Antar
Neuer Knochen
Konflikt: Jagd und freilaufende Hunde
Tierbesitzer und Jäger sind natürliche Feinde. Diesen Eindruck könnte man manchmal gewinnen, wenn man diversen Wortgefechten in Oberösterreichs Wäldern lauscht.
Beide Seiten sollten Gesetze kennen
Würden beide Seiten die Gesetze genau kennen, gäbe es deutlich weniger Probleme, meint ein Mann, der das Jagdrecht kennt wie die sprichwörtliche Westentasche. Peter Riedelsberger ist leidenschaftlicher Jäger, Anwalt, und Vorstandmitglied im Landesjagdverband. Er sagt:
Ich glaube, dass ein bisschen zu wenig bekannt ist, daß nicht jeder Jäger berechtigt ist, wildernde Hunde oder Katzen zu töten
Spezielle Jagdausübungsberechtigung
Diese Berechtigung haben nämlich nur sogenannte Jagdausübungsberechtigte. Das sind die Pächter oder Eigentümer einer Jagd, oder Jäger, denen diese die Berechtigung offiziell übertragen haben.
Und auch dieser sehr eingeschränkte Personenkreis darf Hunde nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen töten:
Auch im Wald ohne Leine
Wildert ein Hund also nicht, darf er im Wald auch ohne Leine laufen, macht Riedelsberger vielen Hundebesitzern eine Freude:
"Es ist an sich nicht verboten, dass ein Hund frei umherläuft. Es gibt zwar jetzt im städtischen Bereich zusätzliche Einschränkungen, aber ich gehe davon aus, dass Ihre Frage sich auf Jagdgebiet beschränkt. Dort ist es zulässig, auch ohne Leine, also im Appell, den Hund laufen zu lassen."
Katzen: 300 Meter Entfernung
Bei Katzen ist die Lage etwas anders. Ihr zugestandener Bewegungsradius ist in Oberösterreich entfernungsmäßig geregelt:
"Dort ist festgelegt, dass die Entfernung zum nächsten Haus mindesten
300 m sein muss."
Das heißt, dass außerhalb eines Umkreises von 300 Metern um ein Haus oder eine Siedlung ein Jagdausübugnsberechtigter also theoretisch eine Katze töten dürfte. Praktisch ist der Schuss auf ein Heimtier aber bei den allermeisten Jägern zum Glück das letzte Mittel.
Mit Tierhaltern sprechen
"Ich bin der Meinung, diese Dinge sollte man restriktiv handhaben als Jäger. Man sollte sich vorher einfach mit dem Tierhalter in Verbindung setzen, wenn es wirklich Probleme gibt", meint Riedelsberger.
Quelle: ooe.orf.at
Tierbesitzer und Jäger sind natürliche Feinde. Diesen Eindruck könnte man manchmal gewinnen, wenn man diversen Wortgefechten in Oberösterreichs Wäldern lauscht.
Beide Seiten sollten Gesetze kennen
Würden beide Seiten die Gesetze genau kennen, gäbe es deutlich weniger Probleme, meint ein Mann, der das Jagdrecht kennt wie die sprichwörtliche Westentasche. Peter Riedelsberger ist leidenschaftlicher Jäger, Anwalt, und Vorstandmitglied im Landesjagdverband. Er sagt:
Ich glaube, dass ein bisschen zu wenig bekannt ist, daß nicht jeder Jäger berechtigt ist, wildernde Hunde oder Katzen zu töten
Spezielle Jagdausübungsberechtigung
Diese Berechtigung haben nämlich nur sogenannte Jagdausübungsberechtigte. Das sind die Pächter oder Eigentümer einer Jagd, oder Jäger, denen diese die Berechtigung offiziell übertragen haben.
Und auch dieser sehr eingeschränkte Personenkreis darf Hunde nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen töten:
Auch im Wald ohne Leine
Wildert ein Hund also nicht, darf er im Wald auch ohne Leine laufen, macht Riedelsberger vielen Hundebesitzern eine Freude:
"Es ist an sich nicht verboten, dass ein Hund frei umherläuft. Es gibt zwar jetzt im städtischen Bereich zusätzliche Einschränkungen, aber ich gehe davon aus, dass Ihre Frage sich auf Jagdgebiet beschränkt. Dort ist es zulässig, auch ohne Leine, also im Appell, den Hund laufen zu lassen."
Katzen: 300 Meter Entfernung
Bei Katzen ist die Lage etwas anders. Ihr zugestandener Bewegungsradius ist in Oberösterreich entfernungsmäßig geregelt:
"Dort ist festgelegt, dass die Entfernung zum nächsten Haus mindesten
300 m sein muss."
Das heißt, dass außerhalb eines Umkreises von 300 Metern um ein Haus oder eine Siedlung ein Jagdausübugnsberechtigter also theoretisch eine Katze töten dürfte. Praktisch ist der Schuss auf ein Heimtier aber bei den allermeisten Jägern zum Glück das letzte Mittel.
Mit Tierhaltern sprechen
"Ich bin der Meinung, diese Dinge sollte man restriktiv handhaben als Jäger. Man sollte sich vorher einfach mit dem Tierhalter in Verbindung setzen, wenn es wirklich Probleme gibt", meint Riedelsberger.
Quelle: ooe.orf.at