Kampfhunde wieder führerscheinlos
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit ist Tirols Politik auf den Hund gekommen. Das Kampfhundegesetz wird nach Protesten entschärft.
Tirols Hundebesitzer müssen sich wieder auf eine neue Rechtslage einstellen. LR Konrad Streiter hat eigens für gefährliche Vierbeiner das hiefür zuständige Landespolizeigesetz überarbeiten lassen. Der Entwurf ist in Begutachtung. Im Mai soll ihn der Landtag absegnen.
Der bislang letzte Akt des Gesetzgebers in der Causa Kampfhund ist in Kritik erstickt. Seit März 2004 müssen sich Halter von als gefährlich klassifizierten Rassen - von Dobermann bis Pitbull - beim Bürgermeister um eine Bewilligung, salopp Hundeführerschein genannt, anstellen.
Herrchen und Frauerl benötigen aber auch selbst einen Sanktus. Sie haben ihre Hunde-Tauglichkeit nachzuweisen - durch ein psychologisches Gutachten.
Nach dieser Regelung bellt bald kein Hund mehr. Die Bewilligung für den Vierbeiner und der Psycho-Test für den Zweibeiner sind in Streiters neuem Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.
Passanten sollen dennoch vor Hunde-Attacken geschützt werden, betont der Landesrat. Er greift dabei auf klassische Methoden zurück: Leine oder Maulkorb.
Solche Utensilien sind künftig für 17 Kampfhunderassen (Kasten) beim Gassi-Gehen Pflicht. Und auch sonstige Bellos, die vom Amtstierarzt "als bissig beurteilt" werden, dürfen nicht ohne Schutzvorrichtung ins Freie.
"Nicht zuverlässigen" Personen wird das Halten von Kampfhunden untersagt. Gemeint sind Alkohol- und Drogenkranke sowie Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Notfalls ist es Aufgabe des Bürgermeisters, diesem Personenkreis Kampfhunde abzunehmen.
Um der Sache Nachdruck zu verleihen, drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. In den Gemeinden ist zudem ein Hundeverzeichnis zu führen. Jeder Vierbeiner ab drei Monaten ist darin zu verewigen.
Tierschützerin Inge Welzig hielt schon vom Hundeführerschein rein gar nichts. Auch mit der nachgebesserten Gesetzesvorlage hat sie keine Freude. Es sei "fachlicher Blödsinn" Hunderassen pauschal als gefährlich abzustempeln. Jeder auffällige Hund müsse gleich streng behandelt werden.
Der Schaden sei ohnehin schon angerichtet, resümiert Welzig. Die Hundedebatte in Tirol sei geprägt von "Hysterie". Durch den Begriff Kampfhundegesetz habe die Politik die Stimmung aufgeheizt. Hundebesitzer würden beschimpft, ja fallweise bespuckt.
--
Letztes Jahr hieß es noch, das Gesetz wird komplett abgeschafft
Traurige Grüße
Nina
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit ist Tirols Politik auf den Hund gekommen. Das Kampfhundegesetz wird nach Protesten entschärft.
Tirols Hundebesitzer müssen sich wieder auf eine neue Rechtslage einstellen. LR Konrad Streiter hat eigens für gefährliche Vierbeiner das hiefür zuständige Landespolizeigesetz überarbeiten lassen. Der Entwurf ist in Begutachtung. Im Mai soll ihn der Landtag absegnen.
Der bislang letzte Akt des Gesetzgebers in der Causa Kampfhund ist in Kritik erstickt. Seit März 2004 müssen sich Halter von als gefährlich klassifizierten Rassen - von Dobermann bis Pitbull - beim Bürgermeister um eine Bewilligung, salopp Hundeführerschein genannt, anstellen.
Herrchen und Frauerl benötigen aber auch selbst einen Sanktus. Sie haben ihre Hunde-Tauglichkeit nachzuweisen - durch ein psychologisches Gutachten.
Nach dieser Regelung bellt bald kein Hund mehr. Die Bewilligung für den Vierbeiner und der Psycho-Test für den Zweibeiner sind in Streiters neuem Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.
Passanten sollen dennoch vor Hunde-Attacken geschützt werden, betont der Landesrat. Er greift dabei auf klassische Methoden zurück: Leine oder Maulkorb.
Solche Utensilien sind künftig für 17 Kampfhunderassen (Kasten) beim Gassi-Gehen Pflicht. Und auch sonstige Bellos, die vom Amtstierarzt "als bissig beurteilt" werden, dürfen nicht ohne Schutzvorrichtung ins Freie.
"Nicht zuverlässigen" Personen wird das Halten von Kampfhunden untersagt. Gemeint sind Alkohol- und Drogenkranke sowie Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Notfalls ist es Aufgabe des Bürgermeisters, diesem Personenkreis Kampfhunde abzunehmen.
Um der Sache Nachdruck zu verleihen, drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. In den Gemeinden ist zudem ein Hundeverzeichnis zu führen. Jeder Vierbeiner ab drei Monaten ist darin zu verewigen.
Tierschützerin Inge Welzig hielt schon vom Hundeführerschein rein gar nichts. Auch mit der nachgebesserten Gesetzesvorlage hat sie keine Freude. Es sei "fachlicher Blödsinn" Hunderassen pauschal als gefährlich abzustempeln. Jeder auffällige Hund müsse gleich streng behandelt werden.
Der Schaden sei ohnehin schon angerichtet, resümiert Welzig. Die Hundedebatte in Tirol sei geprägt von "Hysterie". Durch den Begriff Kampfhundegesetz habe die Politik die Stimmung aufgeheizt. Hundebesitzer würden beschimpft, ja fallweise bespuckt.
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Letztes Jahr hieß es noch, das Gesetz wird komplett abgeschafft
Traurige Grüße
Nina