jagdgesetz-hunde-schriftliches

Hallo;

Also ich glaube auch, so wie LingLing, dass dieser Polizist, aus einer Jägerfamilie kommt oder vielleicht sogar selbst Jäger ist.
Ansonst, sage ihm dass er dich doch ruhig anzeigen soll, dann wird die zuständige BH entscheiden. (Einspruch nicht vergessen) Dann habe ich es auch schriftlich.
MfG Thomas
 
@lingling

der polizist ist eigentlich sehr nett u. hat mir in einer echt miesen sache gegen den ortsansässigen jäger (er hat meine katze im siedlungsbebiet getötet) sehr geholfen.

ich denke, er ist einfach uninformiert und hat mir im zuge der ganzen sache mit dem jäger eben gesagt "hängens den dackel an, weil es ist eh gesetz".

worauf ich widersprochen hab, und er auf seiner meinung beharrte.

ich werd mir alles betreffende ausdrucken u. einstecken für den fall.

danke für eure tips.

lg brigitte
 
@chess:

Wie gesagt, es kann nur sein, dass eure Gemeinde eine eigene Verordnung definiert bzw. beschlossen hat.

Vor einiger Zeit habe ich z.B. in einer tiroler Gemeinde per E-Mail nachgefragt, ob mein -natürlich gut erzogener und abrufbarer- Hund bei einem Wanderurlaub ständig an der Leine geführt werden muss (wurde mir von mehreren Hundehaltern so zugetragen), da Tirol anscheinend ein sehr strenges Polizeistrafgesetz hat-von Seite der Gemeinde wurde mir aber versichert, dass er, wenn er wirklich brav ist, keinen belästigt oder gar Wild hetzt, etc... er selbstverständlich ohne Leine oder Maulkorb außerhalb des Ortes in Ruf und Sichtweite unterwegs sein darf...

Naja, jedenfalls viel Glück!
 
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