Joggerin von Hund totgebissen (OÖ)

Ich glaube, gelesen zu haben, dass die Beschuldigten schon länger nicht mehr beim ÖCAST oder beim ÖKV sind. (warum auch immer - Ausschluss?)
Bin der Ansicht, dass ein absolutes Hundehalteverbot ausgesprochen werden sollte und auch durchgesetzt. Diese Art und Weise, wie sie jetzt stattfindet, ist einfach grottenschlecht und kontraproduktiv. Damit tut man weder der Rassehundezucht, noch der Rasse AmStaff was Gutes.
 
Hier stand in irgendeinem Beitrag, dass sie im ÖKV ist... Und ein Ausschluß kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, weil da schon extrem viel passieren muss, bis überhaupt mal so ein Schritt eingeleitet wird.. Anzeigen wegen zuchtverstöße etc wurden beim VDH immer nur belächelt, weil letztendlich doch alle zusammen klüngeln...
 
Heute Im ORF 2 bei Thema um 21:10 Uhr gibt es einen Bericht über "Verurteilte Züchterin darf wieder Listenhunde halten!"
 
Ich glaube, gelesen zu haben, dass die Beschuldigten schon länger nicht mehr beim ÖCAST oder beim ÖKV sind. (warum auch immer - Ausschluss?)
Bin der Ansicht, dass ein absolutes Hundehalteverbot ausgesprochen werden sollte und auch durchgesetzt. Diese Art und Weise, wie sie jetzt stattfindet, ist einfach grottenschlecht und kontraproduktiv. Damit tut man weder der Rassehundezucht, noch der Rasse AmStaff was Gutes.

Wären die beiden Damen ausgeschlossen worden, hätte das zumindest der ÖKV an die große Glocke gehängt, alleine schon um zu signalisieren, dass es keine schärferen Gesetze braucht, weil er selbst seinen Stall sauber hält.

Ich habe auf der ÖKV-HP datiert mit 11.11.2021 dies gefunden: "„Aus privaten Gründen haben Frau K N und Frau M N ihre Positionen als Kassier und Beisitz zurückgelegt.“ Heißt aber nur, dass sie keine Funktionen mehr innehatten.

Kurz nachdem 4-Pfoten aufgebracht hatte, der gegenstädliche Hund sei aggressiv trainiert worden, reagierte ein ÖKV-Funktionär, indem er in seinem Verein recherchierte, dass die Dame mit dem Hund im Zeitraum von 14.09.19 bis 2022 5 Kurse gemacht hatte, wobei einer wegen Corona nur eingeschränkt abgehalten worden war und der letzte nur zu zwei Dritteln absolviert (wegen der Schwangerschaft der Ehefrau). Das "Beutespiel" habe Juli ud August 2020 stattgefunden (Anm: kurz nachdem Junghundekurs und vor den BGH-Kurs). Der Traier habe ausgesagt (Bem ca um den 07.10.23), dass Frau N seit fast 1,5 Jahren nicht mehr am Hundeabrichteplatz gewesen sei.

Sonst konnte ich zum Verhöltnis zu ÖKV und ÖCAST nichts finden.

Aufgefallen ist mir noch, dass kurz nach dem Unglück, am 12.10.23, zwei Deckrüden dieser Züchterin(en) plötzlich von der ÖCAST-HP verschwunden waren, die laut Wayback-Machine jedenfalls noch am 26.03.2023 dort gelistet waren.

Ebenso wurde kurz nach dem Unfall die HP einer Zuchtstätte, die mit den beiden Damen sehr verbunden Ist oder war und auch selbst mit einem Hund aus deren Zuchtstätte züchtet, aus dem Netz genommen.

Zum Hundehalteverbot: Mit den Antworten, die diese Frau im Verfahren gegeben hat, die darauf hinauslaufen, dass sie lediglich eines nicht mehr tun würde, nämlich drei Hunde gleichzeitig ausführen, lässt sich meiner Meiung ach durchaus eine Prognose stellen, die zukünftige Hundehaltung verbietet.
 
ORF geht bei uns leider nicht. Ich finde es eigentlich schade, da eure Sender auch tolle Programme haben. Bei uns schaue ich nur mal was aus der Mediathek. ZDF zum Beispiel macht gute Filme.
 
Hab es mir gerade angeschaut. Wie ich vermutet habe, allgemeines Hundehalteverbot war rechtlich nicht möglich, weil das eben nur in Zusammenhang mit Tierquälerei ausgesprochen werden kann, die hier nicht vorlag oder zumindest nicht zu beweisen war, so dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal ermittelt hat in die Richtung.

Der Pfotenhilfe -Stadler stellt weiterhin die mAn völlig falsche Behauptung auf, dass nur die böse Schutzausbildung Schuld war an dem Vorfall.
Ein gefährlicher Irrtum, der zu einem falschen Gefühl von Sicherheit und dadurch fahrlässigem Verhalten führen könnte.
So nach dem Motto, hat der Hund nie in den Ärmel beißen dürfen, dann kann eh nix passieren🤷🏼‍♀️

Dass die Frauen wirklich wieder AmStaff halten wollen, oder irgendwelche ähnlichen Hunde, womöglich an diesem Ort in diesem Haus, das ist für mich absolut überhaupt nicht nachvollziehbar.

Ich würde wegziehen und wahrscheinlich würde ich es auch nicht ohne Hunde aushalten, aber ich würde mir dann eine ganz andere Rasse oder Mischung aussuchen. Optisch und vom Wesen her.
 
Ich kann mich erinnern, dass in einer Zeitung geschrieben wurde, dass sie auf dem Rückweg einem Nachbarn begegnet sei und dem gesagt habe, was passiert ist. Das wird in diesem Bericht bestätigt, ich wurde dafür blöd angemacht, weil ich das geschrieben habe, aber nicht mehr gefunden habe . Ist nicht wichtig- aber vielleicht könnten manche mal drüber nachdenken.
 
Die Stadler ist eie Crux für sich inklusive des Spendenkaisers, dem sie angehört.

Ein absolutes Halteverbot ist mMn durchaus juristisch sogar nach dem aktuellen Landesgesetz argumentierbar. Wenn jemand so tickt wie diese Frau, ist es mitr völlig egal, ob sie es ohne Hund aushält oder nicht. Der Obduktionsbericht ist so schrecklich, dass jedem normalen Menschen, der so etwas verursacht hat, von sich aus die Lust aufs Hundehalten vergeht.

massivste Weichgewebszerstörungen im gesamten Gesichts- und Nackenbereich mit teils traumatischer Skelettierung des Gesichtes, lochartige Bruchzone des Schädelknochens in der rechten hinteren Schädelgrube, zahlreiche bis tief ins Gewebe reichende Hautdurchtrennungen an den Extremitäten, Fingerknochen- und Zehenbrüche links, eine Gasembolie am Herzen, Bruch des linken Schildknorpeloberhornes mit Umblutung (Anm Schildknorpel befindet sich an der KEHLE), Rippenserienbruch rechts in mittlerer Schlüsselbeinlinie (IV. bis VIII. Rippe), Eintritt des Todes noch am Ort des Vorfalles an Blutverlust und einer Gasembolie im Gefolge massiver Gewebszerstörungen bei multiplen Gewalteinwirkungen vornehmlich im Kopf-, Hals-/Nacken- und Extremitätenbereich

Bist du sicher, dass du als Verursacher keine 6 Monate später darum streiten würdest, wieder Hunde zu halten?


Die Frauen haben ja vor, anderswo hinzuziehen und künftig andere Nachbarn zu beglücken.

Wenn eh nichts mehr spürbare Konsequenzen hat für den, der es schuldhaft verursacht hat, hat, dann können wir uns die ganze Justiz schön lagsam sparen.

Mir wär es recht, wenn der Gesetzgeber bei seiner Anlassnovelle mehr Augenmerk auf den Menschen und weniger auf die Rasse und Größe des Hundes legte.
 
Nein, ich würde das nicht tun, also klagen. Sondern wegziehen, und vielleicht Jahre später wäre die Sehnsucht nach Hunden wieder da.
Ich weiß es natürlich nicht. Kann mich da nicht wirklich reinversetzten.
 
Ich finde es generell sehr sehr bedenklich wie man bei so einem Thema noch den ÖKV verteidigen kann.
Das ist mir schlich unverständlich. Die ständigen Ausreden, immer " der ÖKV tut eh alles " ect -
Was für eine gequirlte Sch******* - Sorry aber das geht gar nicht.

Nein, man kann den ÖKV nicht für alles verantwortlich machen- aber für vieles - Hundehalter sind selbst für ihr tun & handeln verantwortlich.
Aber der ÖKV tut lange nichts - egal um welches Thema es geht! Da werden Tiere als Gebärmaschinen missbraucht, Anzeigen geschalten weil es Hundeschulen gibt, die immer noch mit Würger, Stachler, Strom & Co arbeiten, Hunde in Nebengebäuden gehalten und Schwarzwürfe gezogen - die ÖKV Papiere bekommen haben, lange zugesehen das Hunde mit schweren Anomalie und gesundheitlichen Problemen in die Zucht gehen ect.....

Und dann wundert sich Züchter das von außen Druck und Unverständniss kommt -
:rolleyes:
 
"Das LVwG OÖ erkennt durch seine Richterin XY über die

Beschwerde der L M,

vertreten durch H Rechtsanwälte OG, Adresse, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Naarn im Machlande vom 09.10.2023, GZ: 742-53-0656/2023, betreffend Untersagung der Hundehaltung gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2002 (Oö. HHG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung..."

"Beschwerde der L M" ist mir schon beim ersten Überfliegen aufgefallen. Die Dame hieß zum Zeitpunkt des Unfalles K N und ist auch im ÖCAST als K N aufgetreten und wurde als K N im ÖHZB geführt-

Ich frage mich gerade, ob hier das Namensänderungsgesetz bemüht wurde und so aus KN LM geworden ist. Da (aus Datenschutzgründen???) seit 2022 die Adressen (Korr) der Züchter nicht mehr im ÖHZB aufscheinen, wäre für Frau K. N. ein NEUANFANG ALS ZÜCHTERIN L. M. eine ganz simple Sache.

Im Zusammenhang mit einer Namensänderung wird mir auch der Sinn der Beschwerde gegen das Halteverbot verständlicher.

PS: Auffallend während der gesamten Berichterstattung war, dass von der Züchterin immer nur als die Besitzerin, die Hundehalterin, die 37-Jährige berichtet wurde, während über das Opfer mit Vornamen und Anfangsbuchstaben des Familiennamens genannt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre mir jetzt nicht sicher, ob die Abkürzung des Vornamens sich nicht nur durch die Anonymisierung in der Veröffentlichung des Erkenntnis geändert hat?
 
Ich wäre mir jetzt nicht sicher, ob die Abkürzung des Vornamens sich nicht nur durch die Anonymisierung in der Veröffentlichung des Erkenntnis geändert hat?
Es wird daher kein Namen veröffentlich, weil es hier sicherlich auch um den Schutz gegen die Öffentlichkeit geht.

Wenn meine bessere Hälfte bei so einem Unfall ums Leben kommen würde und ich den Namen der Besitzer/ Halter oder zu diesem Zp die/den Verantwortlichen treffen würde- Gnade Gott.
Diese 2 Frauen wurden schon relativ heftig angefeindet, weil sie in einer Gg Lebensgemeinschaft lebten und das in diesem Dorf nicht gut ankam bzw akzeptiert wurde.
 
Menschen, die mit Hunden leben und Hunde lieben, also zB auch ich, sind durch so einen Vorfall natürlich immer besonders schockiert.
Das darf eigentlich gar nicht vorkommen, dass diese Tiere, die für uns so wichtig sind, so ein furchtbares Verhalten zeigen. Das ist emotional ganz schwer zu fassen und zu verarbeiten.

Und dann kommen da die Hundehalterinnen ins Spiel. Zusammen mit der Überzeugung, dass das Problem immer und ausschließlich am anderen Ende der Leine liegen muss.

Wäre die Frau durch einen Autounfall getötet worden, weil jemand mit einem illegal auffrisierten Auto mit extrem überhöhter Geschwindigkeit auf der Landstraße unterwegs ist, in einer Kurve die Kontrolle verliert und dabei die am Straßenrand joggende Frau erfasst, dann hätte sich vermutlich deutlich weniger Hass auf die Lenkerin des Fahrzeuges oder ihre Familie entladen. Vermutlich würde man auch kaum die genaue Natur der Verletzungen besprechen wollen, die letztlich zum Tod geführt haben. Man würde es als fatalen, schuldhaften Unfall mit tödlichem Ausgang ansehen. Das Gesetz sieht in so einem Fall glaube ich auch keinen lebenslangen Führerscheinentzug vor, bitte um Korrektur, falls ich mich irre?
Wohl aber Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, Strafrahmen bis zu drei Jahre.
 
Menschen, die mit Hunden leben und Hunde lieben, also zB auch ich, sind durch so einen Vorfall natürlich immer besonders schockiert.
Das darf eigentlich gar nicht vorkommen, dass diese Tiere, die für uns so wichtig sind, so ein furchtbares Verhalten zeigen. Das ist emotional ganz schwer zu fassen und zu verarbeiten.
Richtig !
Und dann kommen da die Hundehalterinnen ins Spiel. Zusammen mit der Überzeugung, dass das Problem immer und ausschließlich am anderen Ende der Leine liegen muss.
Sehe ich absolut anderst - es stimmt auch nicht. Und weil ich es leider ( auch in meiner Familie + freundeskreis ) es erleben musste !!!


Wäre die Frau durch einen Autounfall getötet worden, weil jemand mit einem illegal auffrisierten Auto mit extrem überhöhter Geschwindigkeit auf der Landstraße unterwegs ist, in einer Kurve die Kontrolle verliert und dabei die am Straßenrand joggende Frau erfasst, dann hätte sich vermutlich deutlich weniger Hass auf die Lenkerin des Fahrzeuges oder ihre Familie entladen. Vermutlich würde man auch kaum die genaue Natur der Verletzungen besprechen wollen, die letztlich zum Tod geführt haben. Man würde es als fatalen, schuldhaften Unfall mit tödlichem Ausgang ansehen. Das Gesetz sieht in so einem Fall glaube ich auch keinen lebenslangen Führerscheinentzug vor, bitte um Korrektur, falls ich mich irre?
Wohl aber Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, Strafrahmen bis zu drei Jahre.

Für mich spielt es keine Rolle
Jemand, der alkoholisiert am Steuer sitz und ein Mensch/ Kind oder Tiere einfach zu tode fährt
Jemand der zugedröhnt von Drogen ist
Jemand der Fahrlässig handelt
ect....

Unfälle passieren, so Vorausschauend ist NIEMAND - und es sind Hunde. Hunde sind unberechenbar in vielen Situationen.
Daher bin ich sehr sehr vorsichtig was be-und Urteilen angeht bzw betrifft.
Mit Finger auf Andere zeigen ist immer sehr leicht, bis es einen selber erwischt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre mir jetzt nicht sicher, ob die Abkürzung des Vornamens sich nicht nur durch die Anonymisierung in der Veröffentlichung des Erkenntnis geändert hat?
Verstehe nicht, was Sie mit dieser Aussage im Konjunktiv, die mit einem Fragezeichen endet, sagen wollen.
deutlich weniger Hass
Unterstell mit bitte nicht Hass. Es muss doch jedem klar sein, dass es nicht angeht, dass alle paar Jahre jemand stirbt, weil andere gerne Hunde halten.
Meiner Meinung nach ist es vernünftig, endlich mal ordentlich beim Verursacher durchzugreifen, statt diesen im Grunde unbehelligt weitermachen zu lassen, dafür aber für alle anderen die Bedigungen zu verschärfen.
Ich finde es jedenfalls asozial, wenn die Anlassgebende einer weiteren Gesetzesverschärfung noch bevor diese beschlossen ist, provokant Öl ins Feuer gießt.
Wäre die Frau durch einen Autounfall getötet worden,
Ist ja gut, dass du quasi kontradiktorisch die Frau L. M. aka K. N. vertrittst. Aber der tödliche Autounfall hinkt doch ein wenig.
Vermutlich würde man auch kaum die genaue Natur der Verletzungen besprechen wollen, die letztlich zum Tod geführt haben
Wenn das Gesicht eines Menschen teilweise skelettiert ist, weil Hunde das lebendige Fleisch von den Knochen gerissen haben, fällt mir als Vergleich nicht ein Autounfall ein, sondern etwas Abartiges, etwa einer der Kannibalismusfälle.
Das Gesetz sieht in so einem Fall glaube ich auch keinen lebenslangen Führerscheinentzug vor, bitte um Korrektur, falls ich mich irre?

Und ja, ein Unfallverursacher kann seinen Führerschein verlieren, wenn ihm grundlegende Fähigkeiten der Fahrtauglichkeit fehlen, sei es körperlich geistig oder charakterlich.

Schon vergessen, dass diese Frau zuerst mal nachhause ist, dass sie ihre blutige Kleidung und die blutige Leine ziemlich weit entfernt, in Linz, in einer Mülltonne entsorgen ließ, dass sie zuerst den Elmo zum Bauernopfer gemacht hat und erst eine Woche nach dem Unfall eingestanden hat, dass sie mit 3 Hunden unterwegs war, dass sie behauptet hat nur Elmo hätte gebissen, bis Gutachter bewiesen hatten, dass alle 3 Hunde zugebissen hatten???????????

Findest du wirklich, dass so ein Mensch Dritten gegenüber Verantwortung für ein Tier haben darf?
 
Hab ich nicht vergessen, ist aber auch eine menschliche Panik-Reaktion in so einem Fall, die häufiger vorkommt. Weglaufen, verstecken, vertuschen wollen, …..

@Jamie: ich glaube auch nicht, dass das Problem zu 100% immer am anderen Ende der Leine liegt.
In einigen wenigen Fällen (nicht in diesem!) hat der Hundehalter auch alles zumindest fast richtig gemacht und trotzdem passiert etwas.
 
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