Ist es erlaubt seine eigenen Hunde auf eigenem Grund hungern und wildern zu lassen???

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Tysibaby

Guest
Sag mal weiß das wer von euch ob man das überhaupt darf?

Macht sowas wer von euch auch?

Hab sowas nämlich bisher noch nie gehört/gesehen gehabt...

Ist es erlaubt seine eigenen Hunde auf eigenem Grund (ca. 8 Hektar) im Sommer nicht zu füttern und die Hunde auf dem Grund sich ihr Essen selbst zu suchen? (Hasen usw.)

Kenn nämlich jemanden der das tut. Ich find das schon komisch...
Also mein Hündchen würd da glaub ich verhungern... Der faule Sack. :-)

LG
 
ist den das Grundstück komplett eingezäunt, wie kann der Halter der Hunde sonst garantieren, das diese nicht auf die Straße etc. laufen:confused:
Leute gibts, da kann man echt nur den Kopf schütteln
 
Und wenn der Grund zehnmal eingezäunt ist, das darin befindliche Wild (Hasen etc...), sofern diese nicht nachweislich vom Grundstückshalter gekauft wurden, "gehören" nicht dem Grundstückseigner zur "Erhaltung" seiner Hunde. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke diese "gehören den Bundesforsten..jedenfalls muss man ja, wenn man ein Reh etc... mit dem Auto anfährt einen Schadenersatz leisten (ich denke an die Bundesforste).

Tierschutzrelevant und zwar hochgradig wenn man mich fragt!
1.) Hier wird absichtlich auf Wild "gehetzt" (was bleibt den armen Hunden auch anderes übrig vor lauter Hunger.
2.) ist man als Hundehalter dazu verpflichtet, seine Hunde zu versorgen. Dazu gehört eben auch das Füttern.

Mag der Hundehalter wahrscheinlich mit "artgerechter Haltung" rechtfertigen wollen, ist aber haltlos, da "Artgerecht" aufgrund der Domestizierung des Haushundes nichts mit der selbständigen Beschaffung von Nahrung zu tun hat.

Hauptsache einen Garten haben...schon ist jeder arme Hund artgerecht gehalten...:mad:

Frage mich auch grade, wie sich bei diesem Hundehalter Spaziergänge usw... gestalten mögen, wenn die Hunde darauf getrimmt sind zu jagen...
Ach so, macht er wahrscheinlich gar nicht...hat ja 8 ha Grund.

Ich hab übrigens 10 ha + 4 ha Wald. Meine Hunde freuen sich, wenn sie draussen toben dürfen, freuen sich aber umso mehr, wenn sie dann wieder zu mir ins Haus dürfen und dort in aller Seelenruhe ihr Futter bekommen...
 
ich find das auch nicht ok... die armen hasaln usw. würden mir ja leid tun. (bin vegetarier, is schon schlimm wenn ich für meinen schweren allergiker fleisch kochen muss)
aber beweisen kann mans ihr ja nicht...
 
steht nicht im tierschutzgesetz, dass das füttern von "lebendfutter" verboten ist. und auch schlangen ect. dürfen nur mit lebenden mäusen ect. gefüttert werden, wenn sie keine toten fressen/akzeptieren?!
 
Mag sein dass das nicht im Tierschutz steht, aber Schlangen kann man nicht mit "Fertigfutter" füttern, und die notwendigen Futtertiere züchtet man entweder selbst oder kauft sie zu. Hier ist aber davon die Rede dass Wildtiere zur Beute gemacht werden... und das ist verboten..ob nun auf dem eigenen Grund oder nicht spielt keine Rolle ...ob eingezäunt oder nicht auch nicht...
Es gehört gemeldet und zur Anzeige gebracht, wie schon von jemandem geschrieben der Jagdaufsicht anzeigen.
 
ATA und Jagdaufseher?

Kann mir nicht vorstellen, dass da großartig was dagegen unternommen wird, wenn sich das ganze im Ortsgebiet abspielt (außer es findet sich ein besonders "engagierter" Jäger, der darüber hinweg sieht :rolleyes:) und die Hunde nicht gerade nur noch aus Knochen bestehen.

(Ich würde gerne mal das Gesicht vom ATA und Jagdaufseher sehen, wenn ich mich darüber beschwere, dass ich gewilderte Wildtiere in meinem Garten habe. Aber hier liegts ja nicht daran das jemand seinen Hund nicht füttert, sondern eher daran, dass die lieben Katzerln Langeweile haben. Obwohl - vielleicht gibt's hier dann ja einen Präzedensfall den ich erwähnen kann... Würde mich freuen.).
 
Mag sein dass das nicht im Tierschutz steht, aber Schlangen kann man nicht mit "Fertigfutter" füttern, und die notwendigen Futtertiere züchtet man entweder selbst oder kauft sie zu. Hier ist aber davon die Rede dass Wildtiere zur Beute gemacht werden... und das ist verboten..ob nun auf dem eigenen Grund oder nicht spielt keine Rolle ...ob eingezäunt oder nicht auch nicht...
Es gehört gemeldet und zur Anzeige gebracht, wie schon von jemandem geschrieben der Jagdaufsicht anzeigen.

Nicht mit Fertigfutter aber mit toten Futtertieren, lebend dürften sie lt. Tierschutzgesetz schon seit einiger Zeit nicht mehr verfüttert werden. Vielleicht sollte man jenen Schlangen die keine toten Tiere annehmen das Tierschutzgesetz vorlesen :D
 
steht nicht im tierschutzgesetz, dass das füttern von "lebendfutter" verboten ist. und auch schlangen ect. dürfen nur mit lebenden mäusen ect. gefüttert werden, wenn sie keine toten fressen/akzeptieren?!


Wie willst du zB. Spinnen (hab 4) denn mit toten Tieren füttern? Das geht ja gar nicht,....


Ich würd aber auch zum ATA gehn, an deiner Stelle...
 
Huhu,

Im Gesetz steht das Verfüttern von lebenden WIRBELtieren ist verboten. Und genau da ist der Unterschied zwischen einer Maus und Wasserflöhen/Heimchen,...

Lg
 
naja selbst wenns angezeigt wird, wird nix passieren...
die zwei sind kein gerippe, schauen einfach schlank aus.

:(
 
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