Kampfhunde

Eben weil ich nicht weiss, ob es in Österreich eine Definition für Kampfhund gibt, hab ich ja gefragt!
Ich weiß nur, daß manche Wohnungsgenossenschaften die Haltung von bestimmten Rassen verbieten.
lg
Sandra
 
in österreich exisitiert eine definition von kampfhunden nicht. es gibt auch keine sogen. listen. es stand vor längerem zu debatte, aber der vfgh hat dem im vorfeld einhalt geboten. in einzelnen bundesländernsprechen zwar altkluge politiker von dem verbot von kampfhunden. es kann aber nur bei reden bleiben. denn es kann (s.o) nie per gesetz (schon gar nicht per landegesetz)beschlossen werden. man sollte politikern nei glauben, wenn sie von gesetzten reden. die meisten halten vfgh für die abkürzung von verein für gärtnereigehilfen(oder so ähnlich).
 
das mit den genossenschaften ist reine willkür und kann jederzeit zu fall gebracht werden. man muss sich nur wehren und nicht kleinbeigeben!
 
Danke schön, jetzt ist mir leichter.
Das mit den Genossenschaften war nur als Beispiel gedacht. Ich hab mich vor einem Jahr von meinem damaligen Freund getrennt, der den Hund behielt, weil ich keine Möglichkeit für tagsüber hatte. Als mein Ex dann übersiedelt ist, hieß es zuerst (von Seiten des Hausmeisters als guter Tip), die anderen Mieter sollten mit dem Hund aufgesucht werden und nach Möglichkeit schriftlich bestätigen, daß sie nix gegen den Hund haben, das wurde dann der Genossenschaft vorgelegt.
Die hat dann aber (trotzdem die Nachbarn nichts gegen den Hund hatten) gemeint, diese Rasse (Staffordshire Bullterrier) wäre bei ihnen verboten. Punkt.
Gottseidank hat sich meine Situation in der Zwischenzeit verändert und ich habe meinen Frenchie jetzt wieder bei mir.
Was wäre gewesen, wenn ich keine Möglichkeit für die Betreuung tagsüber gehabt hätte? Ab ins Tierheim oder was?
 
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