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Landtagsausschuss OÖ - neue Regeln für Hundehalter

Kiwi02

Profi Knochen
Auszug "Tips" (42. Woche):
"Die Fraktionen im zuständigen Landtags-Ausschuss haben sich am Donnerstag auf Eckpunkte des neuen OÖ. Hundehaltegesetzes geeinigt.
Demnach werden den Kommunen erstens die Möglichkeiten eröffnet,
gegen gefährliche Hunde schon VOR einer Bissattacke vorzugehen;
zweitens wird die Einschaltung der Stadtwache bei den Kontrollen ausdrücklich mit erweiterten Kompetenzen bestätigt.
Nicht zuletzt werden die Sachkunde-Kurse von zwei auf drei Stunden ausgeweitet."

Ich bin mir nicht sicher, heisst das, dass durch ein Hintertürl eine "Gefährlichen-Hunde-Liste" erstellt wird?
 
Klingt schon sehr danach.:( Denn, wie will man denn sonst VOR einem Zwischenfall schon die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen, wenn man es nicht an der Rasse festmacht? (Was ich nebenbei bemerkt natürlich für schwachsinnig halte)
 
Könnte allerdings auch in eine andere Richtung gehen:

wenn so wie damals im Nebenhaus bei mir ein Hund wohnt, der an der Leine aber ohne Maulkorb geführt wird, immer wieder versucht Menschen zu attackieren, im Haus wie auch auf der Straße, einmal aus der Wohnung entkommt und sich ein Bewohner nur dadurch, dass er schnell ne Eingangstür zuschlägt, in Sicherheit bringen kann, die Leut sich nicht mehr trauen, dass ihre Grundschulkinder allein durchs Stiegenhaus gehen

dann wäre eine Handlungsmöglichkeit nicht schlecht, damals war das aufgrund unseres "Tatrechts" eine sehr langwierige Sache.
 
Könnte allerdings auch in eine andere Richtung gehen:

wenn so wie damals im Nebenhaus bei mir ein Hund wohnt, der an der Leine aber ohne Maulkorb geführt wird, immer wieder versucht Menschen zu attackieren, im Haus wie auch auf der Straße, einmal aus der Wohnung entkommt und sich ein Bewohner nur dadurch, dass er schnell ne Eingangstür zuschlägt, in Sicherheit bringen kann, die Leut sich nicht mehr trauen, dass ihre Grundschulkinder allein durchs Stiegenhaus gehen

dann wäre eine Handlungsmöglichkeit nicht schlecht, damals war das aufgrund unseres "Tatrechts" eine sehr langwierige Sache.

könnte auch so gemeint sein, nur man bedenke, dass mit so einem "passus" auch die gefahr besteht, dass der liebe, nette nachbar plötzlich angst hat (auch wenn komplett unbegründet, jetzt mal von den rasselisten abgesehen) und dies ein, zwei, drei mal meldet und schwupps haben wir einen gefährlichen hund:o
 
könnte auch so gemeint sein, nur man bedenke, dass mit so einem "passus" auch die gefahr besteht, dass der liebe, nette nachbar plötzlich angst hat (auch wenn komplett unbegründet, jetzt mal von den rasselisten abgesehen) und dies ein, zwei, drei mal meldet und schwupps haben wir einen gefährlichen hund:o

Ja leider. Es gibt natürlich oft die Möglichkeit, Gesetze u. Verordnungen böswillig zu pervertieren.

Würde es allerdings ein Gesetz geben, das eine Präventivfunktion erfüllt, verlangt das einen Beweis.

Würde z.B. irgendein Tr.... , Nachbar oder so, mich schikanieren wollen und melden, dass er von meinem Hund ihn anknurrt und bedroht wird, muss er einen Beweis erbringen, während ich locker jedem SV beweisen könnte, dass mein Hund niemals einen Menschen anknurrt.
 
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