Jäger

Angel011

Medium Knochen
Hallo! Ich würde gerne wissen, wie hoch in etwa eine Anzeige kommt, wenn einem der Jäger anzeigt weil man auf "seinem" Grund mit den Hunden (an der Leine ) unterwegs war! Er hat uns zur Sau gemacht weil wir durch einen Weingarten gegangen sind (war ein Abschneider,musste dringend zum Auto zurück wegen eines gesundheitlichen Problems)deswegen haben wir den Weg durch den Weingarten genommen. Er hat uns wüst beschimpft u. gesagt dass er uns jetzt anzeigt, weil wir sind im schon lange ein Dorn im Auge quasi!
 
Hallo,

war ersichtlich, dass es sich um Privatgrund handelt (Schild mit "Durchgang verboten!" oder so)?
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich selbst zur Polizei gehen und denen sagen, dass du aus gesundheitlichen Gründen gezwungen war, so schnell wie möglich umzukehren. Und denen genau beschreiben, wann und wo das stattfand und dass du deinen Hund an der Leine geführt hast.

Lg und alles Gute!
 
Da würde ich erst mal abwarten, ob überhaupt eine Anzeige kommt und vor allem, was der Grund der Anzeige sein soll... ;)

Aber ich würde auch die Behörde darüber informieren, dass du von diesem Jäger aufs übelste beschimpft und beleidigt wurdest, wenn es stimmt... das darf der nämlich auch nicht, egal ob er ein Amt ausübt oder nicht..
 
ich würd jetzt mal abwarten was wirklich passiert. sollte wirklich was kommen,kannst ja einspruch erheben
solltest name etc wissen, könntest auch noch anrufen und dich mit gesundheitlichem problem entschuldigen, das kann jedem passieren
 
Hallo,

war ersichtlich, dass es sich um Privatgrund handelt (Schild mit "Durchgang verboten!" oder so)?
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich selbst zur Polizei gehen und denen sagen, dass du aus gesundheitlichen Gründen gezwungen war, so schnell wie möglich umzukehren. Und denen genau beschreiben, wann und wo das stattfand und dass du deinen Hund an der Leine geführt hast.

Lg und alles Gute!

NEIN, es ist nicht als Privatgrund deklariert. :-(
 
ich würd jetzt mal abwarten was wirklich passiert. sollte wirklich was kommen,kannst ja einspruch erheben
solltest name etc wissen, könntest auch noch anrufen und dich mit gesundheitlichem problem entschuldigen, das kann jedem passieren

Nein,ich kenne seinen Namen nicht, nur vom Sehen kenn ich ihn! Ausserdem habe ich ihm gesagt dass ich schnell zum Auto muss,wegen eines gesundheitlichen Problems ( auch was es ist) er hat mich aber noch weiter aufgehalten u. niedergemacht. Ich habe ihm gesagt dass das ein Notfall ist, er meinte nur ".....wir werden ihn in Erinnerung behgalten"!
 
du musst jetzt trotzdem unterscheiden, ob du auf einem weg warst oder wirklich quer durch die rebenzeilen durchgelatscht bist

wer weiß, ob wirklich ws kommt, vielleicht beruhigt er sich noch
 
Auf jeden Fall würde ich aber mit der Polizei sprechen, noch BEVOR der Jäger eine Anzeige machen kann.
Wir hatten mal den Fall, dass jemand von uns mit dem Auto ein parkendes Motorrad erwischt hat. Sind gleich ausgestiegen, haben uns versichert, dass das Motorrad unversehrt ist und wollten dann weiter, weil einfach nix war. Da hat sich eine Frau, die das gesehen hatte enorm aufgespielt und uns angeschrien, sie erstattet Anzeige wegen Fahrerflucht (wir haben ihr auch gezeigt, dass kein Kratzer am Motorrad ist) und sich gar nicht mehr eingekriegt. Wir sind anschließend zur Polizei, haben denen die Nummerntafel des Motorrads und unsere Daten gegeben. Die meinten, man muss NICHT die Polizei rufen, wenn kein Schaden entstanden ist und dass manche Leute einfach nix besseres zu tun haben.
Wir haben weder von der Polizei, noch von der Frau je wieder etwas gehört...
Also reden hilft auf alle Fälle.

Edit: Also wir haben denen die Nummer des Motorrads gesagt und nicht ihnen die Nummerntafel überreicht. Etwas missverständlich formuliert. :D
 
du musst jetzt trotzdem unterscheiden, ob du auf einem weg warst oder wirklich quer durch die rebenzeilen durchgelatscht bist

wer weiß, ob wirklich ws kommt, vielleicht beruhigt er sich noch

Wir sind entlang der Rebzeilen gegangen,wir haben nichts kaputt gemacht u. gelesen wurde auch schon! Er meinte "er sitze dort (wahrscheinlich wegen der Tiere) u. das sei Privatbesitz usw......
 
Auf jeden Fall würde ich aber mit der Polizei sprechen, noch BEVOR der Jäger eine Anzeige machen kann.
Wir hatten mal den Fall, dass jemand von uns mit dem Auto ein parkendes Motorrad erwischt hat. Sind gleich ausgestiegen, haben uns versichert, dass das Motorrad unversehrt ist und wollten dann weiter, weil einfach nix war. Da hat sich eine Frau, die das gesehen hatte enorm aufgespielt und uns angeschrien, sie erstattet Anzeige wegen Fahrerflucht (wir haben ihr auch gezeigt, dass kein Kratzer am Motorrad ist) und sich gar nicht mehr eingekriegt. Wir sind anschließend zur Polizei, haben denen die Nummerntafel des Motorrads und unsere Daten gegeben. Die meinten, man muss NICHT die Polizei rufen, wenn kein Schaden entstanden ist und dass manche Leute einfach nix besseres zu tun haben.
Wir haben weder von der Polizei, noch von der Frau je wieder etwas gehört...
Also reden hilft auf alle Fälle.

Edit: Also wir haben denen die Nummer des Motorrads gesagt und nicht ihnen die Nummerntafel überreicht. Etwas missverständlich formuliert. :D

Der Polizeiposten bei uns ist ab 18 Uhr geschlossen!
Morgen früh haben wir ganz zeitig Tierarzttermin,da kann ich nicht am Posten fahren. Es ist eh schon wurscht, kanns eh nicht mehr ändern. Soll er halt Anzeige machen wenns ihm so taugt!
 
Wir sind entlang der Rebzeilen gegangen,wir haben nichts kaputt gemacht u. gelesen wurde auch schon! Er meinte "er sitze dort (wahrscheinlich wegen der Tiere) u. das sei Privatbesitz usw......

blöd gelaufen
eindeutig privatbesitz, jagdsaison :eek:
aber einspruchsrecht hast auf alle fälle und sollte was kommen würd ich an deiner stelle die höhe der strafe beeinspruchen mit begründung, daß gesundheitlicher anlaß
 
Sollte eigentlich alles erklären:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000219

Also, das Betreten des Weingartens (Landwirtschaftliche Fläche) ist sehr wohl gestattet, allerdigns darf die Frucht nicht beschädigt werden. Feldschutzorgane benötigen einen von der Gemeinde ausgestellten Ausweis der die Befugnis dokumentiert.

Es wird auch höchstwahrscheinlich keine Anzeige kommen. Und schon gar nicht wenn der Jäger? derart ausgerastet ist. Das kann nähmlich eine Gegenklage wegen schwerer Nötigung geben. Und darauf steht Gefängnis....
 
Sollte eigentlich alles erklären:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000219

Also, das Betreten des Weingartens (Landwirtschaftliche Fläche) ist sehr wohl gestattet, allerdigns darf die Frucht nicht beschädigt werden. Feldschutzorgane benötigen einen von der Gemeinde ausgestellten Ausweis der die Befugnis dokumentiert.

Es wird auch höchstwahrscheinlich keine Anzeige kommen. Und schon gar nicht wenn der Jäger? derart ausgerastet ist. Das kann nähmlich eine Gegenklage wegen schwerer Nötigung geben. Und darauf steht Gefängnis....

Danke dir! Das habe ich mir auch schon gedacht, dass es eigentlich Nötigung war, er hat mich ja noch aufgehalten obwohl er genau von meinem Problem wusste! Und ja, es ist der Jäger gewesen !
 
Bei Wiesen und Feldern kenne ich es so, dass alles erlaubt ist - auf Widerruf sozusagen - was keinen Schaden anrichtet.
Also speziell im Winter kann man fast überall durch, ein Weingarten zwischen den Rebreihen entlang sollte auch kein Problem sein! Ich gehe zb auch gerne über die frisch abgeernteten Maisfelder, wenn das Stroh noch da liegt:)

(Meine Großeltern waren Großbauern, der Opa Jäger mit eigenem Wald und eigener Jagd.)

Ein jagdliches Sperrgebiet darf man nicht betreten, das muss aber als solches gekennzeichnet sein, mit Datum von-bis. Sonst gilt das nicht.

Ein Jagdgebiet darf man zwar nicht "von Hunden durchstreifen lassen", und für den Fall, dass der Hund zwar ganz in der Nähe, aber unangeleint ist, ist der Gesetzestext mAn nicht ganz eindeutig. Mit Hund an der Leine kann man aber nicht mehr vom Durchstreifen reden, und GEHEN darf man auch durchs Jagdgebiet.

Vereinfacht: mit Hund an der Leine darf man überall durch, wo kein Verbotsschild vom Eigentümer steht (oder mündliches Verbot ausgesprochen wurde, vom Eigentümer, nicht vom Jäger) und man keinen Flurschaden anrichtet!
 
Ich habe im Bekanntenkreis einige Bauern.

Erst heute hat mir meine Freundin erzählt, dass sie schon so sauer ist, weil sie täglich beim Lesen (Weinbauern) in Hundescheiße steigen. Also sie und die Arbeiter.
Wenn sie dann zur Jause zusammensitzen stinkts furchtbar und es ist einfach nur grindig. :(
Und dann erst beim nach Hause fahren im Auto...

Ebenso der Bruder einer Freundin. Am Feld steigt er ständig in Hundescheiße.
Mittlerweile ist er auch nicht mehr freundlich, wenn er Hundebesitzer trifft.
Er fragt ob sie angschissene Erdbeeren lecker finden....

Ich kann sie verstehen. Niemand findet es toll, wenn in seinem Vorgarten die Hunde hinkacken, aber den Wein/Bauern solls nicht stören.
 
So weit ich weiß, gilt bei Wald wieder was anderes. Grundsätzlich darf ja jedermann jederzeit den Wald betreten. Das gilt aber nur für Menschen, sobald man den Weg mit Hund verlässt (egal ob mit oder ohne Leine), braucht man die Erlaubnis des Waldbesitzers.

http://derstandard.at/1376535073721/Hunde-duerfen-nur-mit-Erlaubnis-des-Waldbesitzers-mitgefuehrt-werden

Was das Verbotsschild für Jäger im Wald betrifft:

http://kurier.at/chronik/oesterreich/tierschuetzer-kaempfen-gegen-jagdzwang/93.813.777
 
Ich habe im Bekanntenkreis einige Bauern.

Erst heute hat mir meine Freundin erzählt, dass sie schon so sauer ist, weil sie täglich beim Lesen (Weinbauern) in Hundescheiße steigen. Also sie und die Arbeiter.
Wenn sie dann zur Jause zusammensitzen stinkts furchtbar und es ist einfach nur grindig. :(
Und dann erst beim nach Hause fahren im Auto...

Ebenso der Bruder einer Freundin. Am Feld steigt er ständig in Hundescheiße.
Mittlerweile ist er auch nicht mehr freundlich, wenn er Hundebesitzer trifft.
Er fragt ob sie angschissene Erdbeeren lecker finden....

Ich kann sie verstehen. Niemand findet es toll, wenn in seinem Vorgarten die Hunde hinkacken, aber den Wein/Bauern solls nicht stören.

Das ist natürlich eine Schweinerei. Allerdings finde ich es auch nicht ok, dass es dann alle Hundebesitzer abbekommen, auch die, die immer schön aufsammeln. Und davon gibt es zumindest in meinem Umkreis eine Menge, die Mülleimer sind immer zum Bersten mit Sackerle gefüllt. Allerdings liegt auch hier genug *** an allen möglichen und unmöglichen Stellen herum. Dass ich dann aber regelmäßig angebrüllt werde, ich Asoziale soll die *** von meinem Hund wegmachen, wenn meine in den Grünstreifen PINKELT, kann es aber auch nicht sein.
Da würde ich doch glatt dafür bezahlen, dass die Gemeinde eine DNA Probe von meinem Hund speichert, die dann mit dem herumliegenden Dreck verglichen werden kann. Dann hätte ich wieder meine Ruhe. :cool:
 
So weit ich weiß, gilt bei Wald wieder was anderes. Grundsätzlich darf ja jedermann jederzeit den Wald betreten. Das gilt aber nur für Menschen, sobald man den Weg mit Hund verlässt (egal ob mit oder ohne Leine), braucht man die Erlaubnis des Waldbesitzers.

http://derstandard.at/1376535073721/Hunde-duerfen-nur-mit-Erlaubnis-des-Waldbesitzers-mitgefuehrt-werden

Dass man mit Hund (im Zweifelsfall an der Leine) den Wald nicht betreten dürfte, mag die Rechtsauffassung dieses Herren sein (vielleicht Wunschdenken?), aber dazu kenne ich kein Urteil, und mAn entspricht es nicht dem Sinn des Gesetzes.

Zu Erholungszwecken, aber nicht etwa mit Rad, mit Pferd, oder über Nacht im Zelt etwa. Diese aufgezählten Beispiele stellen eine stärkere Belastung als das einfach nur Durchgehen dar, der Hund an der Leine aber nicht.

Ich würde auch davon ausgehen, wenn der Gesetzgeber den Spaziergang quer durch den Wald MIT Hund nicht erlauben hätte wollen, dann hätte dies Erwähnung gefunden im Text, immerhin ist ein gemeinsamer Spaziergang mit einem Hund ein wesentlich häufiger auftretender Fall als etwa das Bereiten, oder Campieren. Sogar das Befahren mit Ski wurde extra erwähnt.
 
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