Ist da etwas wahres dran?!?!?

Cicero

Gesperrt
Super Knochen
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Willst eine ganze Liste an fachlichen Gründen haben?

1. eine Mitarbeiterin fürchtet sich und ist dadurch in ihrer Arbeitsleistung gehemmt
2. ...

:rolleyes:

Wenn ICH der Chef bin, dann fällt mit genug ein, ausserdem ist es sicher nicht klug, in so einem Fall stur zu sein - ausser dir liegt nichts an der Arbeit!

;)
 
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In der Theorie klingt das ja gut.

Aber wenn dann jeder mit seinem unverträglichen Hund daher kommt :(
Und wie Markus schon geschrieben hat, fachliche Gründe findest schnell.

Wir machen uns in der Firma aus, wann wer seinen Hund mit nimmt ... also Hundestreitereien gibt es bei uns nicht ;)
 
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sagt das ein Anwalt als seine Meinung, oder gibt es ein Urteil????
 
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nachdem Stefan Nägele ein Deutscher ist, wird er sich auch auf D beziehen.

Und wenn ich als Arbeitgeber dann womöglich nur die Wahl hätte zwischen 20 Hunden im Büro oder keinem - dann würd ich wohl auch eher für "keinen" plädieren.

Solche Gesetze klingen oft gut, helfen in der Praxis aber eigentlich gar nix.

lg
 
Hier geht es meiner Meinung nach darum, dass man nicht willkürlich einen Mitarbeiter bevorzugen darf. z.B. wenn Frau A ihren Dackel mitbringen darf, Frau B aber nicht, wird Frau B diskriminiert, sofern die beiden Dackel wirklich exakt identische Verhaltensmuster an den Tag legen (also exakt gleich oft bellen, gleich freundlich auf Besucher reagieren, gleich folgsam sind etc.).

Man muss gleiches gleich und ungleiches ungleich behandeln.

Wenn also Frau C einen Goldfisch (vor dem sich ja nun wirklich niemand fürchtet und der keine Allergien auslösen kann, keinen Lärm macht usw.) im Büro hat, darf Frau D trotzdem nicht einen unerzogenen Doggenmischling mitbringen.
 
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das ist nicht ganz so einfach. Weil ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter das REcht zugesteht sein Tier mitzubringen, kann ein anderer Mitarbeiter draus keineswegs ein Grundrecht für sich ableiten.
 
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