Jäger erschießt wieder einmal Hund

Sauber,.. Hund der Nachbarn auf seinem Grund ,... da war wohl net viel mit wildern ,... schiesswütiger **PPPPIIIIIIIIIIIIIPPPPP** :mad:
 
Wobei seine Rechtfertigung ja noch viel schlimmer ist als die anzunehmende Wahrheit, nämlich, dass er es absichtlich gemacht hat und eben genau den Nachbarshund erschossen hat, weil der es wagte, seinen Grund und Boden zu betreten.

Man stelle sich mal vor, der schießt einfach auf irgendetwas, das er nicht genau erkennen kann, in einer Wohngegend auf seinem offensichtlich offen zugänglichen Grundstück.

Dann kommt demnächst mal ein kleines Kind daher, mit so einer Mütze mit Ohrwaschln drauf zB, und er schießt, weil er es für ein Reh hält?:mad:
 
Auf eskalierenden Nachbarschaftsstreit haben Jäger aber keinen Alleinanspruch. Im Fränkischen hat der Nachbar den Border Collie Welpen der Tochter mit Vorsatz überfahren, weil er mit dem Kramladen des Vaters im Clinch lag.

Der ist dem Hundebaby auf der Straße nachgefahren und hat den Kleinen von hinten überrollt. Langsam, kontrolliert und vor Zeugen.

Widerlich, wozu manche "Mitmenschen" fähig sind. Ich wette, wenn sie die Chance sähen, straflos davonzukommen, vergriffen sie sich nicht an den Hunden, sondern an deren Besitzern/Kindern.
 
Der Jäger hat in besiedeltem Gebiet geschossen? Finde ich interessant...

§ 96
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung
oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden
würde, darf nicht gejagt werden.
(2) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und
Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
darf das Wild zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht
beschossen
werden.
33a

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009093/LRNI_2009093.pdf

Aaaaaah, jetzt wird mir klar, warum er den Hund gerade mit einem Fuchs verwechselt hat:

§ 97
Töten, Fangen und Beunruhigen des Wildes durch
jagdfremde Personen
[...]
(3) Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern,
Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet,
dort Füchse, Baum- oder Edel-, Stein- oder Hausmarder, Iltisse
und Wiesel zu fangen und zu töten. Die Bezirksverwaltungsbehörde
kann für den Fang und die Tötung von Habichten Ausnahmen
gemäß § 3 Abs. 8 zulassen. Der Gebrauch der Schußwaffe
ist hiebei nicht zulässig.
Das gefangene und getötete Raubwild ist
dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher
unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.

Quelle: ebenda

Der Gebrauch einer Schusswaffe ist aber trotzdem nicht erlaubt... :confused:
 
Der Gebrauch einer Schusswaffe ist aber trotzdem nicht erlaubt... :confused:

Ja das gute alte Jagdgesetz. Die Jäger sollten es kennen, die Richter einen solchen Fall danach urteilen. Den Hund abzuschiessen war sicherlich falsch. Der Gebrauch der Schusswaffe war definitiv nicht erlaubt.

Ein Problem ist es allerdings schon, wenn man den Hund einfach so frei herumlaufen lässt anstatt ihn sicher am eigenen Grund zu halten. Vielleicht hat es schon öfters Ärger wegen des Hundes gegeben und nun ist die Lage dann eskaliert. Viele Bewohner am Land sind da leider auch uneinsichtig und lassen ihren Hund (der "Tut-Nix" heisst) durch die ganze Ortschaft schweifen. Eine Teilschuld wird den Halter dabei auch treffen.

lg,

Martin
 
Die Hundebesitzer sind schuldig, ihren Hund nicht 100%ig beaufsichtigt zu haben. Die Mitschuld am Tod des Hundes halte ich dennoch für eher gering, und auch wenn nicht: es geht darum, dass ein Jäger einfach so im Wohngebiet herumballert, ob nun absichtlich und bewußt den Hund erschießend, oder tatsächlich - fast noch schlimmer - aus Versehen, seine Schuld wiegt jedenfalls vom Gewicht her viel schwerer....

Zwei von meinen drei Hunden haben es übrigens auch schon mal geschafft, auf das Nachbarsgrundstück zu gelangen, eine sogar mehrmals, bis wir endlich die ( total überwuchterten ) Lücken im Zaun gefunden und geschlossen haben. Der Komposthaufen mit Essensresten hatte es ihnen angetan - wenn ich mir vorstelle, der Nachbar hätte sie dann gleich erschossen............:mad:

(GSD ist unser Nachbar aber ein ganz Netter und hat mich nur angerufen, weil er sich vor dem großen schwarzen Hund ein wenig fürchtet. Seitdem war übrigens kein Hund mehr bei ihm auf Besuch.)
 
Ja das gute alte Jagdgesetz. Die Jäger sollten es kennen, die Richter einen solchen Fall danach urteilen. Den Hund abzuschiessen war sicherlich falsch. Der Gebrauch der Schusswaffe war definitiv nicht erlaubt.

Ein Problem ist es allerdings schon, wenn man den Hund einfach so frei herumlaufen lässt anstatt ihn sicher am eigenen Grund zu halten. Vielleicht hat es schon öfters Ärger wegen des Hundes gegeben und nun ist die Lage dann eskaliert. Viele Bewohner am Land sind da leider auch uneinsichtig und lassen ihren Hund (der "Tut-Nix" heisst) durch die ganze Ortschaft schweifen. Eine Teilschuld wird den Halter dabei auch treffen.

lg,

Martin

Damit wirst du wohl leider recht haben...

Schad, wieder einmal sind die Menschen zu bequem, zu faul, zu *was auch immer* gewesen. Und büßen musste es der Hund...
 
Wenn es in einer Gegend noch allgemein üblich ist, einen Hund gelegentlich auch mal alleine raus zu lassen, dann ist es dort auch kein Verbrechen.
Mein erster Hund war auch regelmäßig alleine unterwegs, und ich bin noch keine 80 oder 90...ist noch gar nicht so lange her, dass das allgemein üblich war.

Und Schuld am Tod des Hundes hat noch immer der Jäger.

Mir gefällt diese Tendenz nicht, dass sich die Hundehalter immer in erster Linie selber gegenseitig die Schuld geben, so nach dem Motto, ja hättens halt besser aufgepasst...sicher, man kann fast immer noch besser aufpassen, egal, um was es geht.

Mit der Einstellung erlaubt man es aber auch dem Rest der Welt, gegen unsere Hunde zu sein, und verpflichtet uns selber dazu, ständig aufzupassen, dass der Hund immer total sicher verwahrt ist.

Ich finde aber, wir leben in einer sozialen Gesellschaft, wir solten miteinander leben, jeder ist für jeden anderen (und dessen Kinder und Hunde) irgendwie mitverantwortlich.
 
Entzug der Jagdtlizenz - unwiderruflich - ohne wenn und aber:mad: Eine saftige Strafe noch obendrei....nur wirds das wohl nicht spielen.

Verantwortungslos und furchtbar feige:mad: Armer Hund!

Edit: unabhaengig von diesem Fall, ist es fuer mich ein no go einen Hund unbeaufsichtligt, dh. ausser Sichtweite (eigenes eingezaeuntes Grundstueck mal ausgenommen) rumlaufen zu lassen! Da haette ICH viel zu viel Angst um meinen Hund. D.h. die Meinung, dass es auf dem Land ok ist, dass der Hund seine Runden alleine dreht teile ich nicht. Dennoch ist es aufs schaerfste zu verurteilen, wenn ein Trottel von ......wie im wilden Westen ein Lebewesen erschiesst, wonei er nicht einmal erkennt auf was er da gerade gezielt hat, sagt er zumindest, wenns stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir haben hinten heraus auch eine grosse Wiese und lassen unsere Hunde dort frei laufen, wenn auch unter Aufsicht. Ich nehme nicht an, dass der Hund sehr weit von seiner jungen Führerin weg war, genau, wie es bei uns auch immer ist. Unser Grundstück geht auf Wiesen und Weiden und Wald hinaus und wird von den Nachbarn her von ebensolchen Grundstücken begrenzt. Es ist durchaus üblich im Ort, dass die Hunde hinten heraus bei allem mit ihren Besitzern mitgehen, ob Pferde, Schafe, Kühe versorgen oder Unterhaltungsarbeiten erledigen. Solange die Hunde in der Nähe ihrer Besitzer bleiben und nicht jagen, ist das erlaubt und auch üblich.
Vor einiger Zeit hat ein Jäger so ähnlich in Thüringen einen Hund erschossen, der hat seine Jagderlaubnis verloren. Offensichtlich denken mittlerweile manche Gerichte um. Im Nachbarort hat vor einigen Jahren ein Afghane mit einem Jackie gespielt und ist vom Waldrand aus ein paar Meter in eine Wiese hinein gerannt. Der Jäger hat ihn erschossen, obwohl die Frauchen gleich hinter den Hunden kamen. Der Jäger hat noch Recht bekommen, das könnte sich heute aber anders darstellen. Immerhin hätte er die Besitzerinnen treffen können......und es ist auch gegen den Tierschutzgedanken....von dem Verlust, den die Besitzerin verarbeiten muss, mal abgesehen. VLG Ulrike
 
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Edit: unabhaengig von diesem Fall, ist es fuer mich ein no go einen Hund unbeaufsichtligt, dh. ausser Sichtweite (eigenes eingezaeuntes Grundstueck mal ausgenommen) rumlaufen zu lassen! Da haette ICH viel zu viel Angst um meinen Hund. D.h. die Meinung, dass es auf dem Land ok ist, dass der Hund seine Runden alleine dreht teile ich nicht. .........

OK finde ich es auch nicht, und obwohl bei uns im Dorf genau 2 Hunde öfter mal alleine unterwegs sind, dürfen meine das sicher nicht - aber es ist kein so großes VERBRECHEN, dass Todesstrafe für den Hund auch nur irgendwie angemessen sein könnte, das meinte ich damit.
 
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