Hallo, ich gebe aber zu Bedenken das auch bei Listenhunden nach Paragraph 2 die zuständige Gemeinde ein Haltungsverbot erteilen kann.
Und zwar unabhängig von Gutachten und Sachkundenachweis. Dein Bekannter sollte sich sicherheitshalber bei seiner Gemeinde informieren...
Und er sollte sich bewusst sein, dass ihm die Haltung auch nachträglich verboten werden kann (alles schon vorgekommen)
Er muß bei seiner Gemeinde nachfragen ob der Halter vorher schon ein Gutachten braucht, d.h. ob er vertrauenswürdig ist. Dann kommt es darauf an wie alt der Schnuffel ist. Wenn er noch nicht in der Pubertät war gibts ein vorläufiges Negativzeugnis. Wird der Wauz dann erwachsen, muss er Wesenstest etc. machen.
Ist er schon erwachsen, dann sollte schon ein Gutachten vorliegen.
Wichtig ist, dass er sich super informiert und bei der zuständigen Behörde persönlich vorstellig wird.
Er sollte Hundeerfahrung haben.
Es gibt ein paar böse Geschichten gerade bei Kategorie 2 Hunden...