Landeshundegesetz in NÖ

Smile_Terrier

Super Knochen
hallo,
weis jemand vielleicht, wo ich das Landeshundegesetz von NÖ im Internet finde? Hab schon gegoogled, aber nichts gefunden.

Würde nämlich gerne wissen ob der Dobermann in NÖ zu den Listenhunden gehört.
Weil öfter wer auf der Straße zu mir sagt: "Das ist aber eine gefährliche Rasse" und lauter so sachen..
Die haben ja gar keine Ahnung über meinen Hund!!

Und jetzt würde es mich interessieren, ob er als Listenhund gezählt wird.
Wenn ja, gibt es in NÖ irgentwelche besonderen Haltungsbedingungen für solche Rassen?

Ich persönlich halte diese Sache von wegen Listenhunden und so für Blödsinn.. Wie schon einige gesagt haben: Menschen machen Hunde soweit, andere zu verletzten.
Will hier aber keine Diskussion hervorrufen, würde es einfach gerne wissen. ;)

lg
Melanie
 
Das hab ich gefunden für dich.
Haltungsbedingungen


Die Haltung von üblichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Heimtieren ist in Niederösterreich ohne Genehmigung erlaubt. Die Gemeinden haben jedoch das Recht, Beschränkungen der Tierhaltung, etwa in dichtverbauten Gebieten, zu erlassen. Die Bürgermeister können für Hunde auch eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verhängen.
Zur Abstellung von Belästigungen durch Tierhaltungen in der Nachbarschaft ist die Gemeinde zuständig. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, müsste eine gerichtliche Lösung gefunden werden.
Die Haltung von gefährlichen Tieren, wie Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpionen aber auch Raubkatzen, ist in unserem Land nur Tiergärten und ähnlichen Einrichtungen gestattet. Für die Haltung von Wildtieren, die besondere Ansprüche haben, ist eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Für welche Tierarten Haltungsbeschränkungen in Niederösterreich erlassen wurden, kann der Verordnung LGBl. 4610/3 entnommen werden. Die gewerbsmäßige Haltung von Pelztieren ist in Niederösterreich verboten (Verordnung über die Haltung von Pelztieren, LGBl. 4610/4 ).
 
bei uns in österreich gibt es keine "listenhunde" o.ä. für die du mehr steuer zahlen musst oder besondere haltungsbedingungen beachten musst...

ein landeshundegesetz gibt es im übrigen auch nicht....

wenn du willst kann ich dir aber die passenden bestimmungen raussuchen...
 
Also wir hatten jahrelang Dobermänner in NÖ und da wird absolut kein Unterschied zu einem Pekinesen oder sonst was gemacht ;)
Zumindest in meiner Gemeinde.

LG
 
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