Keine Tollwutimpfung mehr nötig?!

Milo

Super Knochen
hey hallo!

eine kollegin von mir hat heute erzählt das ihr TA meinte es sind ab 2009 KEINE tollwut impfungen in österreich mehr nötig da östrreich ein tollwut freies land ist!

hab ihr davon auch schon gehört?!
und wenn ja was ist eure meinung dazu?!
 
Ja hab das auch schon gehört!!

z.B: Mein Opa hat seine Hunde NIE geimpft !! Und sind beider mittlerweile über 14jahre alt!! Boxer und ein Golden Retriever!!

So war es halt früher !!
 
Österreich wurde am 28. September 2008 zu tollwutfrei erklärt.

Für den gültigen EU-Heimtierpass (verpflichtend bei Reisen ins Ausland und für Ausstellungen) muss allerdings weiterhin Tollwut geimpft werden.

Auch wenn Österreich als tollwutfrei gilt, mein Rüde wird weiterhin alle 3 Jahre geimpft werden weil wir viel herum fahren.

lg Nina
 
wie gesagt, sind 14j alt und es war nie was, da sie vom Hof nicht raus können!! wenn er mit dem Traktor etc raus muss sind die Hunde eingesperrt!

Dann würd ich auch nimmer impfen Xena kommt jetzt auch drann, wir haben zwar vor den Urlaub heuer in Österreich zu verbringen aber wer weis was uns wieder einfällt :D
Hab ja 3 Wochen im Sommer Zeit herum zu kurven:eek::D
 
wie gesagt, sind 14j alt und es war nie was, da sie vom Hof nicht raus können!! wenn er mit dem Traktor etc raus muss sind die Hunde eingesperrt!
:rolleyes: ich denke die Frage war allgemein darauf bezogen dass Hunde, die gebissen haben, die Tollwutimpfung nachweisen müssen und nicht auf deinen Opa.
 
:rolleyes: ich denke die Frage war allgemein darauf bezogen dass Hunde, die gebissen haben, die Tollwutimpfung nachweisen müssen und nicht auf deinen Opa.

Was ich weiß nix ... es muss nur bekannt sein ob Ja oder Nein wenn der Hund beisst das sie wissen ob der (ich nehm an bei menschen is gemeind ;)) jenige dann geimpft werden muss oder nicht ...



L.g
 
Mein Hund wird weiterhin Tollwut geimpft, es ist mir einfach zu gefährlich. Es werden so viele Krankheiten "importiert", ich möchte nicht riskieren dass man mir dann meinen Hund einschläfert. Und dann darf man auch nicht vergessen warum wir tollwutfrei sind,.....wegen den Impfungen! Lassen wir die Impfungen weg (Füchse) so schnell können wir gar nicht schauen haben wir wieder die Tollwut.
lg Betty
 
Es braucht nur ein Tier mit Tollwut über die Grenze kommen und einen Hund infizieren der nicht geimpft ist und schon haben wir die selbe hysterie wie bei der Vogel Grippe . Impfen ist wichtig
 
gg tollwut impfen muss man dann also nicht mehr, aber wie ist es mit den anderen impfungen. wir hatten bisher immer diesen kombinationsimpfstoff gg 2 oder 3 krankheiten. müssen die weiterhin jährlich sein oder nur mehr alle 3 jahre oder gar nicht?
 
Erstens musste man noch nie TW impfen - nur, wenn man über die Grenze will, und das muss man immer noch.
Zweitens, das mit der Besserstellung gegenüber einem ungeimpften Tier im Falle, dass ein Mensch gebissen wurde, ist schon richtig, wird aber meist nicht so heiß gegessen wie gekocht: ich kenne keinen Hund, der eingeschläfert werden musste auf Anordnung.
Normal war es, dass der Hund für eine gewisse Zeit Leinenzwang verordnet bekam und dann 2 oder 3 mal einem TA vorgeführt werden musste, wenn der nix auffälliges erkennen konnte, war es OK.

Wir impfen sowieso, weil wir gelegentlich auf Urlaub oder auf Ausstellungen fahren.

Allerdings nur im 3 Jahres - Intervall ( TW ) und sonst nur SHP, nach erfolgreicher Grundimmunisierung noch mal mit gut einem Jahr und dann nur mehr alle paar Jahre - maximal auch alle 3 Jahre, oder sogar seltener.
 
Hallo!
Mein Hund wird weiterhin Tollwut geimpft, es ist mir einfach zu gefährlich. Es werden so viele Krankheiten "importiert", ich möchte nicht riskieren dass man mir dann meinen Hund einschläfert. Und dann darf man auch nicht vergessen warum wir tollwutfrei sind,.....wegen den Impfungen! Lassen wir die Impfungen weg (Füchse) so schnell können wir gar nicht schauen haben wir wieder die Tollwut.
lg Betty

Österreich hat deswegen den Tollwutfreistatus weil die Füchse durch Köder geg. Tollwut geimpft wurden. Nicht weil die Haustiere gegen Tollwut geimpft sind.

Auch früher als, es noch mehr Fuchstollwut gegeben hat war es nicht an der Tagesordnung, dass Hunde sich häufig mit Tollwut angesteckt haben.

Nur weil einige verantwortungslose Leute kranke Tiere einführen, heißt das nicht, dass dann in Österreich wieder die Tollwut eingeschleppt wird. Dazu brauchts schon andere Umstände.
Aber gefährlich ist es für die Leute/Tiere , die mit dem kranken Tier in Kontakt kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
gg tollwut impfen muss man dann also nicht mehr, aber wie ist es mit den anderen impfungen. wir hatten bisher immer diesen kombinationsimpfstoff gg 2 oder 3 krankheiten. müssen die weiterhin jährlich sein oder nur mehr alle 3 jahre oder gar nicht?



Gegen Tollwut impfen muss man nicht. Es gibt keine gesetzl. Verpflichtung dazu. Aber, wenn dein Hund mit einem tollwutverdächtigen Tier in Kontakt kommt, dann ist es für deinen Hund besser er kann einen Impfschutz vorweisen (dasselbe gilt bei einem Beißvorfall). Die Impfung muss aber nicht jährlich erfolgen. Da es auch Impfstoffe gibt die 3 Jahre Schutz bieten.
Auch im Kombiimpfstoff, da SHP auch länger als 3 Jahre hält.

Voraussetzung dass das anerkannt wird ist aber der Eintrag in den EU-Petpass unter "gültig bis" mit Stempel, Datum und Unterschrift des TA.

Hier ein Schreiben vom Bundesministerium welches der Amtsvet dann verteilt:
M e r k b l a t t
für Hunde- und Katzenbesitzer
deren Hunde und Katzen einer Quarantäne
gem. Erlass des Bundesministeriums für
Gesundheit, Familie und Jugend
GZ: 74700/0026-IV/B/6/07 unterworfen
wurden
Auf Grund der Tatsache, dass Ihr Hund/Ihre Katze zum Zeitpunkt des Kontaktes
mit einem wutkranken oder verdächtigen Tier geimpft war, konnte von der
gesetzlich vorgesehenen Tötung Ihres Hundes/Ihrer Katze Abstand genommen
werden. Er/sie muss jedoch zumindest vier Wochen unter Quarantäne gestellt
werden.
Damit übernehmen Sie eine große Verantwortung!
Die Wutkrankheit ist eine auf alle Haustiere und auch auf den Menschen
übertragbare Seuche, die nach erfolgter Infektion unwiderruflich zum Tode führt.
Das besonders heimtückische an dieser Krankheit ist, dass die infizierten Tiere
schon nach einigen Tagen (fünf bis sechs Tage) bevor noch irgendwelche
Krankheitssymptome auftreten, mit dem Speichel, mit Harn und Kot
Krankheitserreger ausscheiden und Menschen oder andere Tiere tödlich infizieren
können. Infolge der Impfung ist zwar zu erwarten, dass die Wutkrankheit bei
Ihrem Hund/Ihrer Katze nicht ausbricht, jedoch ist zu bedenken, dass eine
Impfung niemals einen 100 %igen Schutz gewährt und es immer wieder
Ausnahmen von der Regel gibt, bzw. dass es sehr viele Faktoren gibt, die eine
Impfung unwirksam oder weniger wirksam werden lassen.
Die Quarantäne dient nun dazu, solche Fälle rechtzeitig zu erkennen und eine
mögliche Gefahr für Sie und Ihre Umwelt zu verhindern. Sie haben deshalb das
Folgende besonders zu beachten:
Der Hund/die Katze ist während der gesamten Quarantänezeit in dem vom
Amtstierarzt bestimmten Bereichen zu halten und darf möglichst nur mit seinem
Betreuer und nicht mit anderen Menschen und Tieren in Kontakt kommen.
Wegen der möglichen Ausscheidung von Krankheitserregern muss jede
Manipulation mit dem Hund bzw. der Katze (Anlegen der Leine, Aufbringen des
Beißkorbes, Kämmen usw.) besonders aber auch das Vorsetzen des Futters mit
den durch Handschuhe geschützten Händen erfolgen. Für Kot- und Harnabsatz
darf nur der vom Amtstierarzt bestimmte Bereich benützt werden, wobei der
abgesetzte Harn und Kot gleichfalls nicht mit anderen Tieren oder mit Menschen
in Berührung kommen dürfen.
Die Ausscheidungen sind nach den Anweisungen des Amtstierarztes zu
desinfizieren bzw. unschädlich zu beseitigen.
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen ist sofort der Amtstierarzt zu
verständigen, insbesondere bei verändertem Benehmen (z.B. Verkriechen bei
Katzen), Mattigkeit, verminderter bzw. aufgehobener Fresslust, Änderungen der
Stimme, mangelndem Gehorsam oder Lähmungen, die sich mit verändertem
Blick, Herabhängen des Unterkiefers, Bewegungsstörungen sowie Schwanken
beim Gehen bemerkbar machen.
Stirbt das Tier während der Quarantäne aus anderen Gründen z.B. durch Unfall,
Vergiftung, so ist gleichfalls der Amtstierarzt zu verständigen und das Tier bis zu
dessen Eintreffen sicher aufzubewahren.
Die Beendigung dieser Quarantänemaßnahmen erfolgt ausschließlich durch den
Amtstierarzt.
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Wobei anzumerken ist, dass eine Infektion immer durch Wunden, offene Stellen an der Haut zustandekommt. Die Möglichkeit sich mit Urin od. Kot zu infizieren erfordert sich darin mit offenen Wunden zu wälzen, ist also unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Hund gebissen hat, dann sind 2 tierärztliche Untersuchungen im Abstand von 10 Tagen notwendig, um eine Infektion des Gebissenen ausschließen zu köpnnen.
lenni spricht davon, was passiert, wenn der Hund oder die Katze von einem tollwutverdächtigen Tier gebissen wurde oder mit einem solchen Kontakt hatte. Ohne gültige Impfung ist das dann das Todesurteil für den Hund oder die Katze. Hunde und freilaufende Katzen nicht gegen Tollwut zu impfen ist meiner Meinung nach unverantwortlich.Diese Haustiere wurden nur deshalb aus der Infektionskette rausgenommen, weil eine hohe Durchimpfung gegeben war und ist. Kann sich aber schnell wieder ändern.
 
Hunde und freilaufende Katzen nicht gegen Tollwut zu impfen ist meiner Meinung nach unverantwortlich.Diese Haustiere wurden nur deshalb aus der Infektionskette rausgenommen, weil eine hohe Durchimpfung gegeben war und ist. Kann sich aber schnell wieder ändern.

Da wird sich auch dann nicht so schnell was ändern, wenn sich die Hundebesitzer genau überlegen ob es überhaupt sein muss den Hund geg. TW impfen zu lassen.

Als Österreich noch nicht den Tollwutfreistatus hatte, haben auch TÄ nicht jeden Hund gegen TW geimpft.

Es war abhängig von den Haltungsbedingungen, Wohnort, Reiseinteresse der Besitzer usw.

Es muss ja nicht geimpft werden, aber jeder sollte für sein Tier je nach Lebensumständen wählen ob es überhaupt notwendig ist und wenn, dann auch nicht jährlich. Ein Stadthund der niemals frei läuft und nicht reist braucht z.B. keine. Wenn der noch dazu chron. krank wäre verbietet sich die Impfung von selbst.

Viele Hundebesitzer impfen ihre Hunde auch aus diesem Grunde nicht und das wird die Gefahr der Ausbreitung nicht erhöhen.
 
Ich muss ehrlich sagen das ich auch nichts von der 3 jähringen Impfung halte!
Wie die meisten wissen wohne ich im Waldviertel also sehr viel Wald rundherum :D, deshalb lasse ich meine Gina jedes Jahr impfen und das wird auch weiterhin so bleiben.

LG
Ingrid
 
Ich muss ehrlich sagen das ich auch nichts von der 3 jähringen Impfung halte!
Wie die meisten wissen wohne ich im Waldviertel also sehr viel Wald rundherum :D, deshalb lasse ich meine Gina jedes Jahr impfen und das wird auch weiterhin so bleiben.

LG
Ingrid

Un das ist der einzige Grund? Der Impfstoff hat sich nicht geändert nur die Zulassung. Wieso glaubst du, dass es besser ist jährlich zu impfen?
Was soll das bringen? Noch dazu wo sich auch die Gesetzeslage dahingehend angepasst hat.
Frage: Wem soll das nützen? Dem Hund sicher nicht.
Dein Einstellung finde ich, mit Verlaub gesagt, engstirnig - tschuldigung!
 
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