Hey DOJO2,
Danke dir, das denke ich auch bzw. war meine Vermutung. Bisher - also seitdem ich hier geschrieben habe- hat auch noch keiner was verlangt. Meine Nachbarn mit Hund teilen die Meinung und der Bauleiter meinte auch, das wäre wohl nur drin, weil die Baufirma eine Deutsche Firma ist, ihr Vertrag nach der deutschen Vorlage geschrieben wäre und das dort eventuell so gehandhabt wird und es einfach keiner umgeschrieben hat.
Ich habe auch Nachbarn, die haben mehrere Hunde, bisher wurden wir nur darauf aufmerksam gemacht, diese unbedingt im Ort anzumelden, eh klar. Da das Ganze dann auch in paar Jahren in Eigentum übergeht, denk ich auch nicht dass da noch viel zu erwarten ist, mich hat aber vor allem die rechtliche Lage interessiert ob die vielleicht einfach wer kennt.
Betreffend Exotenhaltung, ist die Mietererlaubnis von der allgemeinen Meldepflicht der Reptilienhaltung in Österreich unabhängig. In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig und werden jährlich vom Amtstierarzt überprüft, wobei die Mindestmaße (Tierhalteverordnung) eingehalten werden müssen, genau wie du sagst. Kann man das erfüllen, braucht man auch eine Mieterleraubnis falls man zur Miete wohnt.. da die Tiere nur fallweise (gibt unterschiedliche Gerichtsurteile dazu) unter das Kleintiergesetz fallen. Auf der sicheren Seite ist man jedenfalls immer, wenn man sich eine Mietererlaubnis holt. Dasselbe trifft auch auf Großpapageie zu sowie natürlich Gifttiere. Katzen, Kleinnager, Aquarien und kleine Singvögel kann der Vermieter nicht verbieten (so mein Wissen zuletzt)
Haltungsparameter reiner Größenangaben nach meinem Beispiel:
Königspython:
1-2 adulte Tiere (1,20m Endgröße) 0,90m2(Grundfläche) dabei 0,70m Höhe und 1,20m Länge (variierend nach tatsächlicher Größe)
Idealbecken: 1,20m Länge, 1m Tiefe, 1m Höhe (1,20 bei nicht suizidgefährdeten Schlangen gg)
Boa constr. Imperator:
1-2 adulte Tiere (ca. 1,80m-2,20m Endgröße) 2,00m2 (Grundfläche) dabei Länge: 1,50m, 1,80m Höhe (variierend nach tatsächlicher Größe)
Idealbecken: 2m länge, 1m Tiefe und ab 1,20m Höhe. Die meisten Tiere werden nicht größer als 1,60-1,80m.
Genaueres zur Haltungsvorschrift ALLER Tiere kann man hier nachlesen, Reptilien werden alle einzeln aufgeführt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860
Eine allgemeine Hundeführerscheinpflicht gibt es bei uns nur für bestimmte Rassen. Ich glaube in Deutschland ist es an manchen Orten schon anders?