Danke schön, jetzt ist mir leichter.
Das mit den Genossenschaften war nur als Beispiel gedacht. Ich hab mich vor einem Jahr von meinem damaligen Freund getrennt, der den Hund behielt, weil ich keine Möglichkeit für tagsüber hatte. Als mein Ex dann übersiedelt ist, hieß es zuerst (von Seiten des Hausmeisters als guter Tip), die anderen Mieter sollten mit dem Hund aufgesucht werden und nach Möglichkeit schriftlich bestätigen, daß sie nix gegen den Hund haben, das wurde dann der Genossenschaft vorgelegt.
Die hat dann aber (trotzdem die Nachbarn nichts gegen den Hund hatten) gemeint, diese Rasse (Staffordshire Bullterrier) wäre bei ihnen verboten. Punkt.
Gottseidank hat sich meine Situation in der Zwischenzeit verändert und ich habe meinen Frenchie jetzt wieder bei mir.
Was wäre gewesen, wenn ich keine Möglichkeit für die Betreuung tagsüber gehabt hätte? Ab ins Tierheim oder was?