Leinenpflicht ungesetzlich?

Tanja753

Gesperrt
Super Knochen
Hi zusammen!

Mit großem INteresse habe ich heuten den Artikel "Die Haftung des Hundehalters" im Wuff gelesen. Es geht vor allem um dieses Zitat aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:

"Ist der eindeutig erkennbare Zweck des Spaziergangs von mehreren Hundebesitzern etwa, den Hunden den nötigen Auslauf zu gewähren, so entspricht es bei derartigen Ausläufen der von der Rechtssprechung anerkannten Verkehrsübung, dass die Hundehalter ihre nicht bösartigen und folgsamen Tiere frei im Gelände umherlaufen lassen. Eine Haftung des Tierhalters kommt dann nur bei Erkennbarkeit einer Gefährdung von Personen in Frage"

Für mich als Laie heißt das, die Leinenpflicht auf städtischen Grünflächen ist ungesetzlich. Wie seht ihr das?

BB,
Tanja
 
Eine Entscheidung des OGH ist immer spezifisch auf einen Fall zu sehen, man kann sich in anderen Fällen sehr wohl darauf berufen-ob es dann standhält ist halt immer eine andere Frage. In der Rechtsnormenordnung gelten als erstes die Gesetze.
Würde ich meinen.

Aber das mit dem eindeutig erkennbaren Zweck ist gut. Was sonst alle meinem Hund den nötigen Auslauf zu gewähren?
LG Jenny
 
für dich als laien soll das heißen, dass du gesetzlich dazu verpflichtet bist, dem hund die möglichkeit auf freilauf zu gewähren.

d.h. du sollst sogar in hundeauslaufzonen gehen und den hund laufen lassen.


d.h. aber auch, dass du wenn du dir unsicher bist auch in kleine eingezäunte auslauf-flächen gehen kannst und ihn dort abhängst.



lg
 
dass die Hundehalter ihre nicht bösartigen und folgsamen Tiere frei im Gelände umherlaufen lassen

Man bedenke aber auch, dass manche Hundehalter ihre Hunde nur nicht für bösartig halten. Wieviele threads gibts hier, in denen beschrieben wird, dass wieder einmal ein Hund gebissen wurde, weil der andere keine Leine hatte?
Lg Petra
 
Absoluter Gummiparagraph...... Ist alles Auslegungssache.
Wenn was passiert zahlt man dann trotzdem meistens.
 
Ich kenne von diesem Thread nur diese eine Textpassage und da geht es doch nur um die Haftugsfrage und nicht um den Leinenzwang. Also zahlt z.B. eine Versicherung wenn der Hund nicht an der Leine war.

Es gibt in er Steiermark ein Landesgesetz in dem Festgeschrieben ist, dass Hunde IMMER Leine oder Maulkorb haben müssen. Wäre mal interessant wie dann überhaupt Hundewiesen erlaubt werden? Durch Gesetzte oder Verordnungen oder wird dort einfach ein Gesetz nicht exekutiert?!

Andererseits muss man einen Hund artgerecht halten und wenn ich mir meine Riva so anschaue, dann wäre die mit Laufleine und nur der Hundewiese ein todunglücklicher Hund .....

Übrigens: es gibt in Österreich ja jetzt Wahlen; hat irgendwer eine Ahnung wie die Einstellungen der Parteien zu Wuffies ist? Welche damit wählbar ist? Ich brauch keinen DNA Test für Hundstrümmerl, die bekommen meine Stimme sicher nicht ;-)
 
"Ist der eindeutig erkennbare Zweck des Spaziergangs von mehreren Hundebesitzern etwa, den Hunden den nötigen Auslauf zu gewähren, so entspricht es bei derartigen Ausläufen der von der Rechtssprechung anerkannten Verkehrsübung, dass die Hundehalter ihre nicht bösartigen und folgsamen Tiere frei im Gelände umherlaufen lassen. Eine Haftung des Tierhalters kommt dann nur bei Erkennbarkeit einer Gefährdung von Personen in Frage"

bin mir jetzt nicht sicher, aber gings bei dieser entscheidung nicht um einen Vorfall der sich in einer gekennzeichneten Hundefreilaufzone abgespielt hat?
wenn das dieser Fall ist den ich meine, dann ist auch dieser Satz nur für Hundezonen gültig...
 
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