Als Herrchen ganz kurz im Bad war...
Von STEFFEN MEYERund DIETER BECKER
„Der Hund ist als Werkzeug Teil einer schweren sexuellen Nötigung. Strafmaß:
zwei bis 15 Jahre“, sagte ein Oberstaatsanwalt zu BILD
Saarbrücken – Noch nie hat ein deutsches Gericht einen so grotesken, so
bizarren und so widerlichen Fall verhandelt: Vor dem Landgericht Saarbrücken
steht Patrick M. (33). Die Anklage lautet auf „schwere sexuelle Nötigung mit
einem Hund als Werkzeug“.
Als die Staatsanwältin die Anklage verliest, schweigt der glatzköpfige
Angeklagte gleichgültig: Im Mai 2004 traf der gelernte Schlosser (er führt ein
kleines Unternehmen mit einem Angestellten) eine Frau (43) in einer Saarbrücker
Kneipe. Die beiden feierten und tranken zusammen. Mit dem Taxi fuhren sie
später zu ihm.
Die Taxifahrerin als Zeugin: „Ich hab’ gehört, wie sie sagte, daß sie Sex
wolle.“
Der Hundehalter blieb gelassen, als die Anklage verlesen wurde
In seiner Wohnung soll es dann auch dazu gekommen sein. Aber nicht nur das.
Denn dort hielten sich auch noch zwei weitere Männer auf.
Als Herrchen ins Bad ging, hielten sie, so die Anklage, die Frau fest, zogen
sie an ihrem schwarzen Haar herunter auf alle viere. Dann ließen sie „Bandit“
, den 50-Kilo-Kampfhund des Mannes, auf die Frau los. Der Hund hatte Sex mit
ihr!
Am nächsten Morgen ging das Opfer zur Polizei.
Daß die Tat aufgeklärt werden konnte, ist einem Medizin-Experten aus Bayern
zu verdanken. Bei der Frau sichergestellte Spuren (Sperma, Haare) wurden dem
Tierarzt und Molekularbiologen Dr. Rainer Schubert (40) übergeben: „Bei uns
wurde ein ausführliches DNA-Profil erstellt. Damit konnten wir beweisen, daß
die Vergewaltigung durch einen Hund erfolgt ist.“
Ein Hundeexperte: „Das Tier muß einen überdimensionalen Sexualtrieb und
schon lange nicht mehr gedeckt haben. Eine Vergewaltigung kann man keinem Hund
der Welt antrainieren!“
Sitzt das wahre Tier auf der Anklagebank? Mindeststrafe zwei Jahre.
PS: Der Hund lebt noch immer beim Angeklagten zu Hause.
_http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html_
(http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html)
Von STEFFEN MEYERund DIETER BECKER
„Der Hund ist als Werkzeug Teil einer schweren sexuellen Nötigung. Strafmaß:
zwei bis 15 Jahre“, sagte ein Oberstaatsanwalt zu BILD
Saarbrücken – Noch nie hat ein deutsches Gericht einen so grotesken, so
bizarren und so widerlichen Fall verhandelt: Vor dem Landgericht Saarbrücken
steht Patrick M. (33). Die Anklage lautet auf „schwere sexuelle Nötigung mit
einem Hund als Werkzeug“.
Als die Staatsanwältin die Anklage verliest, schweigt der glatzköpfige
Angeklagte gleichgültig: Im Mai 2004 traf der gelernte Schlosser (er führt ein
kleines Unternehmen mit einem Angestellten) eine Frau (43) in einer Saarbrücker
Kneipe. Die beiden feierten und tranken zusammen. Mit dem Taxi fuhren sie
später zu ihm.
Die Taxifahrerin als Zeugin: „Ich hab’ gehört, wie sie sagte, daß sie Sex
wolle.“
Der Hundehalter blieb gelassen, als die Anklage verlesen wurde
In seiner Wohnung soll es dann auch dazu gekommen sein. Aber nicht nur das.
Denn dort hielten sich auch noch zwei weitere Männer auf.
Als Herrchen ins Bad ging, hielten sie, so die Anklage, die Frau fest, zogen
sie an ihrem schwarzen Haar herunter auf alle viere. Dann ließen sie „Bandit“
, den 50-Kilo-Kampfhund des Mannes, auf die Frau los. Der Hund hatte Sex mit
ihr!
Am nächsten Morgen ging das Opfer zur Polizei.
Daß die Tat aufgeklärt werden konnte, ist einem Medizin-Experten aus Bayern
zu verdanken. Bei der Frau sichergestellte Spuren (Sperma, Haare) wurden dem
Tierarzt und Molekularbiologen Dr. Rainer Schubert (40) übergeben: „Bei uns
wurde ein ausführliches DNA-Profil erstellt. Damit konnten wir beweisen, daß
die Vergewaltigung durch einen Hund erfolgt ist.“
Ein Hundeexperte: „Das Tier muß einen überdimensionalen Sexualtrieb und
schon lange nicht mehr gedeckt haben. Eine Vergewaltigung kann man keinem Hund
der Welt antrainieren!“
Sitzt das wahre Tier auf der Anklagebank? Mindeststrafe zwei Jahre.
PS: Der Hund lebt noch immer beim Angeklagten zu Hause.
_http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html_
(http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html)