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Landeshundeverordnung

  • Ersteller Ersteller Ticia
  • Erstellt am Erstellt am
T

Ticia

Guest
ich bin heute durch zufall au diese seite und diese verordnung gestoßen.

Soll ich jetzt wirklich meiner golden-retrieverhündin einen Beißkorb anlegen nur weil sie eine gewisse größe hat?

Mein hund ist beruflich bedingt immer mit kindern zusammen ( auch mit geistig behinderten kindern) lammfromm seelig wenn sie mit kindern herumtollen kann oder wenn sie jemand streichelt und hat in diesem jahr seit ich sie habe noch nie annähernd irgendein einem Kind oder sonst jemanden etwas getan. Außerdem besuchen wir ständig eine Hundeschule wo sie sich auch mit anderen Hunden austoben kann.


Davon abgesehen bin ich der Meinung dass Hundebesitzer über diese Verordnung informiert werden müssten. Schließlich lässt man seinen Hund auf der Gemeinde registrieren und bezahlt auch Hundesteuer.
 
also ich finde die meisten verordnungen sind zu dumm, ich hätte einen anderen vorschlag: BEISSKORB UND LEINENPFLICHT ABER FÜR SO MANCHEN MENSCHEN, denn die sind oft viel gefährlicher und bissiger als unsere Vierpfoten! Denn auch wenn ein Hund bissig oder wild ist, wer steckte denn meistens dahinter....... aber wenn ich so schaue, selten sehe ich Hunde mit Beißkorb, die meisten sagen, na dann zahl´ich halt mal Strafe, aber ich quäle meinen hund nicht, ist doch beim autofahren, alle fahren viel zu schnell, wird mich schon keiner sehen.... und wenn, na dann zahlt man halt.
Was bleibt uns sonst übrig. tschau karin
 
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