Hi zusammen!
Mit großem INteresse habe ich heuten den Artikel "Die Haftung des Hundehalters" im Wuff gelesen. Es geht vor allem um dieses Zitat aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:
"Ist der eindeutig erkennbare Zweck des Spaziergangs von mehreren Hundebesitzern etwa, den Hunden den nötigen Auslauf zu gewähren, so entspricht es bei derartigen Ausläufen der von der Rechtssprechung anerkannten Verkehrsübung, dass die Hundehalter ihre nicht bösartigen und folgsamen Tiere frei im Gelände umherlaufen lassen. Eine Haftung des Tierhalters kommt dann nur bei Erkennbarkeit einer Gefährdung von Personen in Frage"
Für mich als Laie heißt das, die Leinenpflicht auf städtischen Grünflächen ist ungesetzlich. Wie seht ihr das?
BB,
Tanja
Mit großem INteresse habe ich heuten den Artikel "Die Haftung des Hundehalters" im Wuff gelesen. Es geht vor allem um dieses Zitat aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:
"Ist der eindeutig erkennbare Zweck des Spaziergangs von mehreren Hundebesitzern etwa, den Hunden den nötigen Auslauf zu gewähren, so entspricht es bei derartigen Ausläufen der von der Rechtssprechung anerkannten Verkehrsübung, dass die Hundehalter ihre nicht bösartigen und folgsamen Tiere frei im Gelände umherlaufen lassen. Eine Haftung des Tierhalters kommt dann nur bei Erkennbarkeit einer Gefährdung von Personen in Frage"
Für mich als Laie heißt das, die Leinenpflicht auf städtischen Grünflächen ist ungesetzlich. Wie seht ihr das?
BB,
Tanja