"Kampfhundeschein": Gesetz tritt ab Donnerstag in Kraft-Strafen drohen

also mir kommen die tränen, na dann hoff ich ja schon mal, dass die ma60 auf den ansturm morgen gewappnet ist....
und ich schau mir mal an, wenn ein gasthund da ist, wie die beweisen wollen, dass der länger als 1 monat in wien ist:confused: und das nächste was ich mir nur schwer vorstellen, dass sie einem einen gasthund, der nicht in wien gemeldet ist, abnehmen können:confused:
 
Wie is das mit dem Monat überhaupt gemeint? Ein Monat pro Jahr, ein Monat am Stück.... bin ich heute nur zu blond oder is das net genau beschrieben :confused:
 
Vielleicht macht Euch das wieder etwas fröhlicher ....

FP-Madejski zu Verfassungsklage Hundeführschein: Versprochen - Gehalten

Utl.: FPÖ bringt Verfassungsklage gegen neues Tierhaltegesetz ein =




Wien (OTS/fpd) - Mit dem ab Juli gültigen verpflichtendenHundeführschein will die Stadt Wien angeblich verantwortungsloseHundehalter disziplinieren. Diese Idee ist prinzipiell zu begrüßen,in der beschlossenen Form allerdings unsinnig. Es gäbe durchaussinnvollere Methoden, Gefahren durch Hunde abzuwenden. Die FPÖ bringtdaher wie angekündigt eine Verfassungsklage gegen das neueTierhaltegesetz ein, so heute der Gemeinderat der FPÖ-Wien, Labg. Dr.Herbert Madejski.Ein bislang nicht geklärter Punkt ist eine sinnvolle Kontrolle durchdie Wiener Polizei. Laut Auskunft der verantwortlichenPolizeioffiziere ist es bis heute ungeklärt, wer die Rasseinsbesondere bei Mischlingen feststellt. Dies kann laut Polizei nichtsie selbst, sondern nur ein Sachverständiger machen. Desweiteren sindauch von der Polizei keine eigenen Schwerpunktaktionen undÜberprüfungen im Bezug auf den Hundeführschein geplant. Wer und wojene Polizisten, die die Kontrolle vornehmen müssten, geschult werdenist ebenfalls noch völlig ungewiss, führt Madejski weiter aus.Die Vorboten dieser Novelle machen sich leider auch bereits imbaufälligen Wiener Tierschutzhaus (Vösendorf) bemerkbar. So sagtGeschäftsführerin Elisabeth Thomas " seit Beginn dieserKampfhund-Debatte verzeichnen wir einen kontinuierlichen Anstieg vondeponierten Hunden". Ein unhaltbarer und von der SPÖ-Wien zuverantwortender Zustand, kritisiert Madejski. Sogar ein vonBundeskanzler Werner Faymann unterzeichnetes Ministerrats-Papier hatgroße Zweifel an der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes. VieleFachleute und Verbände unterstellen Stadträtin Sima und der SPÖ-Wienblanken Populismus. Nur so ist die willkürliche "Rassenliste fürsogenannte Kampfhunde" zu verstehen, ist Madejski überzeugt.Diese Verordnung zum Gesetz präzisiert die Hunde bzw. Hunderassen undKreuzungen von Hunden untereinander bzw. mit anderen Hunden, derenHalter bzw. Besitzer Hundeführscheinpflichtig gem. § 5 a Abs 1 desWiener Tierhaltegesetzes in der Fassung des LGB1 für Wien Nr1 29/2010sind. Diese Halter bzw. Besitzer haben daher den verpflichtendenSachkundenachweis für die Haltung von diesen Hunden im Sinne einerpositiven Absolvierung einer Hundeführscheinprüfung zu erbringen.Auszüge aus der Verfassungsklage, die laut Madejski gute Chancen aufAufhebung dieser Gesetzes-Verordnung hätte:So ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum gerade der eine oderandere Hund, der in der Verordnung angeführt wird, in dieseaufgenommen worden ist. Desgleichen ist nicht erkennbar, warum andereHunde wie z.B. Schäferhunde, Dackel, etc. nicht Gegenstand derVerordnung sind.Insbesondere ist nicht erkennbar, warum die Frage der Bisskraft beieinem Schäferhund nicht entscheidend sein kann. Die Aufzählung dereinzelnen Hunde muss als krass willkürlich angesehen werden. DieVerordnung verstößt daher grob gegen das Legalitätsprinzip und sieist auch wegen Unsachlichkeit gleichheitswidrig.Primär ist die Verfassungswidrigkeit in der mangelhaften bzw.fehlenden Determinierung und der verfassungsrechtlich relevantenUnsachlichkeit des Verordnungsinhaltes zu sehen. Aus diesem Grundbegehrt der Antragsteller daher auch die Aufhebung der gesamtenVerordnung und des Gesetzes. (Schluss) hnRückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen, Pressestelle Tel.: (01) 4000 / 81 798*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHERINHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***OTS0283 2010-06-30/15:04
 
und das könnte Euch auch gefallen

VP-Tschirf: ÖVP für sinnvolle und praktikable Umsetzung des Hundeführscheins =



Wien (OTS) - Die mit dem morgigen 1. Juli in Kraft tretendePflicht eines Hundeführscheins für bestimmte Hunderassen, steht,besonders was die SPÖ-Rasseliste betrifft, immer wieder im Kreuzfeuerder Kritik von Tierärzten und Tierschutzorganisationen. VieleExperten stehen der SPÖ- Rasseliste kritisch gegenüber: "Daherfordert die ÖVP Wien statt einen an eine bestimmte Rasse gebundenHundeführschein einen Nachweis für alle Wienerinnen und Wiener, dieeinen Hund halten, dass sie mit diesem Hund umgehen können - etwadurch eine Bestätigung einer absolvierten Hundeschule", so ÖVP WienKlubobmann Matthias Tschirf in Reaktion auf die heutigePressekonferenz der Wiener SPÖ zu diesem Thema.Wichtig bei Kursen dieser Art sind Qualitätsstandards bei derHundetrainerausbildung, sowie ein "Qualifizierungsgutachten der StadtWien" für Trainer und Prüfer in Wien, um den besonderenHerausforderungen in der Großstadt gerecht zu werden. "Wir sprechenuns darüber hinaus jedoch klar für die volle Anerkennung von'Nachweisen zum korrekten Umgang mit Hunden' aus anderenBundesländern aus", so Tschirf weiter."Die Wiener SP-Stadtregierung soll nicht weiterhin starr an derunpraktikablen Rasseliste festhalten, sondern eine ordentliche Lösungfür Mensch und Tier gemeinsam mit allen Experten und Parteienerarbeiten", fordert Tschirf abschließend.Rückfragehinweis: ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien Tel.: T:(+43-1) 4000/81 916, F:(+43-1) 4000/99 819 60 eva.gruy@oevp-wien.at
 
Und noch ein Bericht ....

Hundeführschein: FPÖ wettert gegen "Rassengesetze"

Die FPÖ kündigt eine Verfassungsklage an, das eine Einteilung in Kampfhunde und Nicht-Kampfhunde "wissenschaftlich unmöglich" sei. Für die ÖVP ist die Umsetzung des Hundesführscheins eine "Husch-Pfusch-Aktion

Die Wiener Opposition macht weiter Stimmung gegen den Hundeführschein. Nach scharfer Kritik der Volkspartei an der von der SPÖ geplanten Umsetzung mit 1. Juli wettern am Montag auch die Freiheitlichen gegen das vorgesehene Führscheinmodell - und wollen dementsprechende Taten setzen.

So kündigt der blaue Gemeinderat Herbert Madejski via Aussendung eine Verfassungsklage an, sobald die Regelung beschlossen wird.
Es sei seit langem bekannt, dass eine Rasseeinteilung in sogenannte Kampfhunde und Nicht-Kampfhunde wissenschaftlich unmöglich sei, sagt Madejski. "Falls die Wiener SPÖ die 'Rassengesetze' wirklich per 1. Juli beschließen sollte, dann wird von der FPÖ-Wien umgehend eine Verfassungsklage dagegen eingebracht", so seine Warnung in Richtung Sozialdemokratie.
Der Hundeführschein soll diesen Freitag im Landtag offiziell abgesegnet werden. Damit wäre die entsprechende Gesetzesnovelle dann - abgesehen von der Beeinspruchungsfrist des Bundes - endgültig in Form gegossen.
VP: "Husch-Pfusch-Aktion"

Die Stadt-VP hat das am Montarg als "Husch-Pfusch-Aktion" bezeichnet. Auch sie fordert die Zuziehung von Experten. Laut Klubchef Matthias Tschirf tritt die ÖVP Wien weiterhin für einen Pflicht-Führschein für alle Rassen ein - eventuell mit Ausnahme der kleinsten Vertreter.

Auch seien Fragen wie die Qualifikation des Hundeführschein-Prüfers, Planungen für eine steigende Zahl an abgenommenen Hunden oder nach dem Vorgehen bei einem 15-jährigen Hundebesitzer, der erst mit 16 seinen Führschein machen kann, nach wie vor offen.

Auch bei Klärung dieser Punkte sei die geplante Einführung mit 1. Juli denkbar, notfalls mit einer zusätzlichen Landtagssitzung, zu der die ÖVP gerne bereit sei, unterstrich Tschirf. Auch erbiete er sich, mit den VP-Regierungsmitgliedern zu reden, um die Begutachtungsfrist des Bundes zu beschleunigen.
SPÖ: Volksbefragung als "größte Begutachtung"

Von der Idee einer neuen Begutachtungsrunde, die der ÖVP lediglich zur Verschleppung diene, hält man im Ressort von SP-Stadträtin Sima wenig: "Wir haben die größte Begutachtung gemacht, indem wir das Volk befragt haben."

Man habe sehr wohl Experten bei der Erstellung der Novelle hinzugezogen, und die ausgewählten 13 Rassen auf der Indexliste seien ob ihrer Bisskraft sehr gut begründbar. Und wenn ein Unter-16-Jähriger einen Kampfhund besitze, seien dennoch die Eltern verantwortlich: "Es macht Sinn, dass die kleinen Kinder nicht mit dem Hund spazieren gehen."
(APA/red.)
 
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