Ist es Notwehr, wenn ich dem Hund helfe?

Laudatio_Amore

Super Knochen
Hi Leutz,

ich hab ja schon mal in einem anderen Thread geschrieben, dass ich jemandem begegnet bin, der seinen Hund so derbe geschüttelt hat, dass sogar das Halsband dabei kaputt ging.
Jetzt hab ich mal eine allgemeine Frage, da ich nicht weiß, was ich in solch einer Situation das nächste Mal tun kann:
Als Beispiel:

Ich gehe die Straße lang, will um die Ecke gehen und da steht z.B. ein Mann, der gerade seinen Hund mit der Leine verprügelt. Ich muss ehrlich zugeben...ich würde, wenn ich es schaffe, ihm die Leine aus der Hand reißen und einmal kräftig ausholen... wäre das Notwehr? Ich meine, bis ich die Polizei gerufen hätte wäre es doch zu spät. Ich könnte mich in solchen Sits. auch nicht zurückhalten, weil ich es einfach furchbar finde.
Wie ist das rechtlich zu betrachten? Ich hoffe, dass ich nie wieder in so eine Situation komme, aber wenn doch, dann wüsste ich gerne, wie ich mich richtig verhalten soll oder hab ich und somit auch der geschlagene Hund einfach Pech gehabt?
Was kann ich ansonsten tun?
 
Laudatio_Amore schrieb:
ich würde, wenn ich es schaffe, ihm die Leine aus der Hand reißen und einmal kräftig ausholen... wäre das Notwehr?

Hallo!

Notwehr wäre, wenn sich jemand der nötigen(!) Verteidigung bedient, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit odre Vermögen von isch oder anderen abzuwehren.

Meiner Ansicht nach wäre das keine Notwehr, sondern Körperverletzung. Klüger wär, das ganze anzuzeigen, vielleicht wg Tierquälerei. Was machst, wenn dich der Typ voll dann zusammenschlägt? Bringt dem Hund dann leider auch nichts :(
Armer Hund ....

LG Nina
 
Notwehr wäre es wenn DICH der Typ angreifen würde und du dich dann verteidigen würdest.
Aber so wie du es geschildert hast, wäre es Körperverletzung und der Mann könnte dich dann anzeigen ..
 
dogged schrieb:
Hallo!

Notwehr wäre, wenn sich jemand der nötigen(!) Verteidigung bedient, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit odre Vermögen von isch oder anderen abzuwehren.

Meiner Ansicht nach wäre das keine Notwehr, sondern Körperverletzung. Klüger wär, das ganze anzuzeigen, vielleicht wg Tierquälerei. Was machst, wenn dich der Typ voll dann zusammenschlägt? Bringt dem Hund dann leider auch nichts :(
Armer Hund ....

LG Nina

Also bezieht sich die Notwehr nur auf mich, nicht auf den Hund?!!

Aber wenn ich ihn anzeige, dann brauche ich Beweise...wenn ich diese nicht habe? Kann ich denn echt nur danebenstehen und zuschauen, wie der Hund eventuell verdroschen wird :confused: :(
 
mach schnell fotos mit dem handy - das müsste eigentlich reichen.

mein handy kann z. bsp. auch 2 min video aufnehmen - das reicht bestimmt auch für die polizei, wenn sie eintrifft.

wenn du auf den typen los gehst in so einem fall, kann es sehr böse für dich ausgehen. nötigung, (versuchte) körperverletzung und falls der hund auch noch was hat sachbeschädigung.
 
angelseye schrieb:
mach schnell fotos mit dem handy - das müsste eigentlich reichen.

mein handy kann z. bsp. auch 2 min video aufnehmen - das reicht bestimmt auch für die polizei, wenn sie eintrifft.

wenn du auf den typen los gehst in so einem fall, kann es sehr böse für dich ausgehen. nötigung, (versuchte) körperverletzung und falls der hund auch noch was hat sachbeschädigung.

Ich dachte, Handys gelten nicht als Beweismittel :confused:
Das könnte ich natürlich machen, aber trotzdem müsste ich zuschauen, wie ein Hund geschlagen wird?!
Ich versteh das nicht...wieso darf ich da nicht eingreifen...

ironie on: Er könnte mich eh nicht anzeigen, im Leichenwagen macht sich das schlecht :D ironie off
 
Laudatio_Amore schrieb:
Ich dachte, Handys gelten nicht als Beweismittel :confused:
Das könnte ich natürlich machen, aber trotzdem müsste ich zuschauen, wie ein Hund geschlagen wird?!
Ich versteh das nicht...wieso darf ich da nicht eingreifen...

ironie on: Er könnte mich eh nicht anzeigen, im Leichenwagen macht sich das schlecht :D ironie off

stimmt, vor gericht wird das nicht viel helfen. aber für die polizei reicht es, denn wenn die da sind, hat der bestimmt schon aufgehört. und wenn die polizei das dann per fotos oder video sieht, schreiben sie das in ihren bericht und schon weiss der richter bescheid ;)

jap ich kann dich echt gut verstehen - war auch einmal bei sowas dabei und konnte mich kaum beherrschen. aber selbstjustiz ist verboten und bringt keinem was, wenn man sich nicht dran hält.
 
Leine wegnehmen, sich verbal laut Luft machen und damit eventuelle Zeugen aufmerksam machen. Wenn Leute dazukommen, einen ersuchen, die Polizei zu rufen, Typen an der Flucht hindern.

So vermeidest Du auf jeden Fall irgendwelche Rechtsschwierigkeiten ;)
 
Ausser verbalen Äusserungen deinerseits würde ich es gut sein lassen.
Kommt natürlich auf den Hund an,in meinem Fall war es ein Schäfer,der sich dazwischen stellte und knurrte,als er merkte seinem Herrchen könnte etwas zustoßen.
 
Mal ganz ehrlich:

Ich könnte mich auch nicht beherrschen und mir würde auch die
Hand ausrutschen, naja und der Polizei sag ich einfach dass ich dem Hund
helfen wollte und dazwischen ging.

Tja dann hat mich der Mann angegangen und ich hab eben Angst bekommen
und mich verteidigt wer mich sieht (nicht besonders kräftig und groß) glaubt
mir das sofort. :p

Naja und wenn doch Zeugen in der Nähe wären würd ich den sowas von
verbal lautstark fertig machen, dass er ev. ne Körperverletzung begeht,
aber grade dann wäre er geliefert.
Wenn ich dran denke was der Hund alles ertragen muß ist das noch das
Geringste.

OK ich geh mal nicht vom Schlimmsten aus, dass er mich total verprügelt
und eine Ohrfeige genügt um ihm Ärger mit der Polizei zu bereiten.
 
Laudatio_Amore schrieb:
Also bezieht sich die Notwehr nur auf mich, nicht auf den Hund?!!

Aber wenn ich ihn anzeige, dann brauche ich Beweise...wenn ich diese nicht habe? Kann ich denn echt nur danebenstehen und zuschauen, wie der Hund eventuell verdroschen wird :confused: :(

Hallo!

Wenn er zB auf dich losgehen würde und du dann ihm eine treten würdest, wäre es Notwehr.
Wenn du einfach so einschreiten würdest und ihm körperlich zusetzen würdest, wäre das dann Körperverletzung.

Ich glaub sogar, dass es kein Mord sondern Totschlag wäre (allgemein begreifliche Gemütsregung) :D

LG Nina
 
oh eingreifen kannst du schon....leine wegnehmen, verbal angreifen....und wenn ER dann dir eine klatscht, DANN ist es notwehr und du kannst tun, was du vorher tun wolltest.....
 
was ist aber wenn ein fremder Mensch meine Hund schlagen würde? und ich dem Menschen dann eine Runder hau, würde dass auch nicht als Notwehr gelten? ich mein, man muss ja seinen Hund beschützen oder??

Weil ich wüsst nicht was ich mit jemanden machen würde, wenn ich ihn dabei erwische wie er meine Hunde nur irgentwie grob angreift. :mad:

lg
Melanie
 
Smile_Terrier schrieb:
was ist aber wenn ein fremder Mensch meine Hund schlagen würde? und ich dem Menschen dann eine Runder hau, würde dass auch nicht als Notwehr gelten? ich mein, man muss ja seinen Hund beschützen oder??

Weil ich wüsst nicht was ich mit jemanden machen würde, wenn ich ihn dabei erwische wie er meine Hunde nur irgentwie grob angreift. :mad:

lg
Melanie

Also, wenn einer meinen Hund angehen würde, dann liegt er danach tatsächlich im Leichenwagen...da würde ich abdrehen und mich würde nichts mehr halten...
 
Laudatio_Amore schrieb:
Also, wenn einer meinen Hund angehen würde, dann liegt er danach tatsächlich im Leichenwagen...da würde ich abdrehen und mich würde nichts mehr halten...

da muß ich mich jetzt anschließen.....in dem fall nehm ich die anzeige dann in kauf, wobei da mein hund ja bei MIR ist, hat er ja mich attackiert....ich hab doch sogar blaue flecken...und wenn ich mich extra von meinem mann hauen laß :p
 
wenn jemand deinen hund angeht, ist das ein eingriff in dein eigentum und daher kannst du dich wehren (notwehr)
 
Oben