieren, dass unsere Bedingung (die wir im Vertrag so ergänzen), dass die Maklerprovision erst mit Eintrag ins Grundbuch erfolgen wird, andere wiederum weigern sich diese Bedingung anzunehmen (wären aber mit Fälligkeit nach Kaufvertragsunterzeichnung damit einverstanden gewesen).
Dass hat einmal schon dazu geführt, dass sich ein Makler geweigert hat, uns das Haus besichtigen zu lassen, weil wir mit Provisionsfälligkeit bei Anbotsstellung nicht einverstanden waren.
Wir sind so misstrauisch und ärgern uns, wenn wir evtl. ein Risiko eingehen müssten, um ein Haus unser Wahl zu besichtigen und es dann Probleme mit der Abwicklung ("Geschäftsanbahnung) gäbe.
Morgen sehen wir uns wieder ein Haus an und sollen diesen Vertrag erst vorher unterschreiben, bevor der Makler mit uns zum Objekt direkt hinfährt. In meinem geistigen Auge sehe ich schon einen Konflikt, wenn der Vertrag auch so komisch abgefasst sein sollte.
Was mich so abstößt, ist
1. Die Bedingung, dass die Maklerprovision fällig wird, wenn ich ein Kaufanbot abgeben sollte, ohne dass der Verkäufer noch angenommen hat?! Der lehnt ab und die Provision ist trotzdem fällig, weil der Makler das Geschäft angebahnt hat und der Rest -"hinter ihm die Sinnflut"- interessiert ihn nicht, oder was. Das kann´s doch nicht sein.
Und auch wenn der Verkäufer das Kaufanbot annimmt und unterschreibt, kann doch nicht schon die Provision fällig werden. Da kann noch soviel schiefgehen, bevor das Ganze wirklich rechtskräftig abgewickelt ist (selbst schon einmal erlebt und fast dem Drängen der Maklerin die Provision vorzeitig zu zahlen, nachgegeben)
Meines Erachtens dürfte die Provision erst mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Eintrag ins Grundbuch fällig werden, dass auch wirklich nichts mehr schiefgehen kann.
Nun stellt sich uns das Problem, so einen Vertrag zu unterzeichnen, wo der aber gar nicht immer einheitlich ist. Und wir auch erlebt haben, dass manche Makler akzeptieren, dass unsere Bedingung (die wir im Vertrag so ergänzen), dass die Maklerprovision erst mit Eintrag ins Grundbuch erfolgen wird, andere wiederum weigern sich diese Bedingung anzunehmen (wären aber mit Fälligkeit nach Kaufvertragsunterzeichnung damit einverstanden gewesen).
Dass hat einmal schon dazu geführt, dass sich ein Makler geweigert hat, uns das Haus besichtigen zu lassen, weil wir mit Provisionsfälligkeit bei Anbotsstellung nicht einverstanden waren.
Wir sind so misstrauisch und ärgern uns, wenn wir evtl. ein Risiko eingehen müssten, um ein Haus unser Wahl zu besichtigen und es dann Probleme mit der Abwicklung ("Geschäftsanbahnung) gäbe.
Morgen sehen wir uns wieder ein Haus an und sollen diesen Vertrag erst vorher unterschreiben, bevor der Makler mit uns zum Objekt direkt hinfährt. In meinem geistigen Auge sehe ich schon einen Konflikt, wenn der Vertrag auch so komisch abgefasst sein sollte.
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