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§ 96
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung
oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden
würde, darf nicht gejagt werden.
(2) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und
Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
darf das Wild zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht
beschossen werden.
33a
§ 97
Töten, Fangen und Beunruhigen des Wildes durch
jagdfremde Personen
[...]
(3) Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern,
Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet,
dort Füchse, Baum- oder Edel-, Stein- oder Hausmarder, Iltisse
und Wiesel zu fangen und zu töten. Die Bezirksverwaltungsbehörde
kann für den Fang und die Tötung von Habichten Ausnahmen
gemäß § 3 Abs. 8 zulassen. Der Gebrauch der Schußwaffe
ist hiebei nicht zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist
dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher
unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.
Der Gebrauch einer Schusswaffe ist aber trotzdem nicht erlaubt...
Ja das gute alte Jagdgesetz. Die Jäger sollten es kennen, die Richter einen solchen Fall danach urteilen. Den Hund abzuschiessen war sicherlich falsch. Der Gebrauch der Schusswaffe war definitiv nicht erlaubt.
Ein Problem ist es allerdings schon, wenn man den Hund einfach so frei herumlaufen lässt anstatt ihn sicher am eigenen Grund zu halten. Vielleicht hat es schon öfters Ärger wegen des Hundes gegeben und nun ist die Lage dann eskaliert. Viele Bewohner am Land sind da leider auch uneinsichtig und lassen ihren Hund (der "Tut-Nix" heisst) durch die ganze Ortschaft schweifen. Eine Teilschuld wird den Halter dabei auch treffen.
lg,
Martin
....
Edit: unabhaengig von diesem Fall, ist es fuer mich ein no go einen Hund unbeaufsichtligt, dh. ausser Sichtweite (eigenes eingezaeuntes Grundstueck mal ausgenommen) rumlaufen zu lassen! Da haette ICH viel zu viel Angst um meinen Hund. D.h. die Meinung, dass es auf dem Land ok ist, dass der Hund seine Runden alleine dreht teile ich nicht. .........
OK finde ich es auch nicht, und obwohl bei uns im Dorf genau 2 Hunde öfter mal alleine unterwegs sind, dürfen meine das sicher nicht - aber es ist kein so großes VERBRECHEN, dass Todesstrafe für den Hund auch nur irgendwie angemessen sein könnte, das meinte ich damit.