<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hans Mosser:
Die von Ilselore ins Hunde-Info-Forum gepostete Meldung "Pitbull darf vorerst bleiben..." läßt ja ein bißchen Hoffnung aufkommen. Hoffentlich kommen auch die weiteren Instanzen zum gleichen Schluss, daß das Verbot der Haltung eines schon vor Inkrafttreten der Verordnung erworbenen Tieres ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht ist.[/quote]
Dummerweise nach meinen Infos ein ungünstiger Präzedenzfall, da der Halter wohl auch Alkoholprobleme hat.
Versuche Artikel aus Wormserzeitung zu bekommen und stelle diesen ins Info-Forum- vielleicht eine WUFF-Recherche wert, was dran ist an der Story ?!
Mir wären die Auflagen vom Jagdschein für die Tierhaltung nicht ganz unrecht, da kann bei Auffälligkeiten auch ein med. und psych. Gutachten gefordert werden.
Ob einer mal geklaut oder betrogen hat macht ihn nicht unbedingt ungeeignet ein Tier zu führen, doch sein physischer und seon psychischer Zustand unter Umständen sehr wohl.
Gruß Shiva