Katzenausstellungen

Sany2210

Super Knochen
Hey

ich hab mir ja eine zeit lang überlegt Kitano auszustellen, hab mir aber dann auf den verschiedenen vereins HP die fotos von den Ausstellungen angesehen u war ziemlich schockiert über diese.

Vor allem die ausgestellten Perser haben mich geschockt - die haben absolut KEINE NASE mehr u das Fell wird extrem auftupiert ... ich hab mich so über die armen dinger, die keine luft mehr bekommen aufgeregt, das ich beschlossen hab, das kitano mit ca 7-8 Monaten kastriert wird u dann ein leben als wohnungskatze führen wird und auf die ausstellungen verzichten muss :D - er wird sicher enttäuscht sein :rolleyes:

ich wollte mir anfangs auch mal einfach so eine ausstellung ansehen, aber das hab ich jetzt auch abgehackt, weil ich mich da, denke ich, einfach zu viel aufregen würde!

Mir tun die katzen da einfach viel zu viel leid bei solchen qualzüchtungen - ich werd nie verstehen warum die richter sowas mit "vorzüglich" bewerten ... :(
 
Das ist leider das Problem, dass nach wie vor die Perser mit der extrem kurzen Nase gezüchtet werden:(
Nach dem Tierschutzgesetz fällt dies unter Qualzucht - diese Tiere haben starke Atemprobleme (medizinisch bewiesen) und können auf Grund der verkleinerten Nebenhöhlen auch bei starker Hitze durch hecheln die eingeatmete Luft nicht mehr abkühlen!

Solche Tiere dürften nach dem Tierschutzgesetzt nicht gekauft, verkauft, gezüchtet oder ausgestellt werden! Aber wo kein Kläger, da kein Richter, und zuständig wäre dafür der Amtstierarzt. Und somit sieht man diese armen Tiere immer wieder auf Ausstellungen, genauso wie die Nacktkatzen welche genauso unter das Tierschutzgesetz fallen.

Eigentlich dürfte ein Richter solche Tiere auch nicht richten! Aber das Problem ist, dass der Standard nicht in Richtung Tierschutzgesetz geändert wird!

lg
Dobifan
 
Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
1.
Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
a)
Atemnot,
b)
Bewegungsanomalien,
c)
Lahmheiten,
d)
Entzündungen der Haut,
e)
Haarlosigkeit,
f)
Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
g)
Blindheit,
h)
Exophthalmus,
i)
Taubheit,
j)
Neurologische Symptome,
k)
Fehlbildungen des Gebisses,
l)
Missbildungen der Schädeldecke,
m)
Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind,
oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt;
 
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