• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Kaufvertrag Pferde

vanessababy

Super Knochen
hallo!

wollte mal nachfragen ob jemand weiß ob eine pferdekäuferin von ihrer seite aus einen kaufvertrag als ungültig erklären lassen kann. gilt ein vertrag lebenslang ?
bitte um antworten. danke
lg
 
Naja Vertrag ist Vertrag... mit mehr Infos kann man wohl mehr anfangen. Um was gehts denn genau?
 
Bei nachweislicher Täuschung - auch in nur einem Punkt des KV

Sofern der KV nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht....

Bei unrichtigen Angaben

Bei nachweislicher Übervorteilung des Käufers
 
Bei pferden ist das eine klasse für sich, da gilt auch noch Handschlag als verbindlich. Kann also manchmal schwierig werden rechtlich.
 
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