Können Hunde gepfändet werden?

Moreta89

Anfänger Knochen
Hallo!

eine gute Freundin von mir, die aufgrund der angehäuften Schulden bald Privatinsolvenz anmelden wird. Sie hat auch 5 Rassehunde. Ich dachte, dass Haustiere nicht gepfändet werden können, aber ich habe hier https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung-in-das-bewegliche-vermoegen gelesen, dass Hunde wertvoller Rassen (oder Reitpferde) doch gepfändet werden können. Glaubt Ihr, dass dies wirklich passieren könnte? Kennt jemand Fälle von Pfändung von Tieren?

Vielen Dank im voraus.
 
Normalerweise nicht. Es sei denn, man hat mehrere Rassehunde, die zB zur Zucht eingesetzt werden und überwiegend im Zwinger gehalten werden.

Aber nur, weil ein Hund Papiere hat und jung, gesund, intakt vielleicht noch etwas wert wäre, das ist noch kein Grund!

„Von der Pfändung sind u.a. ausgenommen:

  • Dinge des persönlichen Gebrauchs, die eine bescheidene Lebensführung sichern
  • Werkzeuge eines Handwerkers sowie Betriebsmittel von Kleingewerbetreibenden
  • Lebensmittel und Heizmaterial für vier Wochen
  • Haustiere, zu denen eine gefühlsmäßige Bindung besteht
  • Lernbehelfe
  • Familienfotos“
 
Ausgenommen sind Haustiere nur dann, wenn sie einen Wert von 750,00 Euro nicht übersteigen

Grundsätzlich unterliegen Haustiere nicht der Pfändung. Dies wenn zu ihnen eine gefühlsmäßige Beziehung besteht und ihr Wert den Betrag von € 750,– nicht übersteigt ( geregelt ist dies in § 250 Exekutionsordnung).
 
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Ausgenommen sind Haustiere nur dann, wenn sie einen Wert von 750,00 Euro nicht übersteigen

Wo stünde das?

Nachtrag: diese 750€ Grenze gibt es tatsächlich, aber nicht für Haustiere.
Sogar eine Milchkuh und zwei Schweine oder Ziegen darf man behalten. Aus welcher Zeit das wohl stammt😎

Siehe § 250 EO
 
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Ja!! Gerade einen Fall im Freundeskreis und 2 Bekannte hat es 2011 und 2014 auch getroffen!
Hinzu kommt ob Zucht oder nicht!

Damals wurde eine Zuchtstätte sogar gepfändet inkl Hunde!
Cato, das solltest du aber noch in Erinnerung haben.
Belgische Schäferhunde war es damals.

Und, Haustiere gelten als Sache, daher pfändbar.

Lösung :Hund einem anderen Besitzer bzw Eigentümer "übergeben"
Heißt, KV aufsetzen und einem Freund/in unterschreiben lassen...

Nutztier ist was anderes!
 
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Ich schrieb ja, ausgenommen man hat Zuchthunde, hält sie im Zwinger….
Aber den normalen Familienhund nicht, siehe Gesetzestext! § 250 EO (Exekutionsordnung)

Hat man als Züchter zB Welpen liegen, so sind diese sehr wohl pfändbar.
Die Mutterhündin dagegen eher nicht. Außer, siehe oben, man hat mehrere davon, hält sie überwiegend im Zwinger,,usw.

(1) Unpfändbar sind


…….
4.nicht zur Veräußerung bestimmte Haustiere, zu denen eine gefühlsmäßige Bindung besteht,
 
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Ja genau, "§ 811c Abs. 1 ZPO gilt ein Tier, das im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird, grundsätzlich als unpfändbar. „(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen"
 
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